Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 39. Kalenderwoche 2025

Dienstag, den 23.09.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1024 Js 1566/25

Der am 19.09.2025 beginnende Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 24.09.2025, 13.10.2025, 28.10.2025, 30.10.2025, 11.11.2025 und den 17.11.2025 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 23.09.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1042 Js 1448/23

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 66 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende März 2023 nach vorherigem Alkoholkonsum mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen haben. Im Verlaufe der Fahrt habe er infolge alkoholbedingter Unaufmerksamkeit einen Fußgänger übersehen, der einen mit einem Zebrastreifen versehenen und einem entsprechenden Verkehrszeichen beschilderten Fußgängerüberweg überquert habe. Der Angeklagte habe mit dem von ihm geführten Fahrzeug den Fußgänger erfasst. Der Fußgänger habe hierdurch schwere Schädelverletzungen erlitten, an welchen er wenige Tage nach dem Unfall verstorben sei. Eine bei dem Angeklagten circa 49 Minuten nach dem Unfall entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,45 Promille ergeben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen.

 

Mittwoch, den 24.09.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1024 Js 1566/25

Der am 19.09.2025 beginnende Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 13.10.2025, 28.10.2025, 30.10.2025, 11.11.2025 und den 17.11.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 24.09.2025, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 3 NBs 1042 Js 7755/24

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 31 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende August 2024 in seiner Wohnräumlichkeit in Bad Kreuznach in einem Tresor 310,56 Gramm Haschisch mit einem Wirkstoffgehalt von 86,4 Gramm Tetrahydrocannabinol aufbewahrt haben. Die eine Hälfte des Haschisch sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf, die andere Hälfte zum Eigenverbrauch vorgesehen gewesen. In einem Schrank unter dem Tresor habe sich zugriffsbereit eine „PTB-Pistole“ sowie in unmittelbarer Nähe zu dem Tresor auf einer Vitrine ein Springmesser befunden.

Zudem soll der Angeklagte hinter einem Sessel in einer Tasche 40 Ecstasytabletten verwahrt haben.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach den Besitz des Haschisch eingeräumt, allerdings insofern behauptet, dass dieses ausschließlich zum Eigenkonsum und nicht zum Handeltreiben bestimmt gewesen sei. In Bezug auf die Ecstasytabletten hat er vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach dargelegt, dass es sich bei diesen nicht um seine Tabletten gehandelt habe.

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