Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 41. Kalenderwoche 2017

Dienstag, 10.10.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft der 26 Jahre alten vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein vor, in acht Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Ferner wird ihr versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, insoweit soll sie gemeinschaftlich mit ihrem 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Mitangeklagten gehandelt haben.

Die Angeklagte soll sich gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter entschlossen haben, sich durch den gewinnbringenden Weiterverkauf von Betäubungsmitteln eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. In Ausführung dieses Planes habe sie sich von Sommer 20016 bis Februar 2017 in acht Fällen Amphetamin in nicht geringer Menge gemeinsam mit ihrem gesondert verfolgten Mittäter verschafft, dass in ihrer Wohnung zum gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert worden sei.

Im November 2016 habe die Angeklagte einen Zeugen in ihre Wohnung gelockt. Dort hätten der Mitangeklagte und ein gesondert verfolgte Mittäter absprachegemäß gewartet. Die beiden letztgenannten hätten sodann auf den Zeugen eingeschlagen, wobei auch ein Schlagstock zum Einsatz gekommen sei. Während die Angeklagte das Geschehen mit ihrem Mobiltelephon gefilmt habe, habe ihr gesondert verfolgter Mittäter den Zeugen aufgefordert, eine Kreditvereinbarung über 15.000 € zu seinen Gunsten zu unterzeichnen. Hintergrund hierfür seien Drogengeschäfte gewesen, aus denen der Zeuge Schulden gehabt habe. Der Zeuge habe Beulen und Prellungen am Kopf erlitten, aber trotz der Schläge die Unterschrift verweigert, so dass die Täter schließlich von ihm abgelassen hätten. Die beiden Angeklagten haben bislang keine Angaben zur Sache gemacht.

Donnerstag, 12.10.2017, 09.30 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)

Dem 19 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Simmern wird von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und Körperverletzung in einem Fall vorgeworfen. Der Angeklagte sei im Oktober 2016, obwohl er nicht eingeladen gewesen sei, auf der Feier eines 18. Geburtstags erschienen, die in einer Grillhütte in Ravengiersburg (Rhein-Hunsrück- Kreis) gefeiert worden sei. Dort habe er zunächst ohne Vorwarnung mit einem von ihm mitgeführten metallenen Teleskopschlagstock auf einen Gast der Feier eingeschlagen. Obwohl dieser den Schlag mit der Hand habe abbremsen können, sei er im Gesicht getroffen worden, wodurch ihm sofort schwarz vor Augen geworden sei, ferner habe er Platzwunden im Gesicht erlitten.

Im weiteren Verlauf des Abends habe der Angeklagte einem weiteren Gast mit der Faust unvermittelt ins Gesicht geschlagen.

Als um Mitternacht dem Gastgeber gratuliert worden sei, sei der Angeklagte an den Gästen, die zum Gratulieren angestanden hätten, vorbeigelaufen und habe, nachdem er mit dem mitgeführten Schlagstock wie mit einem Tennisschläger ausgeholt habe, dem Gastgeber mit voller Wucht auf den ungeschützten Kopf mittig auf das Schädeldach geschlagen. Hierbei habe der Angeklagte den Tod des Gastgebers billigend in Kauf genommen. Der Gastgeber sei sofort bewusstlos geworden und zusammengebrochen, er habe eine klaffende Platzwunde erlitten, die im Krankenhaus habe geklammert werden müssen.

Als der Angeklagte erneut ausgeholt habe, um den Gastgeber zu schlagen, sei ein Zeuge dazwischen gegangen, dem es gelungen sei, den Angeklagten zu entwaffnen. Der Zeuge habe hierbei einen Schlag mit dem Schlagstock ins Gesicht erhalten, der ihn an der Nase verletzt habe.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zur Sache gemacht.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 25.10.2017 

 

Hinweis:

 Ab der 39. Kalenderwoche finden auch die Hauptverhandlungen in Strafsachen im Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Str. 17 statt.

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