Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 37. Kalenderwoche 2017

Dienstag, 12.09.2017, 10:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 06.09.2017 begonnene Prozess wegen schweren Raubes wird fortgesetzt.

Mittwoch, 13.09.2017, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer – Berufungssache)

Der am 07.09.2017 begonnene Prozess wegen Handelns mit Betäubungsmitteln u.a. wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 20.09.2017

Mittwoch, 13.09.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 38 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Diebstahls und versuchtem Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einer Erziehungsanstalt angeordnet. Der drogenabhängige Angeklagte soll im November 2016 in einem Lebensmittelmarkt in Idar-Oberstein Shampoo im Gegenwert von 55,86 € entwendet haben. Im Dezember 2016 soll der Angeklagte auf den Balkon eines Einfamilienhauses in Idar-Oberstein geklettert sein, um über die Balkontüren in das Haus zu gelangen und dort nach stehlenswerten Sachen zu suchen. Der Angeklagte sei jedoch von den Eigentümern des Hauses ertappt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden.
Der Angeklagte war erstinstanzlich hinsichtlich des Diebstahls in dem Lebensmittelmarkt geständig. Den versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahl hat er abgestritten.

Mittwoch, 13.09.2017, 14:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 31 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gewerbsmäßigen Betruges in 87 Fällen, wobei es in 58 Fällen beim Versuch geblieben sei, unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Wegen gewerbsmäßigen Betruges in zwei weiteren Fällen und wegen Diebstahls wurde der Angeklagte zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll zwischen Dezember 2013 und Januar 2014 sowie im Dezember 2015 (zwei Fälle) unter falschem Namen bei einem Onlinehändler Bekleidung bestellt haben, um diese weiter zu veräußern, wobei er von vorne herein vorgehabt habe, die Ware nicht zu bezahlen. In 31 Fällen sei die Ware ausgeliefert worden, in zwölf Fällen habe die Auslieferung der Ware gestoppt werden können, in weiteren 46 Fällen sie die Bestellung von dem Händler nicht ausgeführt worden, weil der Betrugsversuch bemerkt worden sei. Dem Händler sei ein Schaden von rund 5.000,00 € entstanden.

Im März 2017 soll der Angeklagte in einem Kaufhaus in Bad Kreuznach Bettwäsche im Gegenwert von 70, 00 € entwendet haben.

Der Angeklagte hat die Bestellungen unter falschem Namen vor dem Amtsgericht gestanden. Den ihm vorgeworfenen Diebstahl hat er abgestritten.

Donnerstag, 14.09.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 22 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach, der sich in dieser Sache seit April 2017 in Untersuchungshaft befindet, schweren Raub vor. Der Angeklagte soll nach der Anklageschrift gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter im März 2017 entsprechend einem vorgefassten Plan einen Getränkemarkt in Bad Kreuznach betreten, dort die beiden anwesenden Angestellten in die Personalküche zurückgedrängt und daraufhin dem Tresor 2.500,00 € Bargeld entnommen haben. Hierbei habe einer der beiden Täter ein Messer mit einer Klingenlänge von 20 cm gut sichtbar in der Hand gehalten, um dadurch etwaigem Widerstand der Angestellten vorzubeugen. Der Angeklagte hat die ihm vorgeworfene Tat über eine schriftliche Erklärung seines Verteidigers eingeräumt.

Freitag, 15.09.2017, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der 28 Jahre alte, ganz erheblich vorbestrafte Angeklagte wurde erstinstanzlich durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen 72 Fällen des gewerbsmäßigen Betruges, wobei es in 20 Fällen beim Versuch geblieben sei, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der seinerzeit erwerbslos gewesen sei, soll eine ihm flüchtig bekannte Zeugin unter Vorspiegelung von tatsächlich nicht vorhandenen persönlichen Notlagen dazu bewegt haben, ihm Geld zur Verfügung zu stellen, mit dem er seinen Lebensunterhalt habe bestreiten wollen. Tatsächlich habe ihm die Zeugin zwischen Januar und Juni 2016 bei insgesamt 52 Gelegenheiten Geldbeträge übergeben. Auch nachdem die Zeugin herausgefunden habe, dass der Angeklagte sie betrogen hatte, habe sie ihm zwischen Juni und August 2016 noch einmal in 20 Fällen Geld ausgehändigt. Insgesamt sei der Zeugin ein Schaden von 9.230,00 € entstanden, Aussichten, dass das Geld zurückgezahlt werden könnte, bestünden nicht. Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.
Der bereits auf den 01.09.2017 anberaumte Termin musste wegen Verhinderung eines Beteiligten verlegt werden.

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