Montag, den 08.09.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1042 Js 8707/24 jug
Der am 22.08.2025 begonnene Prozess wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis (in nicht geringer Menge) wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 29.09.2025, 06.10.2025, 15.10.2025, 03.11.2025, 10.11.2025, 12.11.2025 und den 18.11.2025 bestimmt worden.
Montag, den 08.09.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1023 Js 5723/24
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 43 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein vom Tatvorwurf der Trunkenheit im Verkehr freigesprochen.
Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, Anfang Mai 2024 mit einem Pkw die Layenstraße in Idar-Oberstein befahren zu haben, obwohl er aufgrund vorangegangenen Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig gewesen sei. Seine absolute Fahruntüchtigkeit sei für ihn unübersehbar gewesen. Eine später entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,24 Promille ergeben.
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den Angeklagten von diesem Tatvorwurf aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, weil es sich nicht zweifelsfrei davon überzeugen konnte, dass der Angeklagte das Fahrzeug geführt habe. Vielmehr habe es die Möglichkeit nicht ausschließen können, dass die Verlobte des Angeklagten das Fahrzeug geführt habe.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 16.09.2025 bestimmt worden.
Donnerstag, den 11.09.2025, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 4 NBs 1021 Js 8937/20 (2)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 60 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Simmern wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem hat es die Einziehung des Wertes des aus den Taten Erlangten in Höhe eines Gesamtbetrages von 4.800 Euro angeordnet.
Der Angeklagte sei im Zeitraum von Ende März 2020 bis Mitte August 2020 bei einem Unternehmen, welches für das Entladen und den Weitertransport von Fracht auf dem Flughafen Hahn zuständig ist, beschäftigt gewesen. Im Rahmen jener Tätigkeit habe er mittels eines Transportwagens die Paletten mit den Waren von einer Abstellfläche in die Halle des Unternehmens verbracht. Diese Tätigkeit soll er ausgenutzt haben, um bei vier Gelegenheiten im Zeitraum von Ende März 2020 bis Mitte August 2020 Ware der Firma Apple (mehrere I-Phones; zwei Airpods; ein I-Pad; zwei Apple Watches; ein Apple Mac Book) und der Firma Samsung (ein Tablet), welche über den Flughafen Hahn verfrachtet worden sei, zu entwenden, um diese gewinnbringend weiterzuveräußern bzw. diese teilweise für sich zu behalten.
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Simmern/Hunsrück, welche der Angeklagte in der Berufungshauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat, hat die 7. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass es den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt hat. Zudem hat es die Einziehung des Wertes des aus den Taten Erlangten in Höhe eines Gesamtbetrages von 1.850 Euro angeordnet.
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Bad Kreuznach hat das Oberlandesgericht Koblenz das Berufungsurteil hinsichtlich des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes des aus den Taten Erlangten in Höhe eines Gesamtbetrages von 1.850 Euro aufgehoben und in diesem Umfang die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Berufungskammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen. Im Übrigen hat es die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen.