Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 40. Kalenderwoche

Montag, 30.09.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 36 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Serbien, momentan untergebracht in der JVA Rohrbach, wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte September 2016 in einem Autohaus in Bad Kreuznach einen Kaufvertrag über einen Audi Q7 zu einem Preis von 86.990 Euro sowie einen Vertrag mit der Audi-Bank über die Finanzierung des Kaufpreises unter Angabe der Personalien des Vaters seiner Lebensgefährtin als Käufer und Schuldner der Finanzierungsraten abgeschlossen haben. Hierzu soll der Angeklagte angeblich vom Vater seiner Lebensgefährtin unterschriebene Vertragsunterlagen bei dem Autohaus eingereicht haben. Tatsächlich soll der Vater seiner Lebensgefährtin von dem Kauf und der Finanzierung nichts gewusst und die eingereichten Unterlagen nicht unterschrieben haben. Der Angeklagte soll daraufhin das Fahrzeug vom Autohaus erhalten haben und gemäß vorgefasster Absicht den Kaufpreis bzw. die Finanzierungsraten nicht an das Autohaus bzw. die Audi-Bank gezahlt haben. Die Audi-Bank soll sodann, wie im Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag vorgesehen, die Raten vom Vater seiner Lebensgefährtin eingefordert haben.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht die Tatbegehung bestritten. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht insbesondere geltend gemacht, es sei mit dem Vater seiner Lebensgefährtin bereits im Vorfeld des Kaufs und der Finanzierung abgesprochen gewesen, dass das Fahrzeug zugunsten des Angeklagten und seiner Lebensgefährtin erworben werden solle.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 02.10.2019, 07.10.2019 und 09.10.2019.

Dienstag, 01.10.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende Mai 2017 an einem Fahrzeug, welches weder zugelassen noch versichert gewesen sei, ein fremdes Kennzeichen angebracht haben. Der Angeklagte, der nicht im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei, soll sodann mit dem Fahrzeug gefahren sein und während der Fahrt einen Unfall mit einem Sachschaden von 250 Euro verursacht haben. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt habe, soll er seine Fahrt mit dem Fahrzeug fortgesetzt und den Unfallort verlassen haben, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen.

Ferner soll der Angeklagte Anfang Juni 2017 mit einem anderen, ebenfalls nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug, am Straßenverkehr teilgenommen. Der Angeklagte soll dabei nicht im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein und an dem Fahrzeug wiederum ein fremdes Kennzeichen angebracht haben.

Schließlich soll der Angeklagte im Mai 2017 in der Wohnung seiner damaligen Lebensgefährtin in Kirn aus Wut den PC seiner damaligen Lebensgefährtin kaputtgetreten haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Mittwoch, 02.10.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 01.07.2019 begonnene Prozess wegen schweren Raubes u.a. wird fortgesetzt.

Mittwoch, 02.10.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 30.09.2019 begonnene Prozess wegen Betruges u.a. wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 09.10.2019.

 

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