Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 39. Kalenderwoche 2018

Montag, 24.09.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 51 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kirn vor, in fünf Fällen an einer Person, die wegen einer seelischen Krankheit zum Widerstand unfähig gewesen ist, unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben sowie in zwei Fällen auf ein Kind durch pornographische Reden eingewirkt zu haben.

Im März und April 2016 soll der Angeklagte gegenüber der an Autismus leidenden, damals 17-jährigen Tochter eines Freundes bei fünf Gelegenheiten sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Der Angeklagte soll um die Krankheit des Mädchens gewusst und die fehlende Widerstandsfähigkeit des Mädchens bewusst zur Vornahme der sexuellen Handlungen ausgenutzt haben.

Darüber hinaus soll der Angeklagte im März und April 2016 bei zwei Gelegenheiten sexuelle Äußerungen gegenüber dem seinerzeit 7-jährigen Sohn seines Freundes getätigt haben.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe überwiegend bestritten. Insbesondere habe er das Mädchen nicht unsittlich berührt. Vielmehr sei die Initiative zu etwaigen sexuellen Handlungen von dem Mädchen ausgegangen.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 25.09.2018.

Dienstag, 25.09.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 24.09.2018 begonnene Prozess wegen Vornahme sexueller Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person u.a. wird fortgesetzt.

Dienstag, 25.09.2018, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 48 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mettweiler wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll im Februar 2014 im Verlaufe eines Streites seiner damaligen Verlobten, die im Jahr 2013 ihr linkes Auge verloren hatte, in seiner Wohnung mit der Faust mindestens einmal in das Gesicht geschlagen und dabei das verbliebene rechte Auge getroffen haben. Infolge des Schlages sei es zu einer so starken Einblutung des Auges gekommen, dass die Verlobte temporär erblindet sei. Ferner sei auf dem rechten Auge der Verlobten ein irreversibler Sehkraftverlust von mindestens 30 Prozent eingetreten.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen.

Mittwoch, 26.09.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 18.09.2018 begonnene Prozess wegen erpresserischen Menschenraubes und gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 12.10.2018.

Freitag, 28.09.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 27 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, aktuell in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Frankreich vor in 29 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Im Zeitraum von November 2016 bis Juli 2017 soll der Angeklagte bei neun Gelegenheiten an eine Abnehmerin aus Idar-Oberstein Amphetamin und Marihuana verkauft haben. Die Menge der verkauften Betäubungsmittel soll sich jeweils zwischen 100 Gramm und 265 Gramm Marihuana und 250 Gramm und 546 Gramm Amphetamin bewegt haben.

Darüber hinaus soll der Angeklagte im Zeitraum von Juni 2017 bis November 2017 an einen anderen Abnehmer bei 20 Gelegenheiten jeweils circa 250 Gramm Marihuana und 250 Gramm Amphetamin verkauft haben.

Insgesamt soll der Angeklagte aus den genannten Taten Erträge in Höhe von 61.100 Euro erzielt haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Freitag, 28.09.2018, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Mitte September 2017 bis Ende November 2017 bei drei Gelegenheiten ein Smartphone auf ebay-Kleinanzeigen bzw. auf einer Facebook-Verkaufsplattform angeboten haben. Den Kaufpreis in Höhe von 160 Euro, 200 Euro und 260 Euro habe er sich von den jeweiligen Erwerbern bereits im Vorfeld der Übermittlung des Smartphones bezahlen lassen. Gemäß vorgefasster Absicht habe der Angeklagte die Smartphones aber dann nicht an die Erwerber übersandt.

Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

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