Montag, den 29.09.2025, 09:15 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1043 Js 12002/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Merzenich wegen Urkundenfälschung (Fall 1), Diebstahls in zwei Fällen (Fälle 2 und 3), in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fall 2), sowie Computerbetruges in fünf Fällen (Fälle 4 bis 8) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Mitte März 2023 habe sich der Angeklagte um eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer sozialen Hilfsorganisation in Bad Kreuznach beworben. Hierbei habe er ein von ihm zu einem unbekannten Zeitpunkt im Jahr 2023 erstelltes Zeugnis über den Abschluss einer Berufsausbildung zum Rettungsassistenten, die er tatsächlich jedoch nie abgeschlossen habe, übersandt.
Fall 2:
Anfang Juni 2023 sei der Angeklagte für die vorgenannte soziale Hilfsorganisation auf dem Hessentag in Pfungstadt tätig gewesen. Dort soll er einen Pkw des Katastrophenschutzes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach nebst Fahrtenbuch und Tankkarte entwendet haben. Mit dem Fahrzeug sei er sodann zu seiner damaligen Wohnung in Wiesbaden gefahren, obgleich er nicht im Besitz der für das Fahren des Fahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei.
Fall 3:
Auf dem Hessentag in Pfungstadt soll der Angeklagte zudem eine Tankkarte der sozialen Hilfsorganisation, für die er dort tätig gewesen sei, entwendet haben.
Fälle 4 bis 8:
Die Tankkarte der sozialen Hilfsorganisation soll er im Zeitraum von Anfang Juli 2023 bis Ende Juli 2023 unberechtigt bei mehreren Tankvorgängen eingesetzt haben, um sich auf Kosten der Hilfsorganisation zu bereichern.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Montag, den 29.09.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1042 Js 8707/24 jug
Der am 22.08.2025 begonnene Prozess wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis (in nicht geringer Menge) wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 06.10.2025, 15.10.2025, 03.11.2025, 10.11.2025, 12.11.2025 und den 18.11.2025 bestimmt worden.
Montag, den 29.09.2025, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1023 Js 390/25
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 37 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Offenbach am Main wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2024 mit dem Fahrzeug seiner Verlobten am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er hierbei nicht im Besitz der für das Führen des Fahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Er habe mit dem Fahrzeug die Bundesautobahn A61 befahren und sei kurz vor der Anschlussstelle Stromberg einer Verkehrskontrolle unterzogen worden.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Dienstag, den 30.09.2025, 09:30 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 4 NBs 1025 Js 15002/23 (3)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 35 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen versuchten Betruges (Fall 1), Diebstahls in fünf Fällen (Fälle 2 bis 6), Beleidigung (Fall 7), Erschleichen von Leistungen (Fall 8) sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung (Fall 9) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Ende April 2023 in einem Bekleidungsgeschäft in Mainz das Etikett einer Hose mit einem Preis von 149,99 Euro gegen das Etikett einer Hose mit einem Preis von 44,99 Euro ausgetauscht haben und mit der teureren Hose zur Kasse gegangen sein. Dem Kassierer sei an der Kasse jedoch das vertauschte Etikett aufgefallen.
Fall 2:
Mitte August 2023 soll der Angeklagte in Gau-Algesheim aus einem unverschlossenen Lkw Bargeld in Höhe von 65 Euro entwendet haben.
Fall 3:
Anfang September 2021 soll der Angeklagte in einem Bekleidungsgeschäft in Bad Kreuznach drei Herrenjeanshosen im Wert von jeweils 39,99 Euro sowie eine Herrenweste im Wert von 59,99 Euro in eine von ihm mitgeführte Tasche gesteckt haben, nachdem er zuvor die Preisschilder abgerissen habe. Anschließend habe er sich zur Kasse begeben, wo er von einem Ladendetektiv gestoppt worden sei.
Fall 4:
Anfang November 2023 habe der Angeklagte in Mainz aus der unverschlossenen Fahrerkabine eines Handwerkertransporters einen Rucksack entwendet, in welchem sich unter anderem Werkzeuge im Gesamtwert von 535 Euro befunden haben sollen.
Fall 5:
Ende Januar 2023 soll der Angeklagte in einem Bekleidungsgeschäft Jacke, Socken und einen Schal im Gesamtwert von 84,00 Euro entwendet haben.
Fall 6:
Mitte Februar 2023 soll der Angeklagte in einer Shishabar in Bad Kreuznach die Bauchtasche des Inhabers der Bar, welche die Schlüssel, Bargeld und persönliche Papiere des Inhabers enthalten habe, und einen Gesamtwert von 1.500 Euro gehabt habe, entwendet haben.
Fall 7:
Ende Oktober 2022 sei der Angeklagte am Bahnhof in Bad Kreuznach in Streit mit einer Frau geraten. Gegenüber den aus diesem Anlass sodann verständigten Polizeibeamten soll er unter anderem mehrfach die Äußerung „fuck you“ getätigt haben und diese jeweils als „Arschloch“ bezeichnet haben.
Fall 8:
Kurze Zeit nach dieser polizeilichen Maßnahme habe der Angeklagte, ohne im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen zu sein, den Zug der Linie RE3 von Bad Kreuznach in Richtung Gensingen-Horrweiler benutzt. Er sei bei dieser Fahrt von einem Mitarbeiter kontrolliert worden, der schließlich die Polizei verständigt habe, weil der Angeklagte den Zug nicht freiwillig verlassen habe.
Fall 9:
Nachdem der Angeklagte von einem verständigten Polizeibeamten in Gensingen aus dem Zug eskortiert worden sei, habe der Angeklagte am Bahnsteig in Richtung des Gesichts des Polizeibeamten gespuckt. Der Polizeibeamte habe jedoch ausweichen können. Sodann soll der Angeklagte seine Fäuste geballt und zum Schlag in Richtung des Polizeibeamten ausgeholt haben. Dieser habe den Angeklagten daraufhin zu Boden gerungen, wobei das rechte Fußgelenk des Polizeibeamten hierbei schmerzhaft umgeknickt sei, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe. Als der Angeklagte auf dem Boden gefesselt worden sei, habe er weiter versucht den Polizeibeamten zu bespucken und nach diesem zu treten. Auch soll er den Polizeibeamten hierbei unter anderem als „Arschloch“ bezeichnet haben.
Auf die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach hat eine Berufungskammer des Landgerichts Bad Kreuznach den Angeklagten wegen Diebstahls unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Außerdem hat es den Angeklagten wegen versuchten Betruges, Diebstahls in vier Fällen, Beleidigung, Erschleichen von Leistungen sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Das Landgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der beiden Gesamtfreiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Auf die anschließende Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz das Berufungsurteil des Landgerichts Bad Kreuznach mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Berufungskammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.
Dienstag, den 30.09.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 8 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 5327/25
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 26 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kastellaun wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.500 Euro verurteilt.
Mitte Februar 2025 sei bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten von der Polizei das Mobiltelefon des Angeklagten sichergestellt und von einem Polizeibeamten in Gewahrsam genommen worden. Auf Bitte des Angeklagten, sich verschiedene Kontakte aus dem sichergestellten Mobiltelefon aufschreiben zu dürfen, habe der Polizeibeamte dem Angeklagten gestattet, das in der Hand des Polizeibeamten verbleibende Mobiltelefon mittels Eingabe der PIN zu entsperren und die benötigten Kontakte aufzurufen. Nachdem der Angeklagte die PIN eingegeben habe, habe er das Mobiltelefon blitzartig umklammert und ruckartig mit erheblicher Kraft daran gerissen, um es dem Polizeibeamten zu entreißen. Infolgedessen sei es zu einem kurzen Handgemenge zwischen dem Angeklagten und dem Polizeibeamten gekommen, im Rahmen dessen der Polizeibeamte kurzzeitig den vollständigen Zugriff auf das sichergestellte Mobiltelefon verloren habe. Erst nach Hinzurufen der weiteren anwesenden Polizeibeamten habe der Angeklagte von dem Mobiltelefon abgelassen und sich im weiteren Verlauf kooperativ verhalten.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück geständig eingelassen.
Donnerstag, den 02.10.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1044 Js 5292/21
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 50 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Sulzbach/Saar unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen (Fälle 1 und 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Außerdem hat es den Angeklagten wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug (Fall 3) zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der beiden Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Mitte Dezember 2020 soll der Angeklagte im Rahmen einer Bewerbung bei einer sozialen Hilfsorganisation in Idar-Oberstein ein gefälschtes Dokument vorgelegt haben, nach welchem er die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Rettungssanitäter“ habe, die er jedoch tatsächlich nicht gehabt habe.
Fall 2:
Anfang März 2021 soll der Angeklagte bei derselben sozialen Hilfsorganisation ein gefälschtes Dokument vorgelegt haben, nach er die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ habe, die er ebenfalls tatsächlich nicht gehabt habe.
Fall 3:
Im Zeitraum von Anfang Februar 2024 bis Juli 2024 sei der Angeklagte als medizinische Fachkraft bei einem Unternehmen in Speyer beschäftigt gewesen. Auch in diesem Fall habe er im Rahmen der Bewerbung bewusst gefälschte Urkunden verwendet, um den Arbeitgeber zu täuschen und die von ihm erstrebte Anstellung zu erlangen. Er sei auf dieser Grundlage dann als medizinische Fachkraft eingestellt worden, obwohl er die notwendige Qualifikation hierfür nicht aufgewiesen habe. Dem Unternehmen sei im Zuge dessen im Zeitraum der Beschäftigung des Angeklagten ein Gesamtschaden in Höhe von etwas mehr als 17.000 Euro entstanden.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.