Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 37. Kalenderwoche

Montag, 09.09.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 14.08.2019 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 19.09.2019, 20.09.2019, 14.10.2019 und 18.10.2019.

Montag, 09.09.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 25 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende August 2018 in einem Supermarkt in Bad Kreuznach eine Tube Zahnpasta sowie eine Zahnbürste in der Absicht in seine mitgeführte Tasche gesteckt haben, diese nicht zu bezahlen. Dabei soll der Angeklagte vom Ladendetektiv bemerkt und in das Büro des Ladendetektivs geführt worden sein. Der Angeklagte soll im Büro des Ladendetektivs einen an der Wand hängenden Hammer an sich genommen haben. Es sei daraufhin zu einem Gerangel zwischen dem Angeklagten und dem Ladendetektiv gekommen, im Zuge dessen es dem Angeklagten gelangen sei, unter Mitnahme des Hammers zu flüchten.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht überwiegend geständig eingelassen.

Montag, 09.09.2019, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 40 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bingen am Rhein wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte August 2018 aus einem Schuhgeschäft in Bad Kreuznach ein Paar Herrenschuhe im Wert von 89 Euro entwendet haben. Den Verkäuferinnen des Schuhgeschäfts soll dies aufgefallen sein, woraufhin der Angeklagte das Geschäft verlassen und versucht habe mit seinem Fahrrad zu flüchten. Beim Fluchtversuch seien dem Angeklagten die entwendeten Schuhe aus dem mitgeführten Rucksack gefallen und der Angeklagte habe von zwei Passanten gestellt werden können.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Dienstag, 10.09.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 03.07.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 11.09.2019, 16.09.2019, 24.09.2019 und 27.09.2019.

Dienstag, 10.09.2019, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 20.08.2019 begonnene Prozess wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird fortgesetzt.

Mittwoch, 11.09.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 03.07.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 16.09.2019, 24.09.2019 und 27.09.2019.

Mittwoch, 11.09.2019, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 30 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Reichenbach wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Dezember 2016 zusammen mit einer weiteren Person in das Wohnhaus einer Familie in Bad Kreuznach eingebrochen sein und zahlreiche Wertgegenstände entwendet haben. Der Angeklagte sowie die weitere Person sollen die auf der Rückseite des Wohnhauses befindliche Tür des Wintergartens aufgehebelt haben und sodann im Wohnhaus unter anderem 5 hochwertige Herrenuhren im Wert von mehreren 1.000 Euro, Ohrstecker im Wert von 799 Euro, eine Colierkette mit Anhänger im Wert von 2.218 Euro, mindestens 2.700 Euro Bargeld, Gold- und Silbermünzen im Wert von mindestens 7.500 Euro sowie drei Schusswaffen entwendet haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Donnerstag, 12.09.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 37 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Weiler bei Monzingen wegen Nötigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende Juni 2018 auf der Bundesstraße 41 aus Richtung Idar-Oberstein kommend in Richtung Bad Kreuznach fahrend mit seinem Fahrzeug einen vor ihm fahrenden LKW über eine Sperrfläche überholt und kurz vor dem LKW wieder eingeschert sein, sodass der LKW-Fahrer habe abbremsen müssen, um eine Kollision zu vermeiden.

Daraufhin soll der LKW-Fahrer die Lichthupe und die Hupe seines Fahrzeuges betätigt haben. Der Angeklagte soll daraufhin, ohne dass hierzu verkehrsbedingt ein Anlass bestanden habe, sein Fahrzeug von 50 km/h auf 30 km/h abgebremst haben, woraufhin der LKW-Fahrer ebenfalls habe abbremsen müssen, um erneut eine Kollision zu vermeiden.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.

Donnerstag, 12.09.2019, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 34 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bretzenheim wegen geringwertigen Diebstahls und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten und 2 Wochen verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende Dezember 2019 aus einem Supermarkt in Stromberg einen Kasten Bier entwendet haben, ohne diesen zu bezahlen.

Nachdem der Angeklagte von Mitarbeitern des Supermarktes gestellt worden sei, soll der Angeklagte die Mitarbeiter mit den Worten bedroht haben „Ich stech euch alle ab“. Ferner soll der Angeklagte im Beisein der hinzugerufenen Polizei gedroht haben, die Mitarbeiter des Supermarktes „platt zu machen“.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht überwiegend geständig eingelassen.

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