Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 42. Kalenderwoche

Donnerstag, 18.10.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 23 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kastellaun vor, im Zustand der Schuldunfähigkeit in zwei Fällen eine Körperverletzung begangen zu haben.

Im August 2017 soll der Angeklagte dem Lebensgefährten seiner Mutter, als dieser ihn aufgefordert habe, in der mütterlichen Wohnung nicht zu rauchen, fünf Faustschläge in das Gesicht verpasst haben. Der Lebensgefährte der Mutter soll dadurch erhebliche Schmerzen und eine Platzwunde an der Nase erlitten haben.

Ferner soll der Angeklagte im Oktober 2017 seinem Großvater, als dieser ihm den Zutritt zu seiner Wohnung verweigert habe, mit der flachen Hand auf die linke Gesichtshälfte geschlagen haben. Der Großvater des Angeklagten soll neben Schmerzen eine Schwellung der linken Backe sowie eine Rötung am linken Ohr erlitten haben.

Der Angeklagte leidet an einer schizophrenen Erkrankung. Es sei nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach nicht auszuschließen, dass bei beiden Taten die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten wegen seiner Erkrankung aufgehoben gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat in ihrer Anklage die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Der Angeklagte hat sich lediglich zum ersten Vorfall eingelassen. Er hat sich dahingehend geäußert, dass die Handgreiflichkeit mit dem Lebensgefährten seiner Mutter von beiden Seiten ausgegangen sei.

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