Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 4. Kalenderwoche 2018

Montag, 22.01.2018, 11:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 63 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rheinböllen in erster Instanz wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Es hat ferner die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren zwölf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen und ihm für die Dauer von drei Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen.

Der Angeklagte soll im April 2017 mit einem Mofa eine Straße in Rheinböllen befahren haben, obwohl er infolge Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig gewesen sei.

Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Montag, 22.01.2018, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 55 Jahre alten, vielfältig, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus München erstinstanzlich wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Es hat ferner dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte soll im Februar 2017 mit einem Lkw die Bundesautobahn A 61 befahren haben, obwohl er infolge Alkoholkonsums nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei, was er wenigstens billigend in Kauf genommen habe.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht den Alkoholkonsum und die Fahrt mit dem Lkw eingeräumt und hat sich im Übrigen dahingehend eingelassen, sich noch fahrtüchtig gefühlt zu haben.

Montag, 22.01.2018, 15:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 32 Jahre alten, vielfältig, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten in erster Instanz wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll über Internet-Plattformen Smartphones angeboten haben. Nach Überweisung des Kaufpreises habe er entsprechend seiner vorgefassten Absicht das jeweilige Smartphone nicht übersandt und das überwiesene Geld für sich behalten.

Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich dahingehend eingelassen, Päckchen mit den Smartphones versandt zu haben, aber hierfür keine Nachweise zu haben.

Dienstag, 23.01.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 44 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Hargesheim sexuellen Missbrauch eines Kindes in sechs Fällen, schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in einem Fall, in einem Fall tateinheitlich mit dem Herstellen einer kinderpornographischen Schrift, das Herstellen einer kinderpornographischen Schrift in einem weiteren Fall sowie den Besitz kinderpornographischer Schriften vor.

Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte zwischen März und April 2006 in Pattaya (Thailand) sexuelle Handlungen an einem 13jährigen Jungen vorgenommen haben, der ihm von einem Zuhälter vorgestellt worden sei; hierbei sei es in einem Fall zum Oralverkehr gekommen, den der Angeklagte auch gefilmt habe.

Zwischen 2011 und 2014 habe der Angeklagte eine kinderpornographische Aufnahme von dem minderjährigen Sohn seiner thailändischen Lebensgefährtin angefertigt.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten seien mehrere Datenträger mit kinderpornographischen Aufnahmen sichergestellt worden.

Der Angeklagte war im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 29.01.2018

Dienstag, 23.01.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 56 Jahre alten, erheblich, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im August 2014 während eines Hafturlaubs gemeinsam mit einer unerkannt gebliebenen Person in ein Geschäft in Bad Kreuznach eingebrochen sein, indem sie die Haupteingangstür sowie eine Hintertür des Gebäudes aufhebelten, dort den Tresor aufgebrochen haben und aus diesem Bargeld in Höhe von 1.450,00 € entwendet haben. Ferner seien aus dem Geschäft eine Polaroid-Kamera, ein Bewegungsmelder sowie ein Telefon mit Ladestation im Gesamtwert von 100,00 € entwendet worden. An dem Gebäude sei durch den Einbruch ein Sachschaden von 2.960,00 € entstanden.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht die Tat bestritten. Seine DNA, die am Tatort gefunden worden sei, könne so dorthin gelangt sein, dass der Täter Handschuhe des Angeklagten entwendet und bei der Tat benutzt habe.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 14.02.2018, 20.02.2018, 05.03.2018, 13.03.2018

Mittwoch, 24.01.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 16.01.2018 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

Donnerstag, 25.01.2018, 08:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 09.01.2018 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Betruges und Falschaussage wird fortgesetzt.

Wichtiger Hinweis:
Der Beginn des Termins in dieser Sache ist auf 08.00 Uhr vorverlegt worden

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 31.01.2018

Donnerstag, 25.01.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 36 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Rhaunen wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Gewaltdarstellung, vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll in zwischen April und September 2016 auf seinen zwei Profilen bei Facebook eine Foto einer Filmszene verwendet haben, dass eine weiße männliche Person gezeigt habe, die auf eine auf dem Boden liegende farbige Person eintrete. Die weiße Person habe ein Hakenkreuz auf die entblößte Brust tätowiert gehabt. Das Profilbild sei für jeden Facebook Nutzer sichtbar gewesen.

Im Juni 2016 habe der Angeklagte nach reichlich Alkoholgenuss sowie dem Konsum von Amphetamin und Cannabis mit einem Pkw am Straßenverkehr teilgenommen, obwohl er nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt habe und alkohol- und drogenbedingt fahruntüchtig gewesen sei. Einer Polizeistreife, der der Angeklagte aufgefallen sei, sei es erst nach einer Verfolgung über eine Strecke von etwa sieben Kilometern gelungen, den Angeklagten anzuhalten.

Bei der anschließend durchgeführten Durchsuchung des Angeklagten sei eine Ecstasypille in seiner Hosentasche gefunden worden.

Aus Verärgerung über die Kontrolle habe der Angeklagte die eingesetzten Polizeibeamten beleidigt.

Der Angeklagte war in der ersten Instanz geständig.

Donnerstag, 25.01.2018, 10:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der 28 Jahre alte, ganz erheblich vorbestrafte Angeklagte wurde erstinstanzlich durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen 72 Fällen des gewerbsmäßigen Betruges, wobei es in 20 Fällen beim Versuch geblieben sei, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der seinerzeit erwerbslos gewesen sei, soll eine ihm flüchtig bekannte Zeugin unter Vorspiegelung von tatsächlich nicht bestehenden persönlichen Notlagen dazu bewegt haben, ihm Geld zur Verfügung zu stellen, mit dem er seinen Lebensunterhalt habe bestreiten wollen. Tatsächlich habe ihm die Zeugin zwischen Januar und Juni 2016 bei insgesamt 52 Gelegenheiten Geldbeträge übergeben. Auch nachdem die Zeugin herausgefunden habe, dass der Angeklagte sie betrogen hatte, habe sie ihm zwischen Juni und August 2016 noch einmal in 20 Fällen Geld ausgehändigt. Insgesamt sei der Zeugin ein Schaden von 9.230,00 € entstanden, Aussichten, dass das Geld zurückgezahlt werden könnte, bestünden nicht.

Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Die Sache war bereits im September 2017 terminiert. Da der Angeklagte damals zum Berufungshauptverhandlungstermin nicht erschienen ist, wurde seine Berufung ohne Verhandlung in der Sache verworfen. Dem Angeklagten wurde sodann auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in den versäumten Hauptverhandlungstermin gewährt.

Donnerstag, 25.01.2018. 13:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 24 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im Sommer 2016 von einem Dealer ca. 1 Kg Marihuana erhalten haben, um dieses mit Gewinn weiterzuverkaufen. Der Angeklagte habe ca. zehn Gramm weiterverkauft, einen Teil selbst geraucht und einen Teil weggeworfen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung im Dezember 2016 seien noch 250 Gramm aus der Lieferung aufgefunden worden, zudem 14, 4 Gramm Amphetamin.

Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht gestanden.

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