Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 37. Kalenderwoche 2022

Dienstag, 13.09.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 15.09.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 2828/22

Der am 01.09.2022 begonnene Prozess wegen Bandendiebstahls u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 05.10.2022, 12.10.2022, 13.10.2022, 02.11.2022 und den 10.11.2022 bestimmt worden.

 

Freitag, 16.09.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 8
Az: 2 KLs 1042 Js 5015/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 46 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Wittlich in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Wittlich sowie einem 24 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Frankenthal befindlichen Angeklagten aus Frankenthal vor gemeinschaftlich mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Der 24 Jahre alte Angeklagte soll hierbei zudem einen Gegenstand mit sich geführt haben, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist.

Die Angeklagten sollen sich Anfang April 2022 gemeinsam dazu entschlossen haben in Bad Kreuznach große Mengen Amphetamin weiterzuverkaufen. Hierbei soll zwischen den Angeklagten abgesprochen gewesen sein, dass der 46 Jahre alte Angeklagte das Amphetamin besorgen und der 24 Jahre alte Angeklagte die Abwicklung mit dem Erwerber des Amphetamins vornehmen solle.

In Ausführung dieses Tatplans soll der 24 Jahre alte Angeklagte einer gesonderten verfolgten männlichen Person spätestens am 02.04.2022 die Lieferung von 20 Kilogramm Amphetamin zugesichert haben, wobei die gesondert verfolgte männliche Person jenes Amphetamin für 30.000,00 Euro an einen weiteren Abnehmer habe weiterverkaufen wollen.

Am 10.04.2022 habe der 46 Jahre alte Angeklagte ca. 24 kg Amphetamin (Feuchtgewicht) durch einen unbekannten Kurier nach Bad Kreuznach bringen lassen wollen. Jener Kurier habe jedoch auf der Bundesautobahn A61 bei Pfaffenheck eine Panne gehabt. Der 24 Jahre alte Angeklagte habe daraufhin im Auftrag des 46 Jahre alten Angeklagten das Amphetamin dort von dem Kurier in Empfang genommen und anschließend in seine Wohnung nach Bad Kreuznach verbracht.

Am 11.04.2022 soll sich der 24 Jahre alte Angeklagte in Bad Kreuznach mit der gesondert verfolgten männlichen Person getroffen haben. In dem Kofferraum seines Fahrzeuges soll er vereinbarungsgemäß fast 20 Kilogramm Amphetamin (Feuchtgewicht) zum vereinbarten Übergabeort transportiert haben. Weiterhin soll er in dem Fahrzeug zu Verteidigungszwecken in der Mittelkonsole zugriffsbereit einen Schlagring deponiert gehabt haben. Der 46 Jahre alte Angeklagte soll das Geschäft vor Ort abgesichert haben.

Am vereinbarten Übergabeort soll der 24 Jahre alte Angeklagte die gesondert verfolgte männliche Person zur geplanten Übergabe des Amphetamins an den Abnehmer der gesondert verfolgten männlichen Person begleitet haben. Bei jenem Abnehmer soll es sich um eine sog. „Vertrauensperson“ gehandelt haben. Bei der beabsichtigten Übergabe des Amphetamins an jene Vertrauensperson soll es schließlich zur polizeilichen Festnahme der Beteiligten gekommen sein. 

Fortsetzungstermine sind auf den 19.09.2022, 26.09.2022 und den 29.09.2022 bestimmt worden.

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