Montag, 10.09.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 56 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Altenbamberg vor, in Bad Kreuznach in vier Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben sowie in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei in einem Fall sonstige Gegenstände mit sich geführt zu haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt gewesen seien.
Der Angeklagte soll im Frühjahr und Sommer 2013 bei zwei Gelegenheiten an einen Abnehmer jeweils 100 Gramm Haschisch zum einem Preis von 350 Euro verkauft haben.
Darüber hinaus sei der Angeklagte im Frühjahr und Sommer 2013 im Besitz von 1 kg Amphetamin gewesen, welches ebenfalls zum Weiterverkauf bestimmt gewesen und später auch tatsächlich weiterverkauft worden sei.
Ferner soll der Angeklagte an denselben Abnehmer an welchen er bereits im Frühjahr und Sommer 2013 Haschisch verkauft haben soll, im Sommer 2016 bei einer Gelegenheit 10 Gramm Amphetamin zu einem Preis von 75 Euro und bei einer weiteren Gelegenheit 50 Gramm Amphetamin zu einem Preis von 375 Euro verkauft haben.
Schließlich soll der Angeklagte Anfang August 2017 in seinem Geschäft in Bad Kreuznach 9,03 Gramm Kokain, 48,35 Gramm Amphetamin und 92,63 Gramm Cannabis zum gewinnbringenden Verkauf vorrätig gehalten haben. Unter seiner Verkaufstheke soll er zudem zwei spitzzulaufende Messer verwahrt haben.
Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Dienstag, 11.09.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 04.09.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unter Mitführen einer Schusswaffe (u.a.) wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 21.09.2018.
Dienstag, 11.09.2018, 10:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 25 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Einbeziehung eines bereits in einem anderen Verfahren gegen den Angeklagten verhängten Urteils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Ende September 2017 im Besitz von 91,26 Gramm Haschisch gewesen sein. In der Nacht des 27. September 2017 soll der Angeklagte von einer Polizeistreife in der Altstadt von Bad Kreuznach beobachtet worden sein. Der Angeklagte habe dies wahrgenommen, habe sich von der Polizeistreife entfernt und sich an einer Hausecke der von ihm mitgeführten 91,26 Gramm Haschisch entledigt. Die Polizeistreife habe das Haschisch sodann sichergestellt.
Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.
Mittwoch, 12.09.2018, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Ruschberg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2017 einen Arbeitskollegen körperlich attackiert haben. Sowohl der Angeklagte als auch sein Arbeitskollege seien gerade auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstelle in Birkenfeld gewesen. Als der Arbeitskollege den Angeklagten gerade mit seinem Fahrrad passiert habe, soll der Angeklagte diesen von seinem Fahrrad gestoßen haben und sodann dem am Boden liegenden Arbeitskollegen geschlagen und auf diesen mit dem beschuhten Fuß eingetreten haben. Hierbei habe er auch gezielt gegen den Kopf seines Arbeitskollegen getreten. Der Arbeitskollege habe infolgedessen eine Schädel- und Ellenbogenprellung, Schürfwunden im Bereich des Gesichts sowie diverse Hämatome am Körper erlitten. Auch sei der Arbeitskollege drei Tage im Krankenhaus und mehrere Tage krankgeschrieben gewesen.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er an dem besagten Tag auf seinem Weg zur Arbeit in keinerlei Auseinandersetzung mit seinem Arbeitskollegen verwickelt gewesen sei. Die Straße sei zudem sehr dunkel gewesen, sodass er sich nicht erklären könne, wie sein Arbeitskollege ihn gesehen haben will. Die nach dem vermeintlichen Vorfall bei dem Angeklagten von der Polizei festgestellte Verletzung am Bein habe er sich einen Tag vor dem vermeintlichen Vorfall beim Umzug zugezogen. Die von der Polizei ebenfalls festgestellte Rötung im Gesicht des Angeklagten sei auf die Verwendung eines Massageöls zurückzuführen gewesen.