Montag, den 07.10.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 2848/23
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 52 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Odenbach wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in weiterer Tateinheit mit versuchter Körperverletzung (Fall 3), sowie wegen Beleidigung in zwei Fällen (Fälle 1 und 2), davon in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung (Fall 1), in dem anderen Fall in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung (Fall 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Am späten Abend des 20.03.2023 sei der Angeklagten infolge einer Ruhestörung sowie aufgrund ihres aggressiven Verhaltens im Rahmen einer Streitigkeit mit ihrem Sohn durch Polizeibeamte ein Platzverweis für ein Haus in Mettweiler erteilt worden. Da die Angeklagte sich geweigert habe, das Haus zu verlassen, sei sie von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Im Streifenwagen soll sie zwei Polizeibeamte unter anderem als „Drecksäcke“ und „Wichser“ bezeichnet haben. Auch soll sie gegenüber den Beamten geäußert haben „Ich bringe euch alle um“.
Fall 2:
Die Angeklagte sei sodann von der Polizei in ein Krankenhaus in Idar-Oberstein verbracht worden, um sie ärztlich im Hinblick auf ihre Gewahrsamsfähigkeit zu untersuchen. Im Behandlungszimmer soll sie die beiden Polizeibeamten als „Wichser“ und „Motherfucker“ bezeichnet haben. Auch habe sie in Richtung der Beine der anwesenden Krankenpflegerin ausgetreten, die sie nur knapp verfehlt habe.
Fall 3:
Etwa 20 Minuten später habe die Angeklagte wieder zu dem Streifenwagen verbracht werden sollen. Gegen jene Verbringung soll die Angeklagte körperlichen Widerstand geleistet haben. Zudem soll sie erneut die Polizeibeamten als „Wichser“ und „Motherfucker“ tituliert haben. Bei dem Versuch, die Angeklagte in den Streifenwagen zu befördern, soll sie gezielt mit den Füßen in Höhe der Brust gegen die Schutzweste eines Beamten getreten haben, wobei dieser sich hierbei nicht verletzt habe.
Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein, soweit sie sich erinnern konnte, geständig eingelassen.
Dienstag, den 08.10.2024, 08:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1022 Js 2478/24 jug
Der am 10.09.2024 begonnene Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 10.10.2024 bestimmt worden.
Mittwoch, den 09.10.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1044 Js 5045/24
Der am 16.09.2024 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 15.10.2024 bestimmt worden.
Mittwoch, den 09.10.2024, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1022 Js 5804/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 51 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Birkenfeld des sexuellen Übergriffs in 2 Fällen (Fälle 4 und 5), der Körperverletzung in 3 Fällen (Fälle 1, 2 und 6) sowie der Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung (Fall 3) schuldig gesprochen und ihn deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte, der seinerzeit Bewohner eines Heimes gewesen sei, soll Anfang Januar 2022 mit voller Kraft nach der rechten Hand einer Pflegerin, die bei dem Angeklagten den Blutzucker habe messen wollen, gegriffen haben und diese zu sich herangezogen haben. Die Pflegerin habe hierdurch Schmerzen in der Hand erlitten, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.
Fall 2:
Einen Tag später soll der Angeklagte einer Heilerziehungspflegerin, die dem Angeklagten die Aushändigung einer Zigarette verweigert habe, zweimal mit der Faust in die Seite geschlagen haben, wodurch diese eine Torsoprellung sowie einen Bluterguss am linken Unterarm erlitten habe.
Fall 3:
Mitte Januar 2022 soll der Angeklagte einem Betreuer gegenüber die Worte „Ich schlag dir mit dem Hammer auf den Kopf, ich steche dich ab du Faulenzer“ geäußert haben und diesen unter anderem als „Wichser“ und „Arschloch“ bezeichnet haben.
Fall 4:
Anfang Februar 2022 soll der Angeklagte sich einer Bewohnerin des Heimes genähert und dieser sodann unvermittelt an die Brust und in den Intimbereich gegriffen haben. Obwohl die Bewohnerin ihm mitgeteilt habe, dass sie dies nicht wolle, soll er sie weiter angefasst haben.
Fall 5:
Ebenfalls Anfang Februar 2022 soll der Angeklagte einer anderen Bewohnerin des Heimes zunächst einen Kuss auf die Wange gegeben haben und ihr sodann mit seiner Hand an die rechte Brust gefasst haben. Diese Annäherung sei seitens der Bewohnerin nicht erwünscht gewesen.
Fall 6:
Ende März 2022 soll der Angeklagte einer Pflegerin, die ihn wegen eines störenden Verhaltens aus einer Gruppe verwiesen habe, gegen das rechte Schienbein getreten haben. Die Pflegerin habe hierdurch ein schmerzhaftes Hämatom erlitten.
Donnerstag, den 10.10.2024, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1025 Js 9122/23 (2)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 23 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Computerbetrugs in zwei Fällen (Fälle 5 und 7), Diebstahls in drei Fällen (Fälle 1, 4 und 6) sowie unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in drei Fällen (Fälle 2, 3 und 8) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Mitte Juni 2023 soll der Angeklagte aus einem Warenhaus in Mainz ein Parfüm im Wert von 90 Euro entwendet haben.
Fall 2:
Am selben Tag soll der Angeklagte in seiner Umhängetasche 5,37 Gramm Amphetamin verwahrt haben.
Fall 3:
Drei Tage später soll der Angeklagte in Idar-Oberstein in seiner Kleidung 4,8 Gramm Amphetamin verwahrt haben.
Fall 4:
Anfang Juli 2023 soll der Angeklagte nachts in Idar-Oberstein aus einem unverschlossenen Pkw eine Bankkarte und ein Handy entwendet haben.
Fall 5:
Die Bankkarte soll der Angeklagte noch in derselben Nacht an einem Zigarettenautomaten in Idar-Oberstein genutzt haben, indem er damit drei Packungen Zigaretten im Wert von 24 Euro erworben habe.
Fall 6:
Ferner soll der Angeklagte in derselben Nacht in Idar-Oberstein aus einem anderen unverschlossenen Pkw unter anderem Bargeld in Höhe von 500 Euro sowie eine weitere Bankkarte entwendet haben.
Fall 7:
Mit der weiteren Bankkarte soll der Angeklagte in derselben Nacht an einem Zigarettenautomaten in Idar-Oberstein neun Packungen Zigaretten im Wert von 77 Euro erworben haben.
Fall 8:
Schließlich soll der Angeklagte in der derselben Nacht 10,4 Gramm Amphetamin sowie 4-LSD-Blättchen in seiner Hosentasche zum Eigenkonsum verwahrt haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.
Donnerstag, den 10.10.2024, 13:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1022 Js 2478/24 jug
Der am 10.09.2024 begonnene Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.
Freitag, den 11.10.2024, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 1989/24
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 33 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Koblenz in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Simmern in zwei Fällen (Fälle 1 und 2) jeweils tateinheitlich unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis, unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. In einem weiteren Fall (Fall 3) wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem 33 Jahre alten Angeklagten tateinheitlich unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor.
Ferner wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach einem 24 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Wittlich in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Rheinböllen in zwei Fällen jeweils tateinheitlich unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor (Fälle 1 und 2). In einem weiteren Fall (Fall 3) wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem 24 Jahre alten Angeklagten tateinheitlich bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis vor. In noch einem weiteren Fall (Fall 4) wirft sie ihm bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis vor.
Fälle 1 und 2:
Der 33 Jahre alte Angeklagte soll im Zeitraum zwischen Anfang Januar 2024 bis Mitte April 2024 zu mindestens zwei verschiedenen Gelegenheiten bei dem 24 Jahre alten Angeklagten jeweils 1 Kilogramm Marihuana, welches zum Weiterverkauf bestimmt gewesen sei, und jeweils mindestens 100 Gramm Kokain erworben haben. Das Kokain soll der 33 Jahre alte Angeklagte jeweils ohne Gegenleistung an seinen Bruder übergeben haben, der es anschließend gewinnbringend weiterverkauft habe.
Fall 3:
Mitte April 2024 soll der 33 Jahre alte Angeklagte zwei verdeckten Ermittlern in einem Restaurant in Simmern angeboten haben, ihnen 1 Kilogramm Marihuana und 200 Gramm Kokain zu verkaufen. In Ausführung dieser Vereinbarung soll er den 24 Jahre alten Angeklagten mit dem Einkauf von Cannabis und Kokain in den angebotenen Mengen beauftragt haben und diesem hierfür – neben dem Kaufpreis – 400 Euro gezahlt haben. Das für das Geschäft bestimmte Marihuana (986,24 Gramm netto mit einem Tetrahydrocannabinolgehalt von mindestens 139 Gramm) sei noch vor Abwicklung des Geschäfts mit den verdeckten Ermittlern in einer Lagerhalle des 33 Jahre alten Angeklagten in Simmern von der Polizei sichergestellt worden. Das für das Geschäft bestimmte Kokain (88,92 Gramm netto mit einem Kokainhydrochloridgehalt von mindestens 48,5 Gramm) sei noch vor Abwicklung des Geschäfts mit den verdeckten Ermittlern in einer damals von dem 24 Jahre alten Angeklagten zeitweise bewohnten Wohnung in Simmern von der Polizei sichergestellt worden. Dort soll der 24 Jahre alte Angeklagte in unmittelbarer Nähe zu dem Kokain eine ungeladene Gaspistole sowie ein mit mindestens 19 Stück 6mm Kugeln gefülltes Magazin gelagert haben.
Fall 4:
Zudem soll der 24 Jahre alte Angeklagte Mitte April 2024 in seiner Wohnung in Rheinböllen 155,91 Gramm (netto) Cannabisblüten mit einem Tetrahydrocannabinolgehalt von mindestens 15,9 Gramm, die zum Weiterverkauf bestimmt gewesen seien, sowie 29 Cannabispflanzen gelagert haben. In unmittelbarer Nähe zu den Cannabisblüten soll sich ein Kampfmesser mit einer Klingenlänge von ca. 17 cm befunden haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 30.10.2024 und den 08.11.2024 bestimmt worden.