Montag, 13.09.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1025 Js 3724/21
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft der 32 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Odernheim am Glan die Begehung eines versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, in Tatmehrheit mit einer gefährlichen Körperverletzung sowie Körperverletzung vor.
Fall 1:
Die Angeklagte soll Anfang April 2021 in ihrer Wohnung in Odernheim am Glan Besuch von ihrem Lebensgefährten erhalten haben, der bei ihr habe übernachten wollen. In der Wohnung der Angeklagten sollen die Angeklagte und ihr Lebensgefährte zunächst gemeinsam Amphetamin und Ecstasy konsumiert haben. Nach Konsum der Drogen soll es zu verbalen Streitigkeiten zwischen der Angeklagten und ihrem Lebensgefährten gekommen sein. Im Rahmen jener Streitigkeiten soll die Angeklagte immer lauter geworden sein, woraufhin sich der Angeklagte auf die Terrasse der Wohnung zurückgezogen habe. Die Angeklagte soll daraufhin ein Küchenmesser mit einer Länge von ca. 8,5 cm geholt, sich zur Terrasse begeben haben, und mit dem Messer in der Hand auf ihren Lebensgefährten zugegangen sein. Der Lebensgefährte der Angeklagten soll sodann einen auf der Terrasse befindlichen Besen ergriffen und den Stiel des Besens abgebrochen haben, um sich gegen die Angeklagte zu verteidigen. Um eine Eskalation der Situation zu vermeiden, soll der Angeklagte sich jedoch kurze Zeit später, entschieden haben, den Besenstiel doch nicht gegen die Angeklagte einzusetzen und diesen weggeworfen haben. Im unmittelbaren Anschluss daran soll die Angeklagte mit dem Messer mit einer ausholenden Bewegung in Richtung des Herzens ihres Lebensgefährten gestochen haben, um ihn zu töten. Dem Lebensgefährten der Angeklagten soll es allerdings gelungen sein, zu seinem Schutz noch rechtzeitig die Arme vor seinem Oberkörper zu verschränken, sodass der Stich der Angeklagten lediglich den linken Unterarm des Lebensgefährten der Angeklagten durchstochen haben soll. Der Lebensgefährte der Angeklagten soll durch jenen Stich eine nicht lebensgefährliche blutende Stichwunde am linken Unterarm erlitten haben. Im weiteren Verlauf soll die Angeklagte zu einem weiteren Stich mit dem Messer gegenüber ihrem Lebensgefährten ausgeholt haben. Um diesem weiteren Angriff zu entgehen, soll der Lebensgefährte der Angeklagten die mindestens ein Meter hohe Terrasse der Wohnung der Angeklagten heruntergesprungen und sodann geflüchtet sein.
Fall 2:
Weiterhin soll die Angeklagte bereits Mitte März 2021 ihren Lebensgefährten in ihrer Wohnung in Odernheim am Glan mit einem Besenstiel gegen den Hinterkopf geschlagen haben. Der Lebensgefährte der Angeklagten soll hierdurch, wie von der Angeklagten beabsichtigt, Kopfschmerzen erlitten haben. Auch soll die Angeklagte mit einem Glas nach ihrem Lebensgefährten geworfen haben, welches ihn jedoch verfehlt habe.
Fall 3:
Schließlich soll die Angeklagte Ende März 2021 ihren Lebensgefährten in der Wohnung einer dritten Person in Odernheim am Glan mehrfach gegen den Oberkörper geschlagen, in den Genitalbereich getreten, und ihrem Lebensgefährten eine Ohrfeige verpasst haben. Der Lebensgefährte der Angeklagten soll hierdurch Schmerzen, insbesondere im Genitalbereich, erlitten haben.
Die Angeklagte hat bislang zu den Tatvorwürfen im Fall 1 und Fall 2 keine Angaben gemacht. Zu dem Tatvorwurf im Fall 3 hat sich die Angeklagte gegenüber der Polizei dahingehend eingelassen, dass es Ende März 2021 einen Streit zwischen ihr und ihrem Lebensgefährten gegeben habe, dieser aber nicht zu einer körperlichen Auseinandersetzung geführt habe.
Fortsetzungstermine sind auf den 17.09.2021, 29.09.2021, 08.10.2021 und den 14.10.2021 bestimmt worden.
Mittwoch, 15.09.2021, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 17891/18
Der am 31.08.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf 29.09.2021 bestimmt worden.
Freitag, 17.09.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1025 Js 3724/21
Der am 13.09.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 29.09.2021, 08.10.2021 und den 14.10.2021 bestimmt worden.