Montag, den 11.09.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 10102/21
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach beschuldigt einen 37 Jahre alten, vorbestraften, derzeit vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Mann aus Bad Kreuznach unter anderem Körperverletzungdelikte, Straßenverkehrsdelikte, Sachbeschädigungen, eine versuchte Erpressung, einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie eine Beleidigung begangen zu haben.
Fall 1:
Der Beschuldigte soll Ende Juli 2021 nach vorherigem Konsum von Betäubungsmitteln die Bundesautobahn 61 mit seinem Pkw befahren haben. Während dieser Fahrt soll er einen Pkw überholt und hierbei so wenig seitlichen Abstand gelassen haben, dass der Fahrer des Pkws nach rechts habe ausweichen müssen, um eine Kollision zu vermeiden. Nach dem Überholvorgang soll der Beschuldigte seinen Pkw bis zum Stillstand abgebremst und diesen vor den Pkw des anderen Fahrers gestellt haben, um diesen zum Anhalten zu zwingen. Nach dem jener Fahrer angehalten habe, habe der Beschuldigte seine Ringe von den Fingern gezogen und diese auf die Motorhaube des Fahrzeuges des anderen Fahrers geworfen. Im Anschluss daran sei er auf die Motorhaube und die Frontscheibe jenes Fahrzeuges gesprungen, wodurch die Haube eingedellt und die Frontscheibe gesplittert sei. Als der Fahrer jenes Fahrzeuges den Beschuldigten gefragt habe, was los sei, sei der Beschuldigte auf diesen losgegangen. Es sei zu einer Schlägerei gekommen, im Rahmen derer der Beschuldigte versuchte habe, den anderen Mann über die Mittelleitplanke der Autobahn auf die Gegenfahrbahn zu drücken. Als ihm dies nicht gelungen sei, habe er einen Drehmomentschlüssel geholt und mit diesem nach dem anderen Mann geschlagen, ohne diesen jedoch zu treffen. Schließlich habe der Beschuldigte den Drehmomentschlüssel auf die Gegenfahrbahn geworfen und sei mit seinem eigenen Fahrzeug davongefahren.
Fall 2:
Im weiteren Verlauf der Fahrt sei der Beschuldigte im Rahmen des Überholvorgangs eines Lkws mit seinem Fahrzeug unvermittelt nach rechts in die Zugmaschine des Lkw hineingefahren. Anschließend habe er sein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen angehalten, sei ausgestiegen und habe sein T-Shirt ausgezogen. Daraufhin sei er zur Fahrerkabine des Lkw gegangen und den Fahrer des Lkws aufgefordert, ihm seine Waffe zu überlassen, sonst würde er seinen Gürtel ausziehen und den Fahrer des Lkws damit aufhängen. Der Fahrer des Lkws sei dieser Aufforderung, zumal er überhaupt nicht über eine Waffe verfügt habe, nicht nachgekommen. An dem Lkw sei ein Sachschaden in Höhe von 30.000 Euro entstanden.
Fall 3:
Kurz darauf habe der Beschuldigte noch auf zwei andere haltende Fahrzeuge dergestalt eingewirkt, dass er auf die Motorhaube der Fahrzeuge gesprungen sei und mit den Fäusten auf die Fahrzeuge eingeschlagen habe, wobei hierbei jeweils Sachschäden im unteren vierstelligen Bereich entstanden sein sollen. Sodann habe sich der Beschuldigte in ein weiteres haltendes Fahrzeug begeben und von innen gegen die Frontscheibe des Fahrzeuges getreten. Auch hierbei sei ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich entstanden.
Fall 4:
Nachdem zwischenzeitlich die Polizei alarmiert worden sei, soll der Beschuldigte Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizeibeamten geleistet haben, unter anderem auch nach einem Beamten geschlagen haben, den er hierbei am Kopf getroffen habe. Auch habe er die Beamten mit den Worten „Hurensohn, Arschloch und Bastard“ beleidigt.
Fall 5:
Ende August 2021 soll sich der Beschuldigte in den Speisesaal eines Pflegeheims in Bad Kreuznach begeben haben und einem Mitarbeiter ohne nachvollziehbaren Grund eine Kopfnuss verpasst haben.
Nach der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach könne hinsichtlich sämtlicher vorgenannter Vorfälle nicht ausgeschlossen werden, dass die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten jeweils aufgrund einer psychotischen Erkrankung vollständig aufgehoben gewesen sei.
Fortsetzungstermine sind auf den 20.09.2023, 12.10.2023, 18.10.2023 und den 03.11.2023 bestimmt worden.
Donnerstag, den 14.09.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1043 Js 18682/19
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 40 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Diebstahls in fünf Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung unter Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Weiterhin hat das Amtsgericht Idar-Oberstein einen 38 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Mittelreidenbach wegen Diebstahls in vier Fällen, davon in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Schließlich hat das Amtsgericht Idar-Oberstein eine 32 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Kempfeld wegen Hehlerei und Diebstahls unter Einbeziehung der Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Ende September 2019 sollen sich der 40 Jahre alte Angeklagte und der 38 Jahre alte Angeklagte aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes zu einer Shisha-Bar in Idar-Oberstein begeben haben. Dort sollen sie die Kellertür aufgebrochen haben. Über den Keller seien sie in das Treppenhaus und von dort in die Räumlichkeiten der Bar gelangt. Hier sollen sie drei Spielautomaten aufgebrochen und Bargeld in Höhe von etwas über 2.000 Euro entwendet haben. Die beiden Angeklagten sollen Schäden an den Türen, am Fußboden und an den Spielautomaten im vier- bis fünfstelligen Bereich verursacht haben.
Fall 2:
Ferner sollen sich der 40 Jahre alte Angeklagte und der 38 Jahre alte Angeklagte Mitte November 2019 auf das Gelände einer Betonbaufirma in Idar-Oberstein begeben haben. Dort sollen sie zunächst – ohne Erfolg – den bereits aufgehebelten Kaffeeautomaten im nicht verschlossenen Sozialgebäude durchsucht haben. Danach sollen sie sich zur Produktionshalle begeben haben. Durch Wegdrücken des auf festen Plastiklamellen bestehenden Rolltors sollen sie sich Zugang zur Produktionshalle verschafft haben. Aus der Produktionshalle sollen sie mehrere Werkzeuge im Wert von etwa 2.500 Euro, Tabak sowie 30 Euro Bargeld entwendet haben.
Fall 3:
Ende November 2019 sollen der 40 Jahre alte Angeklagte und der 38 Jahre alte Angeklagte sich zu einer Gaststätte in Idar-Oberstein begeben haben. Hier sollen sie mit einem mitgeführten Schraubenzieher oder einer mitgeführten Eisenstange die verschlossene Tür zu der Gaststätte aufgehebelt haben. Der 38 Jahre alte Angeklagte soll in der Gaststätte den Zigarettenautomaten sowie vier Spielautomaten aufgebrochen und aus den Automaten Bargeld und Zigaretten im Gesamtwert von 2.000 Euro entwendet haben. Ferner sollen die beiden Angeklagten noch diverse weitere Gegenstände, unter anderem Taschen und Schmuck, entwendet haben. An den Automaten seien Schäden in Höhe von etwa 10.000 Euro entstanden.
Nachdem die Angeklagten die Gaststätte verlassen haben sollen, seien sie der 32 Jahre alten Angeklagten, die mit den Angeklagten bekannt war, begegnet. Diese habe aufgrund der zahlreichen Zigarettenpackungen gewusst, dass die beiden Angeklagten wieder einmal irgendwo eingebrochen seien. In diesem Wissen habe sie beiden gestattet, die Tatbeute bei ihr in der Wohnung untereinander aufzuteilen. Sie selbst habe aus der Tatbeute Bargeld und ca. 20 Zigarettenpackungen im Gesamtwert von ca. 400 Euro erhalten.
Fall 4:
Weiterhin sollen sich der 40 Jahre alte Angeklagte und die 32 Jahre alte Angeklagte Ende Dezember 2019 bzw. Anfang Januar 2020 zu einem Anwesen in Idar-Oberstein begeben haben. Sie sollen sich durch eine bereits bei Eintreffen der Angeklagten anlässlich eines vorherigen Einbruchs, von welchen die beiden Angeklagten Kenntnis gehabt sollen, aufgehebelte Seitentür sowie einer zerstörten Rigipswand Zutritt zu der im Anwesen befindlichen Juwelierschmiede verschafft haben. Dort sollen sie Schmuckstücke und Rohmaterialien für Schmuck im Gesamtwert von 27.185 Euro entwendet haben.
Der 38 Jahre alte Angeklagte soll ebenfalls von dem vorherigen Einbruch und von dem Umstand, dass noch Ware vor Ort geblieben sei, Kenntnis gehabt haben. Er soll sich entweder zeitlich vor oder nach dem 40 Jahre alten Angeklagten und der 32 Jahre alten Angeklagten über den gleichen Weg Zutritt zu der Juwelierschmiede verschafft und dort Schmuck im Gesamtwert von mindestens 800 Euro entwendet haben.
Fall 5:
Mitte Januar 2020 sollen sich der 40 Jahre alte Angeklagte und der 38 Jahre alte Angeklagte zu einer Gaststätte in Idar-Oberstein begeben haben. Dort sollen sie zunächst die Überwachungskamera vor dem Gebäude mit einer Tüte abgedeckt haben. Daraufhin sollen sie die Tür zur Gaststätte aufgebrochen und sich dadurch Zutritt verschafft haben. In der Gaststätte sollen sie mehrere Spielautomaten und einen Zigarettenautomaten aufgebrochen haben. Aus den Spielautomaten sollen sie etwa 1.500 Euro und aus dem Zigarettenautomaten Zigaretten im Wert von 1.618 Euro entwendet haben. An der Gaststätte und den Automaten seien Sachschäden in Höhe von ca. 20.000 Euro entstanden.
Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein jeweils geständig eingelassen.