Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 4. Kalenderwoche 2022

Montag, 24.01.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1023 Js 11947/21

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 26 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten eine schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz vor.

Im Juni 2021 soll sich damalige Freundin des Angeklagten nach dreijähriger Beziehung von dem Angeklagten getrennt haben. In der Folgezeit soll der Angeklagte seiner ehemaligen Freundin nachgestellt haben, woraufhin die ehemalige Freundin des Angeklagten bei dem Familiengericht in Bad Kreuznach eine Gewaltschutzverfügung gegen den Angeklagten erwirkt haben soll, im Rahmen derer dem Angeklagten Kontaktaufnahmen in jeglicher Form zu seiner ehemaligen Freundin sowie das Betreten der Wohnung seiner ehemaligen Freundin in Bad Kreuznach untersagt worden sein sollen.

Anfang September 2021 soll sich der Angeklagte entgegen dieser Gewaltschutzverfügung zu der Wohnung seiner ehemaligen Freundin begeben haben und sich durch Klettern auf den Balkon der Wohnung und Nutzung der defekten Balkontür ohne Wissen und Wollen seiner ehemaligen Freundin Zugang zu der Wohnung verschafft haben. Die ehemalige Freundin des Angeklagten soll in der Wohnung gerade geschlafen haben. Der Angeklagte soll in das Schlafzimmer seiner ehemaligen Freundin eingetreten sein und dieser mitgeteilt haben, dass er von seinem Vater rausgeschmissen worden sei. Sodann soll der Angeklagte ein Taschenmesser aus seiner Hosentasche geholt haben und dieses, für seine ehemalige Freundin sichtbar, zusammengeklappt auf den Nachttisch gelegt haben, um seine ehemalige Freundin einzuschüchtern. Als seine ehemalige Freundin aus dem Bett habe aufstehen wollen, soll der Angeklagte seine ehemalige Freundin festgehalten und auf das Bett gedrückt haben. Die ehemalige Freundin des Angeklagten soll versucht haben, diesen wegzudrücken und ihn aufgefordert haben, damit aufzuhören. Hieraufhin soll der Angeklagte seine ehemalige Freundin an beiden Armen festgehalten, ihre Beine mit seinem Körper auseinandergedrückt sowie sie gegen ihren Willen geküsst haben. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte zwei Finger in die Vagina seiner ehemaligen Freundin eingeführt und diese hin-und herbewegt haben. Sodann soll der Angeklagte mit seiner ehemaligen Freundin den ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 28.01.2022, 09.02.2022, 21.02.2022, 28.02.2022 und den 07.03.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 25.01.2022, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14

Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 26.01.2022, 02.02.2022, 08.02.2022, 10.02.2022, 15.02.2022, 23.02.2022, 24.02.2022, 09.03.2022, 23.03.2022, 30.03.2022, 06.04.2022, 13.04.2022, 20.04.2022, 27.04.2022, 04.05.2022, 25.05.2022, 22.06.2022, 29.06.2022, 06.07.2022, 13.07.2022, 20.07.2022, 27.07.2022, 03.08.2022, 10.08.2022, 17.08.2022 und den 24.08.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 26.01.2022, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14

Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 02.02.2022, 08.02.2022, 10.02.2022, 15.02.2022, 23.02.2022, 24.02.2022, 09.03.2022, 23.03.2022, 30.03.2022, 06.04.2022, 13.04.2022, 20.04.2022, 27.04.2022, 04.05.2022, 25.05.2022, 22.06.2022, 29.06.2022, 06.07.2022, 13.07.2022, 20.07.2022, 27.07.2022, 03.08.2022, 10.08.2022, 17.08.2022 und den 24.08.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 27.01.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 17002/20

Der am 13.01.2022 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 03.02.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 27.01.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1023 Js 7169/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 28 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Odernheim am Glan wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.950 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitglied einer WhatsApp-Gruppe gewesen sein, in welcher kinder- und jugendpornographisches Material gepostet worden sein soll. Mitte Juli 2020 soll es aus diesem Anlass in der Wohnung des Angeklagten in Odernheim am Glan zu einer Hausdurchsuchung gekommen sein. Im Rahmen dieser Hausdurchsuchung soll die Polizei auf dem Handy des Angeklagten acht kinderpornographische Fotos festgestellt haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht nicht eingelassen.

 

Freitag, 28.01.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1023 Js 11947/21

Der am 24.01.2022 begonnene Prozess wegen schwerer Vergewaltigung wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 09.02.2022, 21.02.2022, 28.02.2022 und den 07.03.2022 bestimmt worden.

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