Montag, 11.10.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 5291/20
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die 48 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Kisselbach wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt, zudem die Fahrerlaubnis entzogen, den Führerschein eingezogen und eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 4 Monaten verhängt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Simmern/Hunsrück soll die Angeklagte am Abend des 22.04.2020 mit ihrem Kraftfahrzeug öffentliche Straßen in Kisselbach befahren haben, obwohl sie mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,83 Promille – für sie unübersehbar – absolut fahruntüchtig war.
Die Angeklagte hat die Begehung der Tat in der ersten Instanz bestritten.
Fortsetzungstermine sind auf den 13.10.2021 und auf den 15.10.2021 bestimmt worden.
Mittwoch, 13.10.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 5291/20
Die am 11.10.2021 begonnene Berufungsverhandlung wegen Trunkenheit im Verkehr wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt worden auf Freitag, den 15.10.2021.
Freitag, 15.10.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 5291/20
Die am 11.10.2021 begonnene Berufungsverhandlung wegen Trunkenheit im Verkehr wird fortgesetzt.