Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 40. Kalenderwoche 2022

Dienstag, 04.10.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 13253/21

Der am 09.09.2022 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 07.10.2022 und den 28.10.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 04.10.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1021 Js 14273/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 25 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gefährlicher Körperverletzung (in zwei Fällen) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll sich Mitte Juli 2021 mit einem Freund auf einem Abenteuerspielplatz in Bad Kreuznach verabredet haben. Der Freund soll dort ca. 2 Stunden auf den Angeklagten gewartet haben und dem Angeklagten nach Ablauf jener Zeit geschrieben haben, dass es sich jetzt erledigt habe und der Angeklagte sonst wo bleiben könne. Daraufhin habe sich der Angeklagte umgehend gemeldet und seinen Freund aufgefordert zum „Drachenspielplatz“ zu kommen, „wenn er ein Mann sei“.  Der Freund soll dieser Aufforderung nachgekommen sein und den Angeklagten mit weiteren Personen am „Drachenspielplatz“ angetroffen haben. Der Freund des Angeklagten soll sich durch die Äußerung des Angeklagten „wenn er ein Mann sei“ beleidigt gefühlt und ein klärendes Gespräch mit dem Angeklagten gesucht haben. Der Angeklagte habe seinen Freund hieraufhin gefragt, „ob er für seine Worte recht stehen wolle“, sodann unvermittelt mit Verletzungsabsicht mit einer Bierflasche in der Hand ausgeholt und dem Freund mit der Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Der Freund soll hierdurch zu Boden gefallen sein. Der Angeklagte habe im Folgenden mindestens zweimal mit der Faust gegen den Kopf des Freundes geschlagen und mindestens zweimal mit den Füßen gegen den Kopf des Freundes getreten. Der Freund des Angeklagten soll durch das Einwirken des Angeklagten eine Schädelprellung mit blutender Kopfplatzwunde sowie zahlreiche Hämatome erlitten haben.


Fall 2:

Mitte August 2021 soll der Angeklagte den oben genannten Freund, der sich mit einer weiteren männlichen Person am Eingangsbereich einer Schule in Bad Kreuznach getroffen habe, dort aufgesucht haben, um mit ihm ein klärendes Gespräch über den Vorfall auf dem Abenteuerspielplatz in Bad Kreuznach, insbesondere über die zwischenzeitlich von dem Freund erhobene Strafanzeige, zu führen. Der Freund des Angeklagten soll in der Hocke an der Wand gelehnt und ein solches Gespräch vehement abgelehnt haben. Im Anschluss daran soll sich der Freund mit der weiteren männlichen Person unterhalten haben. Der Angeklagte soll hierbei eine Äußerung fälschlicherweise auf sich bezogen haben und seinem Freund unvermittelt mit Verletzungsabsicht mit dem von ihm getragenen Turnschuh gezielt in das Gesicht getreten haben. Der Freund soll hierdurch mit seinem Kopf rückseitig gegen die Wand geschlagen sein. Anschließend soll der Angeklagte dem Freund erneut einmal mit der Fußspitze ins Gesicht getreten und sodann seine Fußverse mit Wucht in das Gesicht des Freundes gedrückt haben. Der Freund des Angeklagten habe durch die Tritte starkes Nasenbluten, Schwindel und Kopfschmerzen sowie eine Nasenprellung erlitten. Weiterhin seien Teilstücke an den oberen Schneidezähnen abgebrochen.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.

 

Mittwoch, 05.10.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21

Der am 19.09.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 06.10.2022, 10.10.2022, 12.10.2022, 02.11.2022, 03.11.2022, 08.11.2022, 11.11.2022 und den 18.11.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 06.10.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21

Der am 19.09.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 10.10.2022, 12.10.2022, 02.11.2022, 03.11.2022, 08.11.2022, 11.11.2022 und den 18.11.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 06.10.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 10206/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 41 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mainz wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 1.350,00 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende April 2021 mit einem Kfz am öffentlichen Straßenverkehr in der Gemarkung Gensingen teilgenommen haben, obwohl er aufgrund vorangegangenen Drogenkonsums fahruntüchtig gewesen sei. Aufgrund drogenbedingter Ausfallerscheinungen habe der Angeklagte in Schlangenlinien gefahren, sei hinter einem Kreisverkehr auf die Gegenspur geraten und habe eine Kollision mit dem Gegenverkehr nur durch ein Ausweichmanöver nach rechts verhindern können. Hierdurch sei der Angeklagte von der Straße abgekommen und habe einen Fahrbahnbegrenzungsposten im Wert von 150,00 Euro umgefahren, welcher aus der Verankerung gerissen und mehrere Meter in den Grünstreifen geschleudert worden sei.

Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt habe und ihm erneut deutlich geworden sei, dass er drogenbedingt fahruntüchtig sei, soll er in Richtung seiner damaligen Wohnanschrift in Langenlonsheim weitergefahren seien, ohne die erforderlichen Feststellungen hinsichtlich Unfalls zu ermöglichen. Auch im weiteren Fahrverlauf sei der Angeklagte erneut mindestens ein weiteres Mal mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn gelangt. Zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern sei es insofern jedoch nicht gekommen.

Nachdem zwischenzeitlich Zeugen die Polizei hinsichtlich des vorgenannten Vorfalls informiert haben sollen, seien zwei Polizeibeamte zu der Wohnung des Angeklagten in Langenlonsheim gefahren. Die Polizeibeamten sollen dem Angeklagten den Tatvorwurf der Unfallflucht eröffnet und diesen aufgefordert haben, zum Zwecke einer Blutprobe zur Dienststelle mitzukommen. Da der Angeklagte jener Aufforderung nicht nachgekommen sei, hätten die Polizeibeamten dem Angeklagten Handschellen anlegen wollen. Der Angeklagte soll sich dem widersetzt haben, indem er sich durch Drehen und Winden versucht habe, aus der Situation zu befreien. Als der Angeklagte durch einen der Polizeibeamten zu Boden gebracht habe werden sollen, habe sich der Angeklagte dermaßen gewehrt, dass er mit seiner Hand oder seinem Arm in das Gesicht des Polizeibeamten geschlagen habe. Der Polizeibeamte soll hierdurch Kopfschmerzen verspürt und einen Blutgeschmack im Mund wahrgenommen haben.

Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht überwiegend bestritten.

 

Freitag, 07.10.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 13253/21

Der am 09.09.2022 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 28.10.2022 bestimmt worden.

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