Montag, den 25.09.2023, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 2798/23
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 23 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Simmern ein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor.
Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2022 in Mainz von einem unbekannten Betäubungsmittellieferanten 186,19 Gramm Haschisch und 19,68 Gramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben. Nachdem der Angeklagte im Fahrzeug eines Bekannten von Mainz nach Simmern zurückgekehrt sei, sei es in Simmern mit dem Ehemann der Geliebten des Angeklagten zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Der Angeklagte sei im Anschluss an diese Auseinandersetzung in seine Wohnung gegangen. Hierbei habe er das Fehlen seiner Jacke bemerkt. In dieser Jacke sollen sich die in Mainz erworbenen Betäubungsmittel befunden haben. Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass der Ehemann seiner Geliebten die Jacke bei der vorherigen körperlichen Auseinandersetzung an sich genommen habe. Um wieder in den Besitz der Jacke mit den Drogen zu gelangen, habe der Angeklagte aus seiner Wohnung, in welcher er auch ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm verwahrt habe, eine Machete mit einer Klingenlänge von ca. 35 cm mitgenommen. In dem Fahrzeug seines Bekannten habe er schließlich seine Jacke mit den Drogen vorfinden können.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 09.10.2023 bestimmt worden.
Dienstag, den 26.09.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1021 Js 11008/20
Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, die beim Amtsgericht Idar-Oberstein – Schöffengericht - erhoben wurde, wird einem 58 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein eine gefährliche Körperverletzung im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit vorgeworfen.
Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte Mitte August 2020 nach vorangegangenen Gesprächen mit seiner Ehefrau über die von ihr gewünschte Trennung den Entschluss gefasst haben, seine Ehefrau und ggf. auch sich selbst zu töten. Nach nicht unerheblichem Alkoholkonsum habe er ein Messer mit einer etwa 12 cm langen Klinge aus der Küche der gemeinsamen Wohnung genommen und sei mit diesem ins Oberschoss geschlichen, wo seine Frau im Zimmer der Tochter gebügelt habe. Sie habe etwa ein bis zwei Meter von der Zimmertür entfernt - den Rücken zur Tür gewandt -gestanden, als sie bemerkt habe, dass der Angeklagte sich genähert habe. Nachdem sie sich umgedreht habe, sei der Angeklagte auf seine Frau zugetreten und habe ihr mit dem Messer in die linke Bauchseite gestochen. Die dadurch verursachte Verletzung habe seine Ehefrau zunächst nur bedingt beeinträchtigt, sodass sie handlungsfähig geblieben sei und den Angeklagten verbal zurechtgewiesen habe. Weitere Stichversuche habe der Angeklagte nicht unternommen. Die Ehefrau des Angeklagten habe durch den Angriff eine etwa 12 cm tiefe Bauchstichverletzung mit Durchstich des linken Lederlappens erlitten, die operativ habe versorgt werden müssen.
Im Rahmen der Verhandlung vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein – Schöffengericht – wurde der Rechtsstreit an das Landgericht Bad Kreuznach – Schwurgericht - verwiesen, da nach Auffassung des Amtsgerichts Idar-Oberstein auch ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines versuchten Tötungsdelikts bestehe.
Fortsetzungstermine sind auf den 27.09.2023, 04.10.2023 und den 06.10.2023 bestimmt worden.
Mittwoch, den 27.09.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1021 Js 11008/20
Der am 26.09.2023 beginnende Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 04.10.2023 und den 06.10.2023 bestimmt worden.