Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 4. Kalenderwoche 2024

Mittwoch, den 24.01.2024, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1043 Js 8118/22

Der am 17.01.2024 beginnende Prozess wegen Diebstahls mit Waffen u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 31.01.2024 bestimmt worden.

 

Freitag, den 26.01.2024, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 10774/22 jug

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 56 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach in zwei Fällen einen sexuellen Missbrauch eines Kindes sowie in einem weiteren Fall einen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes, jeweils in Tateinheit mit Körperverletzung, vor.

Vom 02.07.2022 auf den 03.07.2022 habe die zum damaligen Zeitpunkt 6 Jahre alte Urenkelin der Mutter des Angeklagten bei der Mutter des Angeklagten in Bad Kreuznach übernachtet. Der Angeklagte sei seinerzeit ebenfalls in dem Haus wohnhaft gewesen.

Das Mädchen soll am 02.07.2022 den Angeklagten in dessen Zimmer aufgesucht haben, um mit diesem Playstation zu spielen. Bei mindestens zwei verschiedenen Gelegenheiten soll der Angeklagte an diesem Tag eine Vakuumpumpe an die nackten Brüste des Mädchens gehalten und das Gerät betätigt haben. Das Mädchen soll hierdurch Schmerzen gehabt haben. Zudem seien an den Brüsten des Mädchens zwei kreisrunde Hämatome entstanden.

Am 03.07.2022 soll das Mädchen erneut den Angeklagten in dessen Zimmer aufgesucht haben. Der Angeklagte soll daraufhin die Tür verriegelt und sich nackt ausgezogen haben. Sodann habe er erneut die Vakuumpumpe an die Brüste des Mädchens gehalten und das Gerät betätigt. Dies habe bei dem Mädchen erneut Schmerzen und blaue Flecken verursacht. Im Anschluss daran soll der Angeklagte ein lila Gummiteil, vermutlich einen Vibrator, in die Scheide des Mädchens eingeführt haben, indem er den Gegenstand durch die Unterhose des Mädchens in die Scheide gedrückt habe.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 31.01.2024 bestimmt worden.

 

Freitag, den 26.01.2024, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1022 Js 18688/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 52 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Plettenberg wegen eines sexuellen Übergriffs sowie wegen Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Juni 2019 in einem Hotel in Stromberg gegenüber einer im Vertrieb tätigen freien Mitarbeiterin eines Unternehmens, in welchem der Angeklagte seinerseits als Coach der Vertriebsmitarbeiter und Vertriebsmitarbeiterinnen tätig gewesen sei, zunächst im Wellnessbereich des Hotels sexuell übergriffig gewesen sein sowie die Mitarbeiterin am selben Tag zu einem späteren Zeitpunkt in seinem Hotelzimmer vergewaltigt haben.

Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

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