Montag, 26.09.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21
Der am 19.09.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 28.09.2022, 30.09.2022, 05.10.2022, 06.10.2022, 10.10.2022, 12.10.2022, 02.11.2022, 03.11.2022, 08.11.2022, 11.11.2022 und den 18.11.2022 bestimmt worden.
Mittwoch, 28.09.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21
Der am 19.09.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 30.09.2022, 05.10.2022, 06.10.2022, 10.10.2022, 12.10.2022, 02.11.2022, 03.11.2022, 08.11.2022, 11.11.2022 und den 18.11.2022 bestimmt worden.
Donnerstag, 29.09.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1023 Js 10596/21
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 32 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten, der gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Idar-Oberstein einen auf die Rechtsfolgen beschränkten Einspruch eingelegt hat, (wegen Beleidigung) zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.350,00 Euro verurteilt.
Nach den teilweise bereits infolge der Beschränkung des Einspruchs rechtskräftigen Feststellungen des Amtsgerichts hat der Angeklagte Anfang Mai 2021 im Verlauf einer Verkehrskontrolle durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Idar-Oberstein gegenüber einem Polizeibeamten die Worte „Deine Frau ficke ich auch noch“ und „hoffentlich verreckst du an Corona“ geäußert.
Nach den in der Hauptverhandlung vom Amtsgericht getroffenen ergänzenden Feststellungen soll der Angeklagte, nachdem ihm die Durchführung einer Verkehrskontrolle von der Polizei eröffnet worden sei, zunächst mit seinem Fahrzeug vor der Polizei geflüchtet sein. Im Verlauf der Flucht soll er sein Fahrzeug dann doch angehalten haben. Die Polizei habe dem Angeklagten sodann erneut die Durchführung der Verkehrskontrolle eröffnet, wobei es hierbei zu den oben genannten Äußerungen des Angeklagten gekommen sein soll.
Freitag, 30.09.2022, 08:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1024 Js 14770/21
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 49 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mainz wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.500 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll sich Mitte Juni 2021 in einer Einrichtung „für geistiges Heilen“ in Roth befunden haben. Hier soll der Angeklagte mehrfach Suizidabsichten geäußert haben, sodass die Leiterin der Einrichtung die Polizei verständigt habe. Daraufhin sollen Polizeibeamte den Angeklagten in der Einrichtung besucht und sodann Rücksprache mit der Unterbringungsbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach gehalten haben. Ein Mitarbeiter der Unterbringungsbehörde soll angeordnet haben, dass der Angeklagte dort vorgestellt werden solle. Gegen die von den Polizeibeamten dem Angeklagten eröffnete Verbringung zur Vorstellung bei der Unterbringungsbehörde soll sich der Angeklagte körperlich gewehrt und bei dem Gerangel mit den Polizeibeamten bei einem Polizeibeamten eine Bandruptur am rechten Daumen verursacht haben.
Freitag, 30.09.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21
Der am 19.09.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 05.10.2022, 06.10.2022, 10.10.2022, 12.10.2022, 02.11.2022, 03.11.2022, 08.11.2022, 11.11.2022 und den 18.11.2022 bestimmt worden.