Dienstag, 22.01.2019, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kümbdchen von den Vorwürfen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen sowie des unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei Fällen freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat dem Angeklagten vorgeworfen, im Zeitraum von September 2014 bis Februar 2015 in einem Online-Shop unter Angabe eines Pseudonyms Betäubungsmittel bestellt zu haben und diese an seine damalige Wohnadresse in Simmern liefern lassen zu haben, um diese sodann gewinnbringend weiterveräußern zu können.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht nicht zur Sache eingelassen.
Das Amtsgericht konnte auf Grundlage der durchgeführten Zeugenvernehmungen des Betreibers des Online-Shops und des involvierten Polizeibeamten sowie der Auswertung des Computers und des Mobiltelefons des Angeklagten nicht zu der Überzeugung gelangen, dass der Angeklagte die Bestellung der Drogen in dem Online-Shop getätigt habe. Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten hätten zum einen vor dem Hintergrund bestanden, dass auf Anraten des Betreibers des Online-Shops die Besteller die Drogen häufig an abweichende Lieferadressen liefern lassen haben und daher nicht ausgeschlossen sei, dass eine dritte Person die Adresse des Angeklagten als Lieferadresse angegeben und die Drogenlieferungen im Vorfeld der Zustellung an ebendiese Adresse abgefangen habe. Zum anderen sei der Angeklagte im Zusammenhang mit Drogen noch nie in Erscheinung getreten und auch bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten seien keine Drogen aufgefunden worden. Der Angeklagte sei daher freizusprechen gewesen.
Mittwoch, 23.01.2019, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 58 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Köln wegen Betruges im besonders schweren Fall in 4 Fällen unter Einbeziehung eines Strafurteils des Landgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Ende März bis Ende Juni 2014 in einem Fall bei einer Firma in Alsdorf sowie in drei weiteren Fällen bei einer Firma in Langenlonsheim unter Einschaltung von „Strohmännern“ Lastkraftwagen für seinen Gewerbebetrieb gemietet haben. Der Angeklagte soll dabei von Anfang an die Absicht gehabt haben nach Überlassung der Lastkraftwagen die hierfür anfallende Miete nicht zu zahlen und die Lastkraftwagen sodann ins Ausland zu verbringen. Die Lastkraftwagen seien den „Strohmännern“ des Angeklagten in den genannten vier Fällen tatsächlich überlassen worden. Den betroffenen Firmen sei ein Gesamtschaden im fünf- bis sechsstelligen Bereich entstanden.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Mittwoch, 23.01.2019, 09:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)
Der am 09.01.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlages u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 30.01.2019, 06.02.2019, 13.02.2019, 18.02.2019, 11.03.2019 und 27.03.2019.
Donnerstag, 24.01.2019, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 28.09.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, 24.01.2019, 09:00 Uhr 4. Strafkammer
Das Landgericht Bad Kreuznach hat den 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Niederburg wegen Bestimmens einer Person unter 18 Jahren zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen, davon in einem Fall als Versuch, wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren sowie wegen versuchter Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ferner hat das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Der Angeklagte soll Mitte April 2015 einem 13-jährigen Jungen 1 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum überlassen haben. Der 13-jährige Junge habe sodann das Cannabis an einen 14-jährigen Jungen zum Preis von 20 Euro weiterverkauft.
Ferner habe der Angeklagte Anfang 2015 den 13-jährigen Jungen dazu aufgefordert, Jugendliche als „Läufer“ für den Angeklagten anzuwerben. Der 13-jährige Junge habe daraufhin einen 17-Jährigen als „Läufer“ für den Angeklagten angeworben. Der Angeklagte soll daraufhin den 17-Jährigen beauftragt haben, 3 Gramm Haschisch zu veräußern. Die Veräußerung des dem 17-Jährigen vom Angeklagten zur Verfügung gestellten Haschisch sei aber gescheitert, weil der 17-Jährige einen Teil des Haschisch verloren habe und keine Abnehmer habe finden können.
Auch soll der Angeklagte im Mai 2015 dem 17-Jährigen einen Joint zum Eigenkonsum angeboten haben, was der 17-Jährige abgelehnt habe.
Schließlich habe der Angeklagte zwischen Mai und Juli 2015 den 17-Jährigen dazu aufgefordert eine Tüte mit ca. 5 Gramm Marihuana zum Preis von 10 Euro zu verkaufen. Der 17-Jährige soll dies abgelehnt haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Landgericht geständig eingelassen.
Die Staatsanwalt Bad Kreuznach hat gegen das Urteil des Landgerichts Revision zum BGH eingelegt. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts teilweise abgeändert und aufgehoben und, soweit das Urteil aufgehoben wurde, zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.