Montag, den 18.09.2023, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 12581/22 jug (2)
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 24 Jahre alten, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Neuss unter anderem mehrere Sexualdelikte sowie vorsätzliche Körperverletzungen zum Nachteil seiner ehemaligen Freundin vor.
Der Angeklagte habe sich im Zeitraum von November 2016 bis August 2022 in einer Beziehung zu seiner ehemaligen Freundin befunden. Im Zeitraum zwischen April 2019 und August 2022 soll der Angeklagte mehrfach gegen den erkennbaren Willen seiner damaligen Freundin sexuelle Handlungen an dieser vorgenommen haben, insbesondere auch gegen ihren erkennbaren Willen mit ihr den Analverkehr vollzogen haben. Auch soll er mehrfach körperlich übergriffig gegenüber seiner damaligen Freundin gewesen sein, insbesondere ihr im Rahmen einer Streitigkeit mit einem DocMartens-Schuh gezielt in das Gesicht geschlagen haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 19.09.2023, 10.10.2023, 02.11.2023, 20.11.2023 und den 24.11.2023 bestimmt worden.
Montag, den 18.09.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1044 Js 10834/22
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 43 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Hellertshausen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Ende Mai 2022 in Idar-Oberstein in seiner Tasche insgesamt 42,24 Gramm Amphetamin sowie drei Ecstasy-Pillen verwahrt haben. Hierbei sei er sich bewusst gewesen, nicht über die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis zu verfügen.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.
Dienstag, den 19.09.2023, 09:30 Uhr,5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 12581/22 jug (2)
Der am 18.09.2023 beginnende Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 10.10.2023, 02.11.2023, 20.11.2023 und den 24.11.2023 bestimmt worden.
Mittwoch, den 20.09.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 10102/21
Das am 11.09.2023 begonnene Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 12.10.2023, 18.10.2023 und den 03.11.2023 bestimmt worden.
Mittwoch, den 20.09.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1044 Js 17025/21
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung (Fall 1), vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen (Fälle 2 und 3) sowie Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Fall 4) und Diebstahls (Fall 5) sowie Beleidigung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (Fall 6) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Ende September 2021 auf der Facebook-Seite einer Gaststäte in Bad Kreuznach folgende Aussage veröffentlicht haben: „Macht die Schwulette hier auf Tolerant (sic) und dann 2G“. Durch diese Aussage habe er die Ehre der Wirte des Brauwerks verletzen wollen.
Fall 2:
Mitte April 2022 soll der Angeklagte mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben. Hierbei sei er sich bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.
Fall 3:
Ende Mai 2022 soll der Angeklagte mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben. Hierbei sei er sich bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Kraftrades erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.
Fall 4:
Anfang Mai 2022 sei der Angeklagte mit einem Pkw von Bad Kreuznach kommend in Fahrtrichtung BAB 61 gefahren. Hierbei sei er in Gensingen einer Verkehrskontrolle unterzogen worden. Er sei sich bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Gegenüber den Polizeibeamten habe er seinen total gefälschten bulgarischen Führerschein zur Legitimation vorgezeigt.
Fall 5:
Ebenfalls Anfang Mai 2022 habe der Angeklagte sich in Bad Kreuznach von einer männlichen Person ein Fahrrad im Wert von 4.662 Euro geliehen. In der Folgezeit habe der Angeklagte beschlossen das Fahrrad nicht wieder zurückgeben. Vielmehr habe er es an einen Unbekannten veräußert. Auf Rückforderungen der männlichen Person habe er nicht mehr reagiert.
Fall 6:
Die männliche Person, von welcher sich der Angeklagte das Fahrrad geliehen habe, habe Mitte August 2022 bei der Polizei in Bad Kreuznach Anzeige wegen Unterschlagung gegen den Angeklagten erstattet. Daraufhin habe der Angeklagte unerlaubt ein Bild der männlichen Person, welches diese in einer Wohnung gezeigt habe, auf Facebook gepostet und das Bild mit „Polizeibekannter 31er“ betitelt.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Mittwoch, den 20.09.2023, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 4545/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Roxheim wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll sich Anfang Februar 2022 in den Geschäftsräumen eines Verkäufers von Baumaterialen in Bad Kreuznach aufgehalten haben. Hierbei soll er ein Cuttermesser mit sich geführt haben. Mit dem Cuttermesser habe er an einem Inbusschlüssel-Set einen Kunststoffanhänger entfernt und den Anhänger in ein Regal geworfen. Ferner habe er an einem Ring-Ratschen-Schlüssel die Pappverpackung entfernt. Beide Waren im Wert von insgesamt 33,15 Euro habe er sodann in seine Tasche gesteckt und sei ohne zu bezahlen durch die Kasse zu gegangen, um die Waren für sich zu behalten.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.