Montag, 27.09.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 16862/20
Der am 20.09.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 06.10.2021 und auf den 27.10.2021 bestimmt worden.
Mittwoch, 29.09.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1025 Js 3724/21
Der am 13.09.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 08.10.2021 und auf den 14.10.2021 bestimmt worden.
Mittwoch, 29.09.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 13898/18
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat eine 42 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Simmern/Hunsrück wegen Betrugs und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 1.800 Euro verurteilt. Weiterhin hat das Amtsgericht die Einziehung des Wertes des aus dem Betrug Erlangten in Höhe von 16.968 Euro sowie die Einziehung der bei der Angeklagten im Hinblick auf den Verstoß gegen das Waffengesetz sichergestellten Gegenstände angeordnet.
Fall 1:
Die Angeklagte soll im Jahr 2014 in Unterhaltsvorschussanträgen gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises für ihre drei Kinder jeweils bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, dass sie von ihrem Ehemann dauerhaft getrennt leben würde. Tatsächlich soll die Angeklagte von ihrem Ehemann nicht getrennt gelebt haben. Die Angeklagte soll sich bei Stellung der Anträge bewusst gewesen sein, dass sie die beantragen Leistungen nicht hätte beziehen können, wenn sie wahrheitsgemäß angegeben hätte, dass sie von ihrem Ehemann nicht getrennt lebt. Infolge jener wahrheitswidrigen Angabe der Angeklagten in den Unterhaltsvorschussanträgen soll die Unterhaltsvorschusskasse im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 27.07.2018 insgesamt 16.968 Euro für die drei Kinder der Angeklagten zu Unrecht an die Angeklagte ausgezahlt haben.
Fall 2:
Weiterhin sollen in der Wohnung der Angeklagten bei einer Wohnungsdurchsuchung Mitte November 2018, anlässlich des im Raum stehenden Betrugsvorwurfs im Fall 1 gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse, in einem Schrank der Angeklagten zwei Faustmesser mit einer Schneide-Klingenlänge von jeweils 6,5 cm, ein Elektroimpulsgerät ohne amtliches Prüfzeichen, ein Reizstoffsprühgerät ohne amtliches Prüfzeichen, sowie eine Präzisionsschleuder aufgefunden worden sein. Die Angeklagte soll zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass der Besitz dieser Gegenstände verboten ist.
Die Angeklagte hat die Begehung der Tat im Fall 1 vor dem Amtsgericht bestritten. Sie hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass ihr Ehemann nie bei ihr gewohnt habe, sondern dauerhaft getrennt von ihr gelebt habe.
Im Fall 2 hat sich die Angeklagte vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass die aufgefundenen Gegenstände nie von ihr benutzt worden seien und sie vergessen habe, sich um die im Schrank befindlichen Gegenstände zu kümmern.
Fortsetzungstermine sind auf den 30.09.2021 und auf den 06.10.2021 bestimmt worden.
Mittwoch, 29.09.2021, 11:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 17891/18
Der am 31.08.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, 30.09.2021, 08:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 2180/21
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 39 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Ende November 2020 bei sich in Bad Kreuznach 0,85 Gramm Amphetamin ohne Erlaubnis hierzu verwahrt haben.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Tatvorwurf geständig eingelassen.
Donnerstag, 30.09.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 13898/18
Der am 29.09.2021 begonnene Prozess wegen Betrugs u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 06.10.2021 bestimmt worden.