Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 39. Kalenderwoche 2020

 

Montag, 21.09.2020, 9:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1021 Js 13658/16

Der am 21.01.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 02.10.2020.

 

Montag, 21.09.2020, 14:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1025 Js 5822/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den jetzt 36 Jahre alten, mehrfachst vorbestraften Angeklagten aus Steinbach-Hallenberg wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 135 Tagessätzen zu je 40,00 € verurteilt.

Zuvor hatte das Amtsgericht Bad Kreuznach bereits einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erlassen und eine Gesamtgeldstrafe von 135 Tagessätzen zu je 30,00 € festgesetzt.

Gegen diesen Strafbefehl hat der Angeklagte Einspruch eingelegt, welchen er auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach hat er nunmehr Berufung eingelegt.

 

Dienstag, 22.09.2020, 9:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 6
Az. 4 KLs 1042 11350/20 jug

Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 31 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Das Landgericht hat die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll zusammen mit zwei gesondert verfolgten 34- und 32-Jahre alten Tätern an einem Abend im September 2013 zwei Drogendealer aus Kirn zu der Wohnung des 34 Jahre alten Täters in Bad Sobernheim, in der gerade eine größere Party stattgefunden haben soll, unter dem Vorwand 500 Ecstasy-Pillen kaufen zu wollen, bestellt haben. Es soll geplant gewesen sein, den Dealern die Ecstasy-Pillen unter Gewaltanwendung zu entwenden. Die Idee zu diesem Vorgehen soll von dem 34 Jahre alten Täter ausgegangen sein.

Im Laufe des Abends soll noch vor Erscheinen der beiden bestellten Drogendealer, unerwartet ein Bekannter bei der Wohnung des 34 Jahre alten Täters erschienen sein. Der jetzt 31 Jahre alte Angeklagte und der 33 Jahre alte Täter sollen diesen in der Dunkelheit für einen der Drogendealer gehalten haben. Der 33 Jahre alte Täter soll dem Bekannten in Umsetzung des gefassten Tatplanes mit einem Baseballschläger ins Gesicht geschlagen und diesem dabei die Nase gebrochen haben. Erst im Anschluss daran sollen der 31 Jahre alte Angeklagte und der 33 Jahre alte Täter erkannt haben, dass es sich bei der erschienenen Person nicht um einen der Drogendealer gehandelt habe.

Die beiden bestellten Drogendealer sollen an dem besagten Abend erst einige Zeit später bei der Wohnung des 34 Jahre alten Täters eingetroffen sein. In Umsetzung des gemeinschaftlich gefassten Tatplans sollen der Angeklagte und die beiden weiteren Täter den beiden Drogendealern unter Androhung und Anwendung körperlicher Gewalt die bestellten 500 Ecstasy-Pillen abgenommen haben, ohne den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Einen Großteil dieser Ecstasy-Pillen soll der 34 Jahre alte Täter im Nachgang der Tat gewinnbringend weiterveräußert haben. Die übrigen Ecstasy-Pillen seien von dem Angeklagten, den beiden weiteren Tätern und den Partygästen konsumiert worden.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe vor dem Landgericht Bad Kreuznach überwiegend eingeräumt.

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach Revision zum BGH eingelegt. Der BGH hat im Rahmen seiner Revisionsentscheidung das Urteil des Landgerichts in seinen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bad Kreuznach zurückverwiesen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 23.09.2020 und 28.09.2020.

 

Mittwoch, 23.09.2020, 9:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 6
Az. 4 KLs 1042 11350/20 jug

Der am 22.09.2020 begonnene Prozess wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 28.09.2020.

 

Mittwoch, 23.09.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1022 13795/19

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem jetzt 23 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten, einem jetzt 22 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten und einem jetzt 25 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten, alle derzeit in dieser Sache in Untersuchungshaft befindlich, vor, jeweils durch mehrere Taten gemeinschaftlich handelnd einen Betrug begangen zu haben, wobei die Täter gewerbsmäßig und als Mitglied einer Bande handelten. Dem 25 Jahre alten Angeklagten wird zudem vorgeworfen gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.

Die Angeklagten sollen sich in dem Zeitraum März 2018 bis November 2019 gemeinsam mit anderen, gesondert verfolgten Tätern, auch aus dem Kosovo, zu einer Bande zusammengeschlossen haben. Der 22-jährige Angeklagte soll der Bande erst Anfang 2019 beigetreten sein.

Ziel der Bande soll es gewesen sein, sich in arbeitsteiligem Zusammenwirken durch Vorspiegelung angeblicher Lotteriegewinne mittels Anrufen bei den späteren Geschädigten erhebliche Teile des Vermögens der Geschädigten zu verschaffen.

Die Anrufe sollen von Bandenmitgliedern aus dem Kosovo erfolgt sein. Es sollen ältere, alleinstehende Menschen angerufen worden sein, deren Gutgläubigkeit die Täter bewusst ausgenutzt haben sollen. Den Geschädigten sollen hohe Gewinnsummen oder hochpreisige Sachgewinne in Aussicht gestellt worden sein. Bewusst wahrheitswidrig soll den Geschädigten sodann suggeriert worden sein, dass es zur Erlangung der Gewinne notwendig sei, z.B. für Transport- oder Versicherungskosten, an die Täter einen bestimmten Geldbetrag oder sonstige Vermögenswerte zu übermitteln. Dies soll entweder über diverse Finanzdienstleister oder über direkte Übergabe von Schmuck oder Bargeld an Abholer der Bande erfolgt sein.

Der 25 Jahre alte Angeklagte soll dabei innerhalb der Bande eine zentrale Schlüsselrolle eingenommen haben. Er soll regelmäßig in den Kosovo gereist sein und dort im Callcenter die wesentliche Tatplanung, Logistik und Organisation vorgenommen haben. Zudem soll er für die Verteilung der eingenommenen Vermögenswerte zuständig gewesen sein und als Geldsender und Geldempfänger tätig gewesen sein. Der 25 Jahre alte Angeklagte soll bei einer Tat einen Schlagring mitgeführt haben.

Die 23 und 22 Jahre alten Angeklagten sollen als Geldabholer, Finanzagenten und Organisatoren eine wesentliche Rolle in der Tatplanung und Ausführung in Deutschland eingenommen haben.

Es soll zu insgesamt 19 Einzeltaten gekommen sein, wobei die Täter regelmäßig zwischen 10.000,00 € und 20.000,00 € erlangten, in einem Fall mindestens 90.000,00 €. Die Gesamtschadenshöhe bei den Geschädigten beläuft sich auf über 270.000,00 €.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 01.10.2020, 08.10.2020, 28.10.2020, 11.11.2020, 16.11.2020, 25.11.2020.

 

Donnerstag, 24.09.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1021 4376/20

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem jetzt 22 Jahre alten, erheblich vorbestraften und in dieser Sache in Haft befindlichen Angeklagten vor Ende März 2020 in Breitenthal im Zustand verminderter Schuldfähigkeit durch zwei selbstständige Handlungen tateinheitlich handelnd ein Kind dazu bestimmt zu haben, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, sowie sich kinderpornografische Schriften verschafft zu haben (Fall 1) und sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vorgenommen zu haben (Fall 2).

Fall 1
Der Angeklagte soll Ende März 2020 über den Internetdienst Tic-Toc Kontakt zu dem elf Jahre alten Geschädigten aufgenommen haben. Er soll sich als gleichaltrig ausgegeben haben, mit dem Geschädigten die Mobilfunknummern ausgetauscht und sodann über WhatsApp kommuniziert haben. Dabei soll der Angeklagte in Kenntnis des Alters des Geschädigten diesen bereits am Tag der Kontaktaufnahme dazu veranlasst haben, ihm Nacktfotos und weitere pornografische Aufnahmen von sich zu schicken. Der Geschädigte und der Angeklagte sollen im Weiteren von sich jeweils pornografische Bilder und Videos gemacht und diese ausgetauscht haben. Der Angeklagte soll das erhaltene Material auf seinem Mobiltelefon gespeichert haben.

Fall 2
Der Angeklagte soll den Geschädigten im Chat aufgefordert haben, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben. Der Geschädigte soll dem zugestimmt und mit dem Angeklagten ein Treffen vereinbart haben. Während des Treffens soll der Angeklagte den Geschädigten mehrfach aufgefordert haben, ihn zu küssen und sich auszuziehen. Dem soll der Geschädigte nicht nachgekommen sein. Der Angeklagte soll den Geschädigten sodann über der Kleidung in eindeutig sexuell bestimmter Weise angefasst und ihn mindestens zweimal auf die Wange geküsst haben.

Der Angeklagte soll an einer schweren Persönlichkeitsstörung leiden und in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich gemindert gewesen sein.

Der Angeklagte bestreitet die Tat.

Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 07.10.2020.

 

Donnerstag, 24.09.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1023 Js 9729/17

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen jetzt 64 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mainz wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften in 91 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Besitzes von jugendpornografischen Schriften zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50,00 € verurteilt.

Der Angeklagte soll bis Anfang 2018 in Idar-Oberstein gearbeitet haben. Er soll im Juli 2017 in seinem Schlafzimmer neben dem Bett mindestens 89, wie er wusste, kinderpornografische Farbausdrucke, sowie mindestens einen jugendpornografischen Farbausdruck in vier Stapeln verwahrt haben. Die Ausdrucke sollen hauptsächlich Mädchen unter 14 Jahren zeigen, die auf unnatürliche Art und Weise ihre entblößten Genitalien und/oder Brüste zeigen.

Der Angeklagte hat sich nicht zu dem Tatvorwurf eingelassen.

 

Freitag, 25.09.2020, 8:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1043 Js 2746/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 33 Jahre alten, mehrfach und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2020 in seiner Bauchtasche 0,97 g Heroin verwahrt haben, obwohl er wusste, dass er die hierfür erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht hatte.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf eingeräumt.

 

Freitag, 25.09.2020, 9:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1043 Js 14117/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 44 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mörfelden-Walldorf wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 40,00 € verurteilt.

Mitte September 2019 soll der Angeklagte mit einem PKW einen öffentlichen Parkplatz in Bad Münster befahren haben, obwohl er aufgrund vorangegangenen Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig war. Der Angeklagte wusste um seine Fahruntüchtigkeit, da er nur noch verwaschen sprechen und torkeln konnte.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass seine Verlobte gefahren sei.

 

Freitag, 25.09.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 15581/19

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem jetzt 29 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein vor, durch drei selbstständige Handlungen Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben und in einem Fall tateinheitlich mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei eine Waffe mit sich geführt zu haben.

Der Angeklagte soll von Frühjahr 2018 bis Mitte Oktober 2019 in seinem Anwesen in Idar-Oberstein Hanfpflanzen angebaut haben. Dabei soll eine erste Ernte ca. 250-300 g Marihuanablüten erbracht haben und eine zweite Ernte ca. 400 g Marihuanablüten. Ende Oktober sollen bei dem Angeklagten insgesamt weitere 325 g Marihuana mit unterschiedlichem Tetrahydrocannabinolgehalt, sowie 1 g Amfetamin, 27 g Haschisch und 3 Ecstasy-Tabletten aufgefunden worden sein. Der Angeklagte verwahrte zudem in unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln ein Einhandmesser, eine CO2-Luftdruckpistole, zwei Schwerter, mehrere Messer, einen Schlagring und eine Schreckschusspistole.

Der Angeklagte hat sich geständig eingelassen.

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