Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 4. Kalenderwoche 2021

Montag, 25.01.2021, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 8851/20

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 40 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Unterschlagung in Tateinheit mit versuchtem Computerbetrug zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende Mai 2020 in Idar-Oberstein die Geldbörse einer dritten Person aufgefunden haben und diese, in der Absicht die darin enthaltenen Gegenstände für seine Zwecke zu verwenden, eingesteckt haben. Im Anschluss daran soll der Angeklagte sich zu einer Filiale der Kreissparkasse in Idar-Oberstein begeben haben und versucht haben, mittels der in der Geldbörse befindlichen American-Express-Karte Bargeld in Höhe von 1.000 Euro am Geldautomaten abzuheben. Die Abhebung des Geldbetrages sei jedoch gescheitert.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

 

Dienstag, 26.01.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1041 Js 8590/20

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 56 Jahre alten, vorbestraften, vorläufig in der Rheinhessenfachklinik in Alzey untergebrachten Angeklagten aus Alzey, die Begehung einer gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Beleidigung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit vor.

Der Angeklagte soll Mitte April 2020 das Wohnhaus einer Bekannten, in welche der Angeklagte verliebt gewesen sei, in Birkenfeld aufgesucht haben, um diese zu fragen, ob diese ihn ebenfalls liebe. Als die Bekannte dies verneint habe, sei der Angeklagte zunächst davongegangen.

Etwa 2 Stunden später soll der Angeklagte zum Wohnhaus seiner Bekannten, welches von der Bekannten zusammen mit ihrem Ehemann bewohnt worden sei, wiedergekommen sein und durch Schlagen gegen die Haustür und lautes Schreien Einlass gefordert haben. Der Ehemann der Bekannten soll daraufhin den Angeklagten mit seinem Mobiltelefon durch die gläserne Haustür gefilmt haben. Der Angeklagte sei hierdurch noch wütender geworden und habe mehrfach gegen die Haustür getreten, sowie schließlich die Klinke der unverschlossenen Tür nach unten gedrückt und das Haus betreten. Der Angeklagte soll im Anschluss daran unmittelbar den Ehemann seiner Bekannten attackiert haben, sodass dieser zu Boden gefallen sei. Auf den am Boden liegenden Ehemann seiner Bekannten soll der Angeklagte mit der Faust gegen Gesicht, Kopf und Oberkörper eingeschlagen haben sowie mit stiefelartigen Schuhen eingetreten haben. Ferner soll er den Ehemann seiner Bekannten als „Drecksau“ und „Wichser“ bezeichnet haben.

Der Ehemann der Bekannten des Angeklagten soll durch die Schläge und Tritte zwei gebrochene Rippen, eine Einblutung unter dem Brustfell, Hämatome am Kopf, Oberkörper und an den Armen sowie eine blutende Wunde am Kopf erlitten haben. Außerdem soll der Ehemann der Bekannten seit dem Vorfall unter Angstzuständen leiden.

Der Angeklagte soll bereits seit mehreren Jahren an einer schizoaffektiven Störung erkrankt sein und auch zur Tatzeit sich in einer präpsychotischen Phase befunden haben. Ferner soll der Angeklagte zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

Der Angeklagte hat sich nach einer Selbstanzeige bei der Polizei geständig zum Tatvorwurf eingelassen.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 17.02.2021.

 

Mittwoch, 27.01.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)>
Az: 7 Ns 1044 Js 1652/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 32 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Schweppenhausen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende Dezember 2019 nachts gegen 02:00 bis 03:00 Uhr zusammen mit mehreren Bekannten Renovierungsarbeiten in der Wohnung einer Bekannten in Schweppenhausen durchgeführt haben. Hierdurch soll sich ein im selben Haus wohnender Nachbar in seiner Nachtruhe gestört gefühlt haben und daraufhin den Angeklagten und die übrigen Helfer aufgefordert haben, die Renovierungsarbeiten zu unterlassen. Der Angeklagte und die übrigen Helfer sollen daraufhin die Renovierungsarbeiten auch eingestellt haben. Kurze Zeit später soll es jedoch zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Nachbarn auf der Straße gekommen sein. Der Nachbar habe das Kennzeichen des Fahrzeuges, mit welchem der Angeklagte und die übrigen Helfer unterwegs gewesen seien, zu Beweiszwecken fotografieren wollen. Daraufhin soll der Angeklagte dem Nachbarn in die rechte Kniekehle getreten haben. Der Nachbar soll hierdurch hingefallen sein. Der Nachbar soll infolge des Tritts eine Schwellung an seinem rechten Knie erlitten haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach nicht eingelassen.

 

Mittwoch, 27.01.2021, 10:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 7992/19

Der am 27.11.2020 begonnene Prozess wegen unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 28.01.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 14401/18

Der am 19.01.2021 begonnene Prozess wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 28.01.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 6501/17

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 38 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, in der JVA Wöllstein inhaftierten Angeklagten wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte September 2016 auf den Namen des Vaters seiner damaligen Verlobten ohne dessen Kenntnis und Einverständnis unter Fälschung von dessen Unterschrift bei einem Autohaus in Bad Kreuznach einen Kaufvertrag über den Kauf eines Audi Q7 zu einem Kaufpreis von 86.990 Euro sowie einen Vertrag mit der Audi-Bank über die Finanzierung des Fahrzeuges abgeschlossen haben. Der Angeklagte soll das Fahrzeug wenige Tage später in der Absicht, den Kaufpreis bzw. die Finanzierungsraten nicht zu zahlen, entgegengenommen haben. Den Kaufpreis bzw. die Finanzierungsraten soll der Angeklagte in der Folgezeit, wie von Anfang an geplant, nicht geleistet haben.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach abgestritten. Vielmehr sei der Kauf des Audi Q7 mit dem Vater seiner damaligen Verlobten vorher ausdrücklich abgestimmt worden. Die Kaufunterlagen seien von dem Vater seiner damaligen Verlobten selbst unterschrieben worden.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 05.02.2021, 12.02.2021, 19.02.2021 und 22.02.2021.

 

Freitag, 29.01.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1025 Js 10295/20

Der am 15.01.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 05.02.2021, 10.02.2021 und 19.02.2021 bestimmt.

 

Freitag, 29.01.2021, 10:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1043 Js 5894/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 27 Jahre alte, vorbestrafte, derzeit in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach inhaftierte Angeklagte aus Stromberg, unter Auflösung einer Gesamtstrafe aus einem Urteil des Landgericht Mainz und Einbeziehung der dort festgesetzten Einzelstrafen, wegen Unterschlagung in einem Fall sowie gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 33 Fällen, wobei es in einem Fall des gewerbsmäßigen Bandenbetruges nur beim Versuch geblieben ist, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Fall 1:

Die Angeklagte soll Ende März 2017, die Geldbörse eines Bekannten, der seine Geldbörse in der Wohnung der Angeklagten versehentlich vergessen haben soll, an sich genommen haben, um die Geldbörse sowie den Inhalt der Geldbörse für eigene Zwecke zu verwenden. In der Geldbörse sollen sich unter anderem 500 Euro Bargeld sowie eine VISA Kreditkarte befunden haben. Auf Nachfrage des Bekannten, ob die Angeklagte seine Geldbörse gefunden habe, soll die Angeklagte gegenüber ihrem Bekannten wahrheitswidrig angegeben haben, die Geldbörse nicht gefunden zu haben.

Fälle 2-4:

Im Anschluss daran soll die Angeklagte zusammen mit zwei weiteren Personen auf Grund eines gemeinsamen Tatplans unter Nutzung der VISA Kreditkarte des Bekannten der Angeklagten in einer Douglas Parfümerie in Wiesbaden Parfüm im Wert von 127,98 Euro (Fall 2) sowie in einem Media-Markt in Wiesbaden ein Apple I-Phone 7 im Wert von 759,00 Euro (Fall 3) erworben haben. Ferner soll auf Grund des gemeinsamen Tatentschlusses eine der beiden weiteren Personen versucht haben im Real-Markt in Ingelheim unter Nutzung der VISA Kreditkarte einen Fernseher im Wert von 999 Euro zu erwerben. Jener Erwerb soll allerdings daran gescheitert sein, dass die handelnde Person die zur VISA Kreditkarte zugehörige PIN nicht bekannt gewesen sein soll.

Fälle 5-34:

Schließlich soll die Angeklagte zusammen mit den erwähnten zwei weiteren Personen auf Grund eines gemeinsamen Tatplans im Zeitraum von April 2017 bis Mai 2017 unter Verwendung der Personalien dritter Personen in diversen Online-Shops Bekleidungsartikel sowie Haushaltsgegenstände bestellt haben, ohne jeweils den hierfür zu verauslagenden Kaufpreis an die Inhaber der betroffenen Online-Shops zu bezahlen. Die Lieferungen der bestellten Waren sollen jeweils an das durch die Angeklagte und die beiden weiteren Personen gemeinsam bewohnte Anwesen in Stromberg erfolgt sein. Durch jene Taten soll ein Gesamtschaden im vierstelligen Bereich entstanden sein.

Die Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu den Tatvorwürfen vollumfänglich geständig eingelassen.

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