Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 38. Kalenderwoche 2025

Montag, den 15.09.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1025 Js 3298/24

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 62 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bockenau wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.800 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte März 2024 im alkoholisierten Zustand mit einem Pkw Landwirtschaftswege zwischen Steinhardt und Oberstreit befahren haben. Aufgrund des vorangegangenen Alkoholkonsums sei er hierbei nicht mehr in der Lage gewesen, den Pkw mit der im Straßenverkehr erforderlichen Sicherheit zu führen. Der Angeklagte habe das Fahrzeug in einem Feld festgefahren. Die dort zufällig vorbeifahrende Eigentümerin des Grundstücks sei auf das Fahrzeug des Angeklagten aufmerksam geworden und habe die Polizei verständigt. Eine bei dem Angeklagten von der Polizei später entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,73 Promille ergeben.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim eingeräumt, den Pkw gefahren zu haben. Er hat jedoch in Abrede gestellt, das Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand geführt zu haben. Den Alkohol habe er erst nach Abstellen des Fahrzeuges konsumiert.

 

Dienstag, den 16.09.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1023 Js 5723/24

Der am 08.09.2025 beginnende Prozess wegen Trunkenheit im Verkehr wird fortgesetzt.

 

Freitag, den 19.09.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1024 Js 1566/25

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 31 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in einer psychiatrischen Klinik vorläufig untergebrachten Angeklagten aus Idar-Oberstein zwei vorsätzliche Körperverletzungen in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung (Fall 1) sowie Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung (Fall 2) vor.

Fall 1:

Ende Januar 2025 sei der Angeklagte nachts vor einer Gaststätte in Idar-Oberstein zufällig auf mehrere Männer getroffen, die dort auf ein Taxi gewartet hätten. Der Angeklagte soll jene Männer grundlos „angepöbelt“ und diese gefragt haben, weshalb sie „so dumm schauen“ würden. 

Aus Angst vor einem aggressiven Verhalten des Angeklagten habe einer der Männer den polizeilichen Notruf gewählt. Daraufhin habe der Angeklagte diesem Mann mit der Faust auf dessen linke Wange geschlagen, wodurch der Mann kurzzeitig benommen gewesen sei. 

Im Anschluss daran habe der Angeklagte einem anderen Mann aus der Gruppe ebenfalls in das Gesicht geschlagen. Jener Mann sei durch die Wucht des Schlages rückwärts umgefallen, mit dem Hinterkopf auf dem Boden aufgeschlagen und habe das Bewusstsein verloren. Jener Mann habe hierdurch lebensgefährliche Verletzungen in Form von Hirnblutungen und einem Schädelbasisbruch erlitten.

Schließlich habe der Angeklagte einem dritten Mann aus der Gruppe mit der Faust gegen die Nase und das linke Auge geschlagen. Jener Mann habe hierdurch unter anderem eine Nasenbeinfraktur und eine Platzwunde am linken Auge erlitten. Auch sei seine Brille beschädigt worden.

Fall 2:

Wenige Tage nach dem vorgenannten Vorfall sei der Angeklagte aufgrund eines zwischenzeitlich erlassenen Haftbefehls der Haftrichterin am Amtsgericht Bad Kreuznach vorgeführt worden. Während des Vorführtermins habe er gegenüber der anwesenden Staatsanwältin die Worte „Pisser“, „fick dich“ und „ich rotz dir gleich in die Fresse“ geäußert. Auch habe er die anwesenden Polizeibeamten als „Dreckbullen“ betitelt und diesen mit den Worten gedroht: „Ich schwöre ich komme raus und fackel die Wache ab“.

Fortsetzungstermine sind auf den 23.09.2025, 24.09.2025, 13.10.2025, 28.10.2025, 30.10.2025, 11.11.2025 und den 17.11.2025 bestimmt worden.

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