Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 4. Kalenderwoche 2017

Montag, 23.01.2017, 09.00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer – Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat in erster Instanz den 22 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Geldfälschung unter Einbeziehung einer vorausgegangen Verurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll sich im September 2014 im Besitz wenigstens eines gefälschten 50–Euro–Geldscheines befunden haben, den er aufbewahrt habe, um ihn im Geschäftsverkehr als Zahlungsmittel einzusetzen. Davon, dass der Angeklagte darüber hinaus Ende September 2014 einen oder mehrere falsche 50-Euro-Schein über eine gutgläubige Zeugin in den Verkehr gebracht hat, konnte sich das Amtsgericht hingegen keine sichere Überzeugung bilden.
Den 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Mitangeklagten aus Idar-Oberstein hat das Amtsgericht wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt und gegen ihn ferner für die Dauer eines Monats ein Fahrverbot verhängt. Der Angeklagte, dessen Fahrzeug nicht mehr über die erforderliche Hauptuntersuchung verfügt habe, soll im Dezember 2014 oder Januar 2015 von einem unbekannten Dritten im Kfz-Schein einen Vermerk aufbringen lassen, aus dem sich wahrheitswidrig ergeben habe, dass die Hauptuntersuchung erst im August 2016 fällig sei. Der Vermerk sei mit einem außer Verkehr gezogenen Stempel gesiegelt worden. Für eine Tatbeteiligung des 22 Jahre alten Mitangeklagten konnte sich das Amtsgericht keine Anhaltspunkte feststellen und hat diesen insoweit freigesprochen.

Montag, 23.01.2017, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 26 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte wurde erstinstanzlich durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Erschleichens von Leistungen in 11 Fällen, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie in einem weiteren Fall wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte soll in drei Fällen zwischen Juli und Dezember 2014 in Idar-Oberstein und Umgebung ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein ein Kraftfahrzeug geführt habe. In zwei dieser Fälle habe für das Fahrzeug kein Haftpflichtversicherungsschutz bestanden, in einem der Fälle habe der Angeklagte Kennzeichen verwendet, die nicht für das Fahrzeug ausgegeben gewesen seien. Der Angeklagte soll ferner in elf Fällen zwischen April 2014 und September 2014, überwiegend auf der Bahnstrecke Idar-Oberstein – Neukirchen/Saar, öffentliche Verkehrsmittel genutzt haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein. Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Montag, 23.01.2017, 13.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 34 Jahre alte, auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Hüffelsheim ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt hat. Der Angeklagte soll im Februar 2016 5,1 Gramm einer Kräutermischung verwahrt haben, ohne über die hierfür erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis zu verfügen. Der Angeklagte hat das äußere Tatgeschehen eingeräumt, sich allerdings weiter dahin eingelassen, dass er nicht vorsätzlich gehandelt habe, da er die Kräutermischung ganz legal im Internet bestellt habe und der in dieser enthaltene Wirkstoff erst im November 2015 verboten worden sei.

Dienstag, 24.01.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 51 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben und dabei gefährliche Gegenstände mit sich geführt zu haben. Der Angeklagte soll im April 2016 in seiner Wohnung 414,12 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von mindestens 59,57 Gramm, 20, 9 Gramm Haschisch und 24, 5 Gramm Amphetamin verwahrt haben, wobei der überwiegende Teil zum gewinnbringenden Weiterverkauf gedacht gewesen sei. Er habe überdies mehrere große Messer unter der Wohnzimmercouch bereitgehalten. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren den Besitz von Betäubungsmitteln eingeräumt, den Handel hiermit jedoch bestritten.

Dienstag, 24.01.2017, 10.00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 28.11.2016 begonnene Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 26.01.2017, 15.02.2017, 20.02.2017, 09.03.2017

Dienstag, 24.01.2017, 14.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 31 Jahre alten, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Der Angeklagte soll von einem Zeugen, mit dem er eine Beziehung unterhalten habe, regelmäßig Geld verlangt und häufig auch erhalten haben. Als der Zeuge im April 2014 dem Angeklagten dann kein Geld habe geben wollen, sei es zu einem Streit gekommen, bei dem der Angeklagte den Zeugen damit bedroht habe, dessen Kopf abzuschneiden und ihn auf eine Lampe zu setzen. Ferner habe der Angeklagte dem Zeugen die Kehle zugedrückt, bis dieser Atemnot bekommen habe, und dem Zeugen ins Gesicht geschlagen. Der Angeklagte hat die Tat bestritten und sich dahingehend eingelassen, dass vielmehr er von dem Zeugen geschlagen worden sei.

Mittwoch, 25.01.2017. 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 21.11.2016 begonnene Prozess wegen Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 09.02.2017, 20.02.2017, 01.03.2017, 17.03.2017, 27.03.2017

Donnerstag, 26.01.2017, 10:30 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 28.11.2016 begonnene Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 15.02.2017, 20.02.2017, 09.03.2017

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