Montag, 20.01.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 32 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im November 2018 Arbeitslosengeld von dem Jobcenter Bad Kreuznach bezogen haben, obwohl er ab dem 05.11.2018 eine Arbeitsstelle angenommen hatte.
Des Weiteren soll der Angeklagte an zwei Tagen im Dezember 2018 in Hargesheim, Windesheim und Langenlonsheim mit einem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis nicht besaß.
Die Angeklagte hat den Tatvorwurf vollumfänglich eingeräumt.
Montag, 20.01.2020, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 13.01.2020 begonnene Prozess wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wird fortgesetzt.
Dienstag, 21.01.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen jetzt 41 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Betrugs in 57 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. In weiteren 15 Fällen wurde der Angeklagte freigesprochen.
Der Angeklagte soll im Jahr 2016 bei dem DRK-Kreisverband Birkenfeld angestellt gewesen sein und in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Birkenfeld als Dolmetscher und in der Sozialbetreuung von dort untergebrachten Flüchtlingen eingesetzt worden sein, da er Arabisch als Muttersprache spricht. Er soll aufgrund seiner Dolmetschertätigkeit und seines dominanten Auftretens für viele Flüchtlinge der wichtigste Ansprechpartner gewesen sein und ihnen als „Chef“ erschienen sein.
Im Jahr 2016 soll der Angeklagte mehrere Unterkünfte von Flüchtlingen in ganz Rheinland-Pfalz aufgesucht haben. Er soll sich den Flüchtlingen gegenüber wahrheitswidrig u.a. als Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgestellt haben. Weiter soll er vorgegeben haben, dass er den zuständigen Sachbearbeiter beim BAMF kenne und daher gegen Zahlung eines Entgelts zwischen 50,00 und 150,00 Euro, das auch für den Sachbearbeiter bestimmt sei, die beiden Anhörungstermine in ihren jeweiligen Asylverfahren beschleunigen könne. Dabei soll er die Lage und die Unkenntnis der Flüchtlinge über die Gepflogenheiten in Deutschland und über seine Stellung oder die bereits vorhandene Fehlvorstellung bei den Flüchtlingen ausgenutzt haben. Im Glauben an wahrheitsgemäße Angaben sollen ihm die Flüchtlinge den jeweils vereinbarten Geldbetrag übergeben haben. Der Angeklagte soll hierüber 8.695,00 Euro erhalten haben und dies zur Finanzierung seiner Spielleidenschaft verwendet haben. Tatsächlich soll der Angeklagte keinen Einfluss auf die Vergabe der Anhörungstermine gehabt haben, sondern bei den Mitarbeitern des BAMF immer größer werdende Namenslisten per E-Mail eingereicht und nach dem Stand der Bearbeitung gefragt haben.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er als Gegenleistung für das Geld die Flüchtlinge zu Hause besucht und ihre Namen an das BAMF mitgeteilt, sowie mehrfach an die Bearbeitung der Namenslisten erinnert habe.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 22.01.2020, 31.01.2020, 05.02.2020, 07.02.2020, 12.02.2020, 19.02.2020, 28.02.2020, 06.03.2020, 13.03.2020, 20.03.2020, 27.03.2020, 03.04.2020.
Mittwoch, 22.01.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 15.01.2020 begonnene Prozess wegen Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Mittwoch, 22.01.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 21.01.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 31.01.2020, 05.02.2020, 07.02.2020, 12.02.2020, 19.02.2020, 28.02.2020, 06.03.2020, 13.03.2020, 20.03.2020, 27.03.2020, 03.04.2020.
Donnerstag, 23.01.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Vorenthaltens/Veruntreuens von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 13.02.2020, 06.03.2020, 30.03.2020, 21.04.2020.
Donnerstag, 23.01.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 63 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Waldgrehweiler wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll gemeinsam mit seiner Tochter die Firma „Black Mamba“ betrieben haben. Firmengegenstand soll das Austragen von Zeitungen gewesen sein. Der Angeklagte soll hierfür als Arbeitgeber mehrere Mitarbeiter beschäftigt haben und diesen den vereinbarten Lohn i.H.v. insgesamt ca. 14.000,00 Euro nicht ausgezahlt haben. Der Angeklagte soll sich dadurch eine dauerhafte Einkommensquelle geschaffen haben.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf eingeräumt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 29.01.2020 und 06.02.2020.
Freitag, 24.01.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 20.12.2019 begonnene Prozess wegen unerlaubtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 06.02.2020 und 13.02.2020.