Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 40. Kalenderwoche 2024

Montag, den 30.09.2024, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1022 Js 2478/24 jug

Der am 10.09.2024 begonnene Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 04.10.2024, 08.10.2024 und den 10.10.2024 bestimmt worden.

 

Montag, den 30.09.2024, 10:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 4856/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 44 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Dickenschied wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte April 2023 nach dem Konsum von Kokain und Methadon mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr auf der A61 in Fahrtrichtung Koblenz teilgenommen haben. Hierbei sei er aufgrund eines drogenbedingten Fahrfehlers von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen neben ihm fahrenden Pkw gefahren. An dem anderen Pkw sei ein Fremdschaden in Höhe von ca. 2.000 Euro entstanden.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Montag, den 30.09.2024, 11:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1021 Js 11632/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kerzenheim wegen Bedrohung in 3 Fällen, jeweils in Tateinheit mit Beleidigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte August 2023 mehrere Polizeibeamte, die aus Anlass einer gemeldeten Ruhestörung in zwei Fällen und aus Anlass eines Notrufes des Angeklagten in einem dritten Fall die damalige Wohnadresse des Angeklagten in Windesheim aufgesucht hätten, in zwei Fällen mit der Anwendung körperlicher Gewalt und in einem Fall mit der Anwendung von Waffengewalt gedroht haben sowie die Polizeibeamten jeweils mit diversen Begrifflichkeiten, wie unter anderem „Fotzen“, „Wichser“ und „Scheiß-Bullen“, tituliert haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Dienstag, den 01.10.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1041 Js 1563/24

Der am 03.09.2024 begonnene Prozess wegen schwerer Brandstiftung u.a. wird fortgesetzt.

 

Mittwoch, den 02.10.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1044 Js 5045/24

Der am 16.09.2024 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 09.10.2024 und den 15.10.2024 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 02.10.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 9094/22

Der am 21.08.2024 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 14.10.2024, 30.10.2024, 06.11.2024, 18.11.2024, 03.12.2024, 09.12.2024, 20.12.2024 und den 13.01.2025 bestimmt worden.

 

Freitag, den 04.10.2024, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1022 Js 2478/24 jug

Der am 10.09.2024 begonnene Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 08.10.2024 und den 10.10.2024 bestimmt worden.

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