Montag, 16.09.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)
Der am 03.07.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 24.09.2019 und 27.09.2019.
Montag, 16.09.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 38 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Sankt Sebastian wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Juni 2018 mit seinem Kraftfahrzeug, im Wissen nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben. Der Angeklagte soll mit seinem Fahrzeug die BAB 61 in Fahrtrichtung Koblenz befahren haben und dabei einer polizeilichen Kontrolle unterzogen worden sein.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Montag, 16.09.2019, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Nachstellung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang Juni 2017 bis Ende August 2018 bei mindestens 10 bis 12 Gelegenheiten einem 12-jährigen Mädchen nachgestellt haben, nachdem dieses ihm beim ersten Zusammentreffen die Herausgabe ihrer Telefonnummer verweigert habe. Der Angeklagte soll bei den von ihm bewusst initiierten Zusammentreffen auf öffentlichen Plätzen und in Geschäften in Bad Kreuznach das Mädchen manchmal auch ohne deren Willen am Arm oder an der Schulter angefasst haben. Das Mädchen soll infolge der Nachstellung des Angeklagten große Angst gehabt haben, vor die Tür zu gehen und unter Schlafstörungen gelitten haben.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht bestritten.
Montag, 16.09.2019, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 20.09.2019, 27.09.2019, 15.10.2019, 06.11.2019 und 25.11.2019.
Mittwoch, 18.09.2019, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 28-jährige, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Wiesbaden wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Angeklagte soll Mitte April 2018 mit ihrem Kraftfahrzeug, welches ohne ein amtliches Kennzeichen ausgestattet gewesen sei, unter erheblicher Alkoholisierung am öffentlichen Straßenverkehr in Frei-Laubersheim teilgenommen haben. Die Angeklagte soll eine Blutalkoholkonzentration von 1,78 Promille aufgewiesen haben.
Ferner soll die Angeklagte in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bewusst wahrheitswidrig ausgesagt, dass die bei dem Angeklagten dieses Strafverfahrens von der Polizei aufgefundene ec-Karte nicht aus einem Raubdelikt stamme.
Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Donnerstag, 19.09.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 14.08.2019 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 20.09.2019, 14.10.2019 und 18.10.2019.
Donnerstag, 19.09.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 48 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Urkundenfälschung in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte, dem mit Bewährungsbeschluss des Landgerichts Bad Kreuznach zur Auflage gemacht wurde, regelmäßig an einer Selbsthilfegruppe für Suchtkranke teilzunehmen, soll im Zeitraum von Mitte März 2017 bis Mitte Mai 2017 drei Teilnahmebestätigungen bezüglich der Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe für Suchtkranke gefälscht haben. Der Angeklagte soll auf den Teilnahmebescheinigungen die Unterschrift des Leiters der Selbsthilfegruppe gefälscht und an den betroffenen drei Terminen nicht teilgenommen haben.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den Tatvorwürfen geständig eingelassen.
Donnerstag, 19.09.2019, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die 28 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein wegen Betrugs in sechs tatmehrheitlichen Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie wegen Betrugs durch Unterlassen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagte soll im Zeitraum von Ende November 2015 bis Mitte Mai 2018 in sechs Fällen im Internet als Käuferin Waren mit der vorgefassten Absicht bestellt haben, diese nicht zu bezahlen bzw. als Verkäuferin den Kaufpreis für von ihr selbst angebotene Waren mit der vorgefassten Absicht vereinnahmt zu haben, die Waren nicht an die Käufer auszuliefern. Bei den betroffenen Waren soll es sich insbesondere um Spielzeug sowie eine Spielkonsole gehandelt haben.
Ferner soll die Angeklagte zu Unrecht Leistungen vom Jobcenter beansprucht haben, obgleich eine in ihrer Bedarfsgemeinschaft lebende Person zwischenzeitlich eine Arbeitsstelle gefunden habe. Letzteres soll die Angeklagte dem Jobcenter vorsätzlich nicht angezeigt und dadurch zu Unrecht 1.260,06 Euro Arbeitslosengeld vereinnahmt haben.
Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Freitag, 20.09.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 14.08.2019 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 14.10.2019 und 18.10.2019.
Freitag, 20.09.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 27.09.2019, 15.10.2019, 06.11.2019 und 25.11.2019.