Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 41. Kalenderwoche 2022

Montag, 10.10.2022, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 8
Az: 2 KLs 1042 Js 547/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 27 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Kirn sowie einer 23 Jahre alten, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Kirn vor, in vier Fällen gemeinschaftlich mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben (Fälle 2-4), wobei sie in drei Fällen (Fälle 3-5) als Mitglied einer Bande gehandelt haben sollen. Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem 27 Jahre alten Angeklagten aus Kirn in einem weiteren Fall (Fall 1) unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor.

Fall 1:

Ende Dezember 2021 sollen der 27 Jahre alte Angeklagte aus Kirn sowie eine gesondert verfolgte männliche Person auf einem Parkplatz in Hoppstädten-Weiersbach eine sog.  „Vertrauensperson“ der Polizei kennengelernt haben. Der 27 Jahre alte Angeklagte und die weitere männliche Person sollen der Vertrauensperson entsprechend eines gemeinsamen Tatentschlusses ein verbindliches Angebot über den Verkauf von einem Kilogramm Amphetamin zum Preis von 2.500,00 Euro oder mindestens zehn Kilogramm Amphetamin zu einem Preis von 800,00 Euro pro Kilogramm gemacht haben. Zu einem Abschluss des Geschäftes soll es in der Folgezeit jedoch nicht gekommen sein, da der gesondert verfolgten männlichen Person die vereinbarten Übergabemodalitäten nicht gefallen haben sollen. Es soll allerdings zu weiteren Verhandlungen zwischen der Vertrauensperson und dem 27 Jahre alten Angeklagten gekommen sein, bei welchen der 27 Jahre alte Angeklagte gegenüber der Vertrauensperson das Angebot über den Verkauf von zehn Kilogramm Amphetamin wiederholt haben soll. Auch in diesem Fall sei es letztlich nicht zur Übergabe der Betäubungsmittel gekommen.

Fall 2:

Mitte Februar 2022 soll sich der 27 Jahre alte Angeklagte aus Kirn mit der Vertrauensperson in seiner Wohnung in Kirn getroffen haben. Bei diesem Treffen soll er der Vertrauensperson das Angebot unterbreitet haben, der Vertrauensperson über seinen Lieferanten 30 Kilogramm Amphetamin zum Preis von 27.000,00 Euro liefern zu können. Die 23 Jahre alte Angeklagte aus Kirn, bei welcher es sich um die Lebensgefährtin des 27 Jahre alten Angeklagten handelt und seinerzeit mit dem 27 Jahre alten Angeklagten in der Wohnung in Kirn zusammenlebte, soll spätestens zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von den Verhandlungen des 27 Jahre alten Angeklagten mit der Vertrauensperson gehabt haben. Noch am Abend des Treffens sollen beide Angeklagte der Vertrauensperson aus dem eigenen Vorrat ein Kilogramm Amphetamin zum Preis von 2.000,00 Euro veräußert haben. Die 23 Jahre alte Angeklagte soll der Vertrauensperson das Amphetamin übergeben haben.

Fall 3:

Spätestens Mitte/Ende März 2022 sollen die beiden Angeklagten mit zwei männlichen, gesondert verfolgten Personen übereingekommen sein, künftig für eine gewisse Dauer gemeinsam mehrere Betäubungsmittelgeschäfte begehen zu wollen, wobei die beiden Angeklagten und eine gesondert verfolgte männliche Person für den Erwerb und den Verkauf der Betäubungsmittel zuständig sein sollten und die andere gesondert verfolgte männliche Person die Betäubungsmittel in dem Keller seiner Wohnung aufbewahren sollte. In Ausführung dieses Tatplans sollen sich die Angeklagten zusammen mit der gesondert verfolgten männlichen Person, die zusammen mit den Angeklagten für den Erwerb und den Verkauf der Betäubungsmittel zuständig sein sollte, sowie einer weiteren weiblichen Person nach Ludwigshafen begeben haben. Dort sollen sie von einem Lieferanten mindestens zwei Kilogramm Amphetamin erworben haben, um es in der Folge gemeinsam im Raum Kirn gewinnbringend zu veräußern. Das Amphetamin sollen der 27 Jahre alte Angeklagte und die gesondert verfolgte männliche Person, die zusammen mit den Angeklagten für den Erwerb und den Verkauf der Betäubungsmittel zuständig sein sollte, an die andere gesondert verfolgte männliche Person übergeben haben, welche das Amphetamin tatplangemäß in dem Keller seiner Wohnung versteckt haben soll.

Fall 4:

Die Angeklagten sollen Mitte April 2022 in den Kellerräumlichkeiten der oben genannten gesondert verfolgten männlichen Person 95,80 Gramm Haschisch, 629,42 Gramm Marihuana, 203 Gramm MDMA und 509,43 Gramm Amphetamin verwahrt haben. Jene Betäubungsmittel sollen zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein.

Fall 5:

Im Zuge der fortdauernden Verhandlungen des 27 Jahre alten Angeklagten mit der Vertrauensperson soll es Mitte April 2022 in Bad Kreuznach zu einer beabsichtigten Übergabe von fast 20 kg Amphetamin (Feuchtgewicht) an die Vertrauensperson zum Preis von 30.000,00 Euro gekommen sein. Bei jener beabsichtigten Übergabe soll auch die 23 Jahre alte Angeklagte zugegen gewesen sein. Noch vor der Übergabe des Amphetamins sollen die Angeklagten von der Polizei festgenommen und das Amphetamin sichergestellt worden sein.

Fortsetzungstermine sind auf den 27.10.2022, 08.11.2022 und den 09.11.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 11.10.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 17738/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 34 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Ende Oktober 2020 sollen ein Polizeibeamter und eine Polizeibeamtin in Bad Kreuznach zwei männliche Personen aufgefordert haben, deren falsch geparkte Fahrzeuge wegzufahren sowie diesen Personen gegenüber die Einleitung von Bußgeldverfahren angekündigt haben. Der Angeklagte soll sich, ohne in den Vorfall involviert gewesen zu sein, eingemischt haben und die beiden männlichen Personen zum Wegfahren ihrer Fahrzeuge aufgefordert haben. Sodann soll sich der Angeklagte an den Polizeibeamten und die Polizeibeamtin gewandt und gegenüber dem Polizeibeamten die Worte „Komm alter, siktir lan“ geäußert haben. Dem Polizeibeamten soll bekannt gewesen sein, dass jene Äußerung beleidigenden Charakter hat. Er habe sich durch die Äußerung auch beleidigt gefühlt.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

 

Donnerstag, 13.10.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1024 Js 1415/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 60 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 5.600 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Sommer 2019 bis Anfang September 2019 in seinem Schreibtischcontainer an seinem Arbeitsplatz in Bad Kreuznach eine erlaubnispflichtige Schreckschusswaffe COLT Double Eagle verwahrt haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, nicht im Besitz des hierfür erforderlichen kleinen Waffenscheins gewesen zu sein.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht bestritten.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 19.10.2022 bestimmt worden.

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