Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 4. Kalenderwoche 2023

Montag, den 23.01.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1022 Js 5950/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 35 Jahre alten, erheblich vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Wiesbaden vor, in einem Fall (Fall 1) einen schweren räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit einer vorsätzlichen Körperverletzung, in zwei weiteren Fällen (Fälle 2 und 3) jeweils einen Diebstahl, in einem weiteren Fall (Fall 4) gewerbsmäßig einen Diebstahl sowie in zwei weiteren Fällen (Fälle 5 und 6) jeweils einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Anfang April 2022 in einem Supermarkt in Rüdesheim Lebensmittel im Wert von 13,06 Euro in seinen mitgeführten Rucksack, in welchem er ein Messer mit einer Klingenlänge von 18,5 cm mit sich geführt habe, in der Absicht eingesteckt haben, die Waren ohne Bezahlung mitzunehmen und für sich zu behalten. An der Kasse habe die Filialleiterin des Supermarktes den Angeklagten auf das Einstecken der Waren angesprochen und ihn aufgefordert, die Waren aus seinem Rucksack zu holen und zu bezahlen. Der Angeklagte soll sich geweigert haben und losgegangen sein, um den Supermarkt mit den Waren im Rucksack zu verlassen. Ein anderer Mitarbeiter des Supermarktes habe dies verhindern wollen und den Angeklagten festgehalten. Der Angeklagte soll sodann in der Absicht, mit den Waren zu entkommen, diesem Mitarbeiter mit der Faust in das Gesicht geschlagen und den Mitarbeiter hierbei an der Nase getroffen haben. Der Mitarbeiter habe durch den Schlag leichte Schmerzen sowie eine Schwellung und Rötung an der Nase erlitten. Dem Mitarbeiter sei es zusammen mit der Filialleiterin und einem Besucher des Supermarktes schließlich gelungen die Flucht des Angeklagten zu verhindern.

Fall 2:

Mitte März 2022 soll der Angeklagte in einem Supermarkt in Bad Kreuznach Tabakwaren und eine Flasche Ouzo in einem Gesamtwert von 24,99 Euro in seinen mitgeführten Rucksack in der Absicht eingesteckt haben, diese Waren ohne Bezahlung mitzunehmen und für sich zu behalten.

Fall 3:

Zwei Tage nach dem Vorfall im Fall 2 soll der Angeklagte in einem anderen Supermarkt in Bad Kreuznach eine Flasche Wein im Wert von 2,00 Euro in seine Hosentasche in der Absicht eingesteckt haben, die Flasche ohne Bezahlung mitzunehmen und für sich zu behalten.

Fall 4:

Mitte Januar 2022 soll der Angeklagte ein Amazon-Paket aus dem Briefkasten einer Firma in Bad Kreuznach entnommen haben, um den Inhalt des Pakets für sich zu behalten. In dem Paket sollen sich Apple AirPods im Wert von 150 Euro befunden haben. Der Angeklagte habe hierbei in der Absicht gehandelt, sich durch solche Taten eine dauerhafte Einnahmequelle von Gewicht zu verschaffen.

Fall 5:

Ende April 2022 soll der Angeklagte in einem Kaufhaus in Mainz ein Päckchen Boxershorts im Wert von 14,99 Euro in seinen Hosenbund in der Absicht gesteckt haben, dieses ohne Bezahlung mitzunehmen und für sich zu behalten. Hierbei habe der Angeklagte in seiner Hosentasche wissentlich ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 11,5 cm mit sich geführt.

Fall 6:

Am selben Tag wie im Fall 5 soll der Angeklagte in einem Ladengeschäft in Mainz Badeöl im Wert von 13,90 Euro in seinen Rucksack in der Absicht eingesteckt haben, dieses ohne Bezahlung mitzunehmen und für sich zu behalten. Hierbei habe der Angeklagte in seiner Hosentasche wissentlich ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 11,5 cm mit sich geführt.

 

Dienstag, den 24.01.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 16792/21

Der am 21.12.2022 begonnene Prozess wegen schweren Raubes u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 27.01.2023 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 25.01.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 6147/21

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 52 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Nanzdietschweiler wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte soll Mitte Januar 2021 bei einer polizeilichen Kontrolle auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Birkenfeld in ihrer Jacke 2,1 Gramm Heroin, 0,9 Gramm Ecstasy und 4,8 Amphetamin verwahrt haben. Dabei soll sie sich bewusst gewesen sein, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein.

Die Angeklagte hat die Begehung der Tat vor dem Amtsgericht bestritten.

 

Donnerstag, den 26.01.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 8974/20

Der am 20.01.2023 begonnene Prozess wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte u.a. wird fortgesetzt.

 

Freitag, den 27.01.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 16792/21

Der am 21.12.2022 begonnene Prozess wegen schweren Raubes u.a. wird fortgesetzt.

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