Montag, 20.09.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 16862/20
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 42 Jahre alten, erheblich vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Naunhof vor, in 7 Fällen gemeinschaftlich handelnd mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, davon in einem Fall tateinheitlich hierzu eine versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung begangen zu haben. Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem 42 Jahre alten Angeklagten aus Naunhof einen weiteren Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unter Mitführung von Waffen, in Tateinheit mit unerlaubten Besitzes einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und Munition einer Schusswaffe, unerlaubten Besitzes einer verbotenen Schusswaffe sowie unerlaubten Erwerbs oder Umgangs mit erlaubnispflichtigen explosionsgefährlichen Stoffen vor.
Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach einer 39-jährigen, nicht vorbestraften Angeklagten aus Naunhof sowie einer 34 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Naunhof jeweils vor, dem 42 Jahre alten Angeklagten aus Naunhof in zwei Fällen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet zu haben.
Fall 1:
Der 42 Jahre alte Angeklagte aus Naunhof soll Mitte November 2020 500 Gramm Amphetamin und 50 Gramm Methamphetamin in die Wohnung eines Bekannten in Idar-Oberstein verbracht haben. Gemäß eines gemeinsamen Tatplans sollen der 42 Jahre alte Angeklagte und der Bekannte beabsichtigt haben, die Betäubungsmittel mit Gewinn zu weiterzuverkaufen. Ende November 2020 soll der 42 Jahre alte Angeklagte 100 Gramm Amphetamin und 30 Gramm Methamphetamin an einen Abnehmer übergeben haben. Der Abnehmer soll den Kaufpreis in Höhe von 1.600 Euro jedoch nicht bezahlt haben und dem 42 Jahre alten Angeklagten angeboten haben, die erhaltenen Betäubungsmittel zurückzugeben. Der 42 Jahre alte Angeklagte soll sich hierauf nicht eingelassen und den Kaufpreis in Höhe von 1.600 Euro verlangt haben. Um dieser Aufforderung Nachdruck zu verleihen, soll der Angeklagte mit einer Sodastreamflasche auf den Abnehmer eingeschlagen und den Abnehmer getreten haben. Auch soll er dem Abnehmer in Aussicht gestellt haben, ihm die Beine zu brechen und das Haus seiner Mutter anzuzünden, wenn er die Drogen nicht innerhalb von einer Stunde bezahle. Zu einer Zahlung sei es sodann nicht gekommen, da dem Abnehmer die Flucht gelungen sei. Der Abnehmer soll durch die Schläge und Tritte des 42 Jahre alten Angeklagten Kratzwunden, Schürfwunden und blutende Verletzungen am Mund erlitten haben.
Fälle 2 bis 6:
Weiterhin soll der 42 Jahre alte Angeklagte aus Naunhof im Zeitraum ab September 2020 in 5 Fällen jeweils ca. 400 Gramm Amphetamin und mindestens 180 Gramm Marihuana zum Zwecke des gemeinschaftlichen Weiterverkaufs mit Gewinn zu seinem Bekannten nach Idar-Oberstein verbracht haben. Im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung der Wohnung des Bekannten aus Idar-Oberstein Anfang Oktober 2020 soll die Polizei aus einer Lieferung des 42 Jahre alten Angeklagten noch 67,85 Gramm Marihuana aufgefunden haben.
Fall 7:
Ferner soll der 42 Jahre alte Angeklagte aus Naunhof Anfang Februar 2021 an einen unbekannten Abnehmer mit Gewinn 500 Gramm synthetische Betäubungsmittel verkauft haben. Die Übergabe der Betäubungsmittel an den Abnehmer soll in Kenntnis der Umstände durch die 34 Jahre alte Angeklagte aus Naunhof erfolgt sein. Davor sollen die Betäubungsmittel in Kenntnis der Umstände in der Wohnung der 39 Jahre alten Angeklagten aus Naunhof gelagert worden sein.
Fall 8:
Der 42 Jahre alte Angeklagte aus Naunhof soll Mitte März 2021 von seiner Wohnung in Naunhof unter Nutzung eines Pkw 11,4 Gramm Metamphetamin und 22 Ecstasy-Tabletten zur Wohnung seiner Freundin zur Zwischenlagerung verbracht haben. Die Betäubungsmittel sollen zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. In dem von dem 42 Jahre alten Angeklagten zum Transport genutzten Pkw sollen sich zu Verteidigungszwecken zwei Maschinenpistolen befunden haben, wobei eine der Maschinenpistolen mit Munition geladen gewesen sein soll.
Weiterhin soll der 42 Jahre alte Angeklagte in seiner Wohnung in Naunhof 130,2 Gramm MDMA, 50,4 Gramm Haschisch, 4 Gramm Cannabis, 87,08 Gramm Methamphetamin und 216,1 Gramm Marihuana zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs vorrätig gehalten haben. Die 34 Jahre alte Angeklagte soll zum damaligen Zeitpunkt zusammen mit dem 42 Jahre alten Angeklagten in dieser Wohnung gelebt haben, in den Betäubungsmittelhandel des 42 Jahre alten Angeklagten eingebunden gewesen sein sowie dem 42 Jahre alten Angeklagten bei der Übergabe der Betäubungsmittel an die Abnehmer geholfen haben.
In der Wohnung der 39 Jahre alten Angeklagten aus Naunhof, die sich im selben Haus wie die Wohnung des 42 Jahre alten Angeklagten befunden hat, soll der Angeklagte 62,05 Gramm Methamphetamin, 36,85 Gramm Haschisch und 359,3 Gramm Marihuanablüten zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs gelagert haben. Die 39 Jahre alte Angeklagte soll den Betäubungsmittelhandel des 42 Jahre alten Angeklagten unterstützt haben, indem sie dem 42 Jahre alten Angeklagten ihre Wohnung zur Herstellung und zum Verkauf der Betäubungsmittel zur Verfügung gestellt haben soll.
Ferner soll der 42 Jahre alte Angeklagte in einem Zwischenraum zwischen seiner Wohnung und der Wohnung der 39 Jahre alten Angeklagten in einem Schrank 499,4 Gramm MDMA zum Zwecke des Weiterverkaufs mit Gewinn vorrätig gehalten haben. In demselben Schrank sollen sich zudem eine von dem 42 Jahre alten Angeklagten selbst gebaute Rohrbombe mit explosiven Stoffen sowie scharfe Munition (399 Patronen) befunden haben. Neben dem Schrank soll zudem griffbereit eine Machete gestanden haben.
Der 42 Jahre alte Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf im Fall 8 hinsichtlich des Tatvorwurfs des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geständig gegenüber der Polizei eingelassen. Im Übrigen hat er sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.
Die 39 Jahre alte Angeklagte hat sich gegenüber der Polizei geständig eingelassen.
Die 34 Jahre alte Angeklagte hat sich gegenüber der Polizei dahingehend eingelassen, dass sie von dem Betäubungsmittelhandel des 42 Jahre alten Angeklagten gewusst habe und wegen ihres eigenen Betäubungsmittelkonsums dessen Verhalten nicht hinterfragt habe.
Fortsetzungstermine sind auf den 27.09.2021, den 06.10.2021 sowie den 27.10.2021 bestimmt worden.