Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 37. Kalenderwoche 2024

Montag, den 09.09.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 3759/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 71 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Waldböckelheim wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 600 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2023 mit einem Pkw in Waldböckelheim eine durch das Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ gesperrte Straße befahren haben. Hierbei sei er mit einem dort geparkten Feuerwehrwagen kollidiert. Durch die Kollision sei die vordere rechte Stoßstange des Feuerwehrwagens beschädigt worden. Es sei ein Sachschaden in Höhe von 882 Euro entstanden. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt habe, habe er die Unfallstelle verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten, dass es zu einer Kollision des von ihm gesteuerten Fahrzeuges mit dem Feuerwehrwagen gekommen sei.

 

Montag, den 09.09.2024, 10:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 13365/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 44 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Kennzeichenmissbrauch in Tateinheit mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende Juli 2023 in Bad Kreuznach mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er gewusst habe, dass er nicht im Besitz der für das Führen des Kraftrades erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Auch sei ihm bewusst gewesen, dass das Kraftrad nicht haftpflichtversichert und das Kennzeichen nicht zugelassen gewesen sei.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Montag, den 09.09.2024, 11:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 19010/23

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 44 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte September 2023 von einem unbekannten Drogendealer 5 Gramm Amphetamin zu einem Preis von 50 Euro zum Eigenkonsum erworben haben.

Fall 2:

Zudem soll der Angeklagte, vier Tage später, mit einem Pkw die Binger Landstraße in Hochstetten-Dhaun befahren haben. Hierbei sei ihm bewusst gewesen, dass er nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei.

Der Angeklagte hat die ihm vorgeworfene Tat im Fall 1 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim bestritten. Zu der ihm vorgeworfenen Tat im Fall 2 hat er sich vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim geständig eingelassen.

 

Montag, den 09.09.2024, 11:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1042 Js 15241/23 jug

Der am 16.08.2024 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

 

Montag, den 09.09.2024, 11:45 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 7764/23

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 49 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Bedrohung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll im Zeitraum zwischen Anfang Juli 2022 bis Anfang April 2023 an seinem Motorrad ein gültiges Kennzeichen angebracht haben, welches jedoch von der Stadtverwaltung Idar-Oberstein nicht für das Motorrad, sondern für einen Anhänger ausgegeben worden sei.

Anfang April 2023 soll er mit dem Motorrad von seinem Wohnsitz in Kirn aus in unbekannte Richtung auf öffentlichen Straßen gefahren sein. Der Angeklagte soll sich hierbei bewusst gewesen sein, dass er nicht über die für das Führen des Motorrads erforderliche Fahrerlaubnis verfügt habe.

Fall 2:

Anfang April 2023 soll der Angeklagte nachts vor dem von ihm bewohnten Wohnhaus in Kirn mit seiner Lebensgefährtin einen lautstarken Streit gehabt haben. Aufgrund des Streits sei ein Nachbar wach geworden und habe aus dem Fenster gerufen, dass der Angeklagte ruhig sein solle. Daraufhin soll der Angeklagte dem Nachbar mit den Worten „ich hau dir aufs Maul“ gedroht haben.

Fall 3:

Nachdem der Nachbar sodann sein Fenster wieder geschlossen und die Rollläden heruntergezogen habe, habe der Angeklagte mehrfach mit der Faust gegen den Rollladen geschlagen. Hierdurch sei die dahinterliegende Fensterscheibe zu Bruch gegangen. Es sei ein Sachschaden in Höhe von 700 Euro entstanden.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim geständig eingelassen.

 

Montag, den 09.09.2024, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1023 Js 11271/23

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 38 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang August 2023 nach reichlichem Alkoholkonsum mit seiner Lebensgefährtin in einer Wohnung in Kirn einen Streit gehabt haben. Hierbei soll er seiner Lebensgefährtin mehrfach mit der flachen Hand und anschließend mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben, sodass diese zu Boden gegangen sei. Die Lebensgefährtin des Angeklagten habe im Zuge dessen eine blutende Wunde und eine Schwellung an der Nase erlitten.

Der Angeklagte hat die Begehung der ihm vorgeworfenen Tat vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim bestritten.

 

Dienstag, den 10.09.2024, 11:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1022 Js 2478/24 jug

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 48 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Hahnenbach den sexuellen Missbrauch eines Kindes in 12 Fällen, den sexuellen Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt in einem Fall sowie den schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in einem Fall vor.

Der Angeklagte soll im Herbst des Jahres 2022 auf einem Campingplatz in Lembach in Frankreich ein zum damaligen Zeitpunkt 10 Jahre altes Mädchen kennengelernt haben. An diesem Mädchen soll er in einem an den Campingplatz angrenzenden Waldstück in fünf Fällen sexuelle Handlungen vorgenommen haben.

In der Folgezeit soll das Mädchen den Angeklagten regelmäßig, mindestens einmal monatlich, in Hahnenbach besucht haben. Im Rahmen dieser Besuche soll der Angeklagte im Zeitraum bis Mitte Januar 2024 in sieben Fällen sexuelle Handlungen an dem Mädchen vorgenommen haben. Ferner soll er in einem weiteren Fall bei einem der Besuche im Beisein des Mädchens seine Unterhose heruntergezogen haben und zu dem Mädchen gesagt haben, dass jeder seinen Penis in den Mund nehmen könne.

Schließlich soll der Angeklagte in einem weiteren Fall in einem Wasserpark in Rust sexuelle Handlungen an dem Mädchen vorgenommen haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 30.09.2024, 04.10.2024, 08.10.2024 und den 10.10.2024 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 11.09.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1041 Js 1563/24

Der am 03.09.2024 begonnene Prozess wegen schwerer Brandstiftung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 12.09.2024 und den 01.10.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 12.09.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1041 Js 1563/24

Der am 03.09.2024 begonnene Prozess wegen schwerer Brandstiftung u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 01.10.2024 bestimmt worden.

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