Montag, den 09.10.2023, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 2798/23
Der am 25.09.2023 begonnene Prozess wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wird fortgesetzt.
Dienstag, den 10.10.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 13993/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 59 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.600 Euro verurteilt.
Die Angeklagte habe sich Ende Juni 2022 in einem Lebensmittelgeschäft in Bad Kreuznach aufgehalten. Dort soll sie Tomaten, Weintrauben, Lachs, Aprikosen, Gurken, Pfirsiche und Kaki-Früchte im Gesamtwert von insgesamt 37,21 Euro in ihre Handtasche in der Absicht eingesteckt haben, die Waren nicht zu bezahlen. Nach Verlassen des Kassenbereichs sei sie von dem Ladendetektiv angesprochen worden. Dieser habe die Waren in ihrer Handtasche aufgefunden.
Die Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.
Dienstag, den 10.10.2023, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 12581/22 jug (2)
Der am 18.09.2023 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 02.11.2023, 20.11.2023 und den 24.11.2023 bestimmt worden.
Mittwoch, den 11.10.2023, 10:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1044 Js 17113/21
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 25 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 4.500 Euro verurteilt.
Die Angeklagte habe Mitte Dezember 2021 in einer Apotheke in Idar-Oberstein einen auf ihren Namen ausgestellten gelben Impfausweis vorgelegt, in welchem zwei tatsächlich nicht erfolgte COVID-19-Schutzimpfungen bescheinigt worden seien. Die Bescheinigungen seien durch eine hierzu nicht berechtigte Person vorgenommen worden. Dies habe die Angeklagte gewusst. Die Angeklagte habe in der Absicht gehandelt, die Beschäftigten in der Apotheke über die angeblichen COVID-19-Schutzimpfungen zu täuschen und ein digitales COVID-19-Zertifikat zu erhalten, welches ihr jedoch in dieser Apotheke nicht ausgestellt worden sei.
Noch am selben Tag habe die Angeklagte in der vorgenannten Absicht den Impfausweis mit den zwei bescheinigten, jedoch tatsächlich nicht erfolgten COVID-19-Schutzimpfungen in einer Apotheke in Bad Kreuznach vorgelegt, wobei ihr in dieser Apotheke das COVID-19-Zertifikat ausgestellt worden sei.
Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.
Donnerstag, den 12.10.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 10102/21
Das am 11.09.2023 begonnene Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 18.10.2023 und den 03.11.2023 bestimmt worden.