Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 41. Kalenderwoche 2020

 

Montag, 05.10.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 19591/19

Der am 03.07.2020 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 26.10.2020 und 17.11.2020.

 

Montag, 05.10.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1025 Js 5058/15

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 37 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zugleich hat das Amtsgericht Bad Kreuznach einen jetzt 67 Jahre alten, mehrfach und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Die beiden Angeklagten sollen im Jahr 2014 entschieden haben, einen Verkehrsunfall vorzutäuschen, um hierdurch Versicherungsleistungen zu erhalten. Der 67 Jahre alte Angeklagte soll daraufhin Mitte Mai 2014 einen Schaden seiner Versicherung gemeldet haben. Die Versicherung soll die Auszahlung verweigert haben, weswegen der 37 Jahre alte Angeklagte Klage bei dem Landgericht Bad Kreuznach einreichte. Nachdem der Sachverständige in dem zivilgerichtlichen Verfahren zu der (In-)Kompatibilität der Schäden aussagte, soll der 37 Jahre alte Angeklagte die Klage zurückgenommen haben.

Die Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen.

Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 12.10.2020.

 

Dienstag, 06.10.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1044 Js 2473/20

Der am 08.09.2020 begonnene Prozess wegen schweren Bandendiebstahls u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 27.10.2020 und 05.11.2020.

 

Dienstag, 06.10.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1025 Js 16513/18

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 48 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang September 2018 einen LKW geführt haben und dabei mit einem anderen Fahrzeug kollidiert sein, wobei an dem Fahrzeug des Geschädigten ein Sachschaden entstanden sein soll. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt haben soll, soll er die Unfallstelle verlassen haben.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er die Kollision nicht bemerkt habe.

 

Mittwoch, 07.10.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1021 Js 4376/20

Der am 24.09.2020 begonnene Prozess wegen sexuellen Handlungen an Kindern u.a. wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 08.10.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1022 Js 13795/19

Der am 23.09.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 28.10.2020, 11.11.2020, 16.11.2020, 25.11.2020.

 

Donnerstag, 08.10.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1021 Js 261/15 (2)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 31 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Wendelsheim wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt.

Im Oktober 2013 soll der Angeklagte einem Freund versprochen haben in dessen Haus eine Heizung einzubauen. Es soll vereinbart worden sein, dass der Angeklagte die Materialien hierfür über eine Heizungsfirma, bei welcher er zum damaligen Zeitpunkt angestellt war, bezieht. Der Freund soll dem Angeklagten das Material in bar bezahlt haben und dieser hätte die Geldbeträge absprachegemäß an seinen Arbeitgeber weiterleiten sollen. Dies soll der Angeklagte nicht getan haben, sondern die Beträge, in der Summe über 10.000,00 €, für sich verwendet haben.

Der Angeklagte hat sich zur Sache nicht eingelassen.

 

Freitag, 09.10.2020, 11:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 4810/18

Der am 26.08.2020 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

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