Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 41. Kalenderwoche 2025

Montag, den 06.10.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7

Az: 5 KLs 1042 Js 8707/24 jug

Der am 22.08.2025 begonnene Prozess wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis (in nicht geringer Menge) wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 15.10.2025, 03.11.2025, 10.11.2025, 12.11.2025 und den 18.11.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 08.10.2025, 09:15 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 3 NBs 1023 Js 17273/24

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 24 Jahre alten, in Deutschland einschlägig vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Polen wegen gemeinschaftlichen Diebstahls (Fall 1) unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Eisenach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Zudem hat es diesen Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Diebstahls (Fall 3) zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafen jeweils nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Außerdem hat das Amtsgericht Idar-Oberstein einen 24 Jahre alten, in Deutschland nicht vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Polen wegen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung (Fall 2) sowie wegen gemeinschaftlichen Diebstahls (Fall 3) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe hat es nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Ende September 2022 soll der in Deutschland einschlägig vorbestrafte Angeklagte zusammen mit einer weiteren männlichen Person nach Eschwege zu einem Firmengelände gefahren sein, wo Autoteile gelagert worden seien. Dort habe er mittels eines unbekannten Werkzeuges einen Eisenzaun zerstört und sich so Zutritt zu dem Firmengelände verschafft. Mittels eines ebenfalls unbekannten Werkzeuges habe er auf dem Firmengelände das Vorhängeschloss eines Containers durchtrennt. Aus dem Container habe er zusammen mit der weiteren männlichen Person fünf Sätze Reifen, elf Kanister Bremsenreiniger und einen Rasentrimmer im Gesamtwert in Höhe von 2.963 Euro entwendet.

Fall 2:

Mitte September 2023 soll der in Deutschland nicht vorbestrafte Angeklagte gemeinsam mit anderen unbekannten Personen ein Kaufhaus in Braunschweig betreten haben. Dort habe der Angeklagte drei Parfümkartons samt Inhalt mit einem Gesamtwert in Höhe von 377,97 Euro in seine mitgeführte Tasche gesteckt und das Geschäft zusammen mit den weiteren Personen verlassen, ohne die Waren zu bezahlen. Der Angeklagte sei daraufhin von zwei Ladendetektiven verfolgt worden. Während der Flucht habe der Angeklagte die entwendeten Gegenstände weggeworfen und sei schließlich von einem der Ladendetektive in einer Sackgasse gestellt worden. Um seine Flucht fortsetzen zu können, habe der Angeklagte den Ladendetektiv zu Boden geschubst. Nachdem der Ladendetektiv wieder vom Boden aufgestanden sei, habe er den Angeklagten weiterverfolgt und schließlich überwältigen können.

Fall 3:

Anfang Dezember 2024 sollen sich die beiden Angeklagten Zugang zu einer Lagerhalle eines Unternehmens in Idar-Oberstein verschafft und von dem Gelände des Unternehmens bzw. aus der Lagerhalle mindestens 200 Kfz-Einzelteile, unter anderem Auspuffblenden, Kabelbäume und Chromblenden, mit einem Gesamtwert von mindestens 2.600 Euro entwendet haben.

Der in Deutschland einschlägig vorbestrafte Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein zu den Tatvorwürfen in den Fällen 1 und 3 jeweils geständig eingelassen. Der in Deutschland nicht vorbestrafte Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen in den Fällen 2 und 3 vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein jeweils weitestgehend geständig eingelassen. 

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