Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 42. Kalenderwoche 2017

Montag, 16.10.2017, 14:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 42 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach, der sich in dieser Sache seit April 2017 in Haft befindet, versuchten Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung vor.

Der Angeklagte, der chinesischer Staatsbürger sei und – ebenso wie der Geschädigte - in einem chinesischen Restaurant in Bad Kreuznach gearbeitet habe, soll nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft mit dem Geschädigten bereits vor der hier angeklagten Tat Streit und auch körperliche Auseinandersetzungen gehabt haben, wobei letztere zum Tatzeitpunkt allerdings sechs Monate zurückgelegen hätten. Hintergrund hierfür sei gewesen, dass das spätere Opfer des Angeklagten sich als „erster Koch“ verstanden habe und Kritik an der Arbeit des Angeklagten geübt habe. Am Tattag im April 2017 sei der Geschädigte unzufrieden mit der Arbeit des Angeklagten in dem Restaurant gewesen, es sei zu einer Diskussion gekommen, in deren Verlauf der Geschädigte den Angeklagten aufgefordert habe, nach draußen zu gehen, um dort zu reden. Als der Geschädigte dem Angeklagten voraus in Richtung Ausgangstür gegangen sei, habe sich der Angeklagte ein Küchenbeil gegriffen und einen heftigen Hieb auf den Hinterkopf des Geschädigten, der keinen Angriff erwartet habe, geführt mit der Absicht, diesen zu töten. Der Geschädigte habe versucht sich zu schützen, indem er seinen Kopf mit den Händen abgeschirmt habe. Der Angeklagte habe mindestens sieben weitere, mit voller Körperkraft ausgeführte Hiebe gegen den Geschädigten geführt. Dadurch seien bei dem Geschädigten Mittel- und Ringfinger der rechten Hand vollständig sowie die Kuppe des kleinen Fingers der rechten Hand abgetrennt worden. Der Geschädigte habe schwere Kopfverletzungen, ferner Verletzungen an Ohr und Schulter erlitten. Einer der Hiebe habe das Gesicht des Geschädigten getroffen und dort einen Nerv und den Ohrspeicheldrüsengang durchtrennt.

Ein dritter in der Küche arbeitender Koch habe den Angeklagten von seinem Opfer abdrängen und ihm das Beil entwinden können. Der Geschädigte habe in Lebensgefahr geschwebt, durch mehrere Operationen aber gerettet werden können. Die vollständig abgetrennten Finger seien replantiert worden. Der Geschädigte habe bleibende tiefe Narben und eine teilweise Gesichtslähmung davongetragen. Er habe aufgrund der Durchtrennung des Ohrspeicheldrüsengangs Schwierigkeiten beim Kauen.

Der Angeschuldigte hat sich im Ermittlungsverfahren über seinen Verteidige dahingehend eingelassen, das er den Geschädigten nicht habe töten wollen. Außerdem seien die Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch zu prüfen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 27.10.2017, 13.11.2017, 15.11.2017

§ 24 Abs. 1 StGB lautet:

§ 24 Rücktritt
(1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.

Dienstag, 17.10.2017, 09.00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 40 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kirschweiler (Kreis Birkenfeld) Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.

Der Angeklagte soll im September 2016 in die Eigentumswohnung eines ihm bekannten Ehepaares eingedrungen sein, indem er die Eingangstüren eingetreten habe. Der Angeklagte habe die Eheleute sodann aufgefordert, sie sollten „aufhören, mental in seinen Kopf einzudringen“ und sei dann auf den Ehemann losgegangen, wobei es zu einem Gerangel gekommen sei. Der Angeklagte habe den Ehemann  in Richtung Treppengeländer im Treppenhaus gedrängt und versucht, ihn über die Brüstung hinabzustoßen. Nachdem der Angeklagte von dem Ehemann, der bei der Auseinandersetzung eine Verletzung am Knie erlitten habe, abgelassen habe, habe er einen Schuhschrank im Treppenhaus kaputtgetreten, außerdem habe er den Ehemann mit dem Tode bedroht. Nachdem Polizeibeamte eingetroffen seien, habe der Angeklagte sich geweigert, in den Streifenwagen zu steigen und nachdem er zu Boden gebracht worden sei, um sich getreten, so dass er habe fixiert werden müssen.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 20.10.2017

Dienstag, 17.10.2017, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 51 Jahre alten Angeklagten aus Püttlingen (Saarland) vom Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hatte dem Angeklagten vorgeworfen, im Juni 2008 ein Kilogramm Amphetamin und 100 Gramm Kokain abgeholt zu haben, um dies gewinnbringend weiterzuverkaufen. Im November 2008 soll der Angeklagte nach der Anklageschrift einem Zeugen 100 Gramm Kokain ausgehändigt haben und den Zeugen beauftragt haben, das Kokain für eine Party zu portionieren und auf der Party zu verteilen.

In dem letztgenannten Fall ist das Verfahren gegen den Angeklagten nach § 154 StPO eingestellt worden. In dem ersten Fall hat das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen, da es sich nach der durchgeführten Beweisaufnahme keine hinreichende Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten bilden konnte.

Gegen das freisprechende Urteil richtet sich die Berufung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 23.10.2017, 02.11.2017, 23.11.2017

Donnerstag, 19.10.2017, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 10.10.2017 begonnene Prozess wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Donnerstag, 19.10.2017, 11.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den erheblich vorbestraften, 44 Jahre alten Angeklagten aus Kirn wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll seine Ehefrau, von der er getrennt lebt, bei einem zufälligen Zusammentreffen in Kirn im März 2017 in den Bauch gekniffen und als „Hure“ beschimpft haben. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Freitag, 20.10.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 17.10.2017 begonnene Prozess wegen Hausfriedensbruch u.a. wird fortgesetzt.

Hinweis:

Ab der 39. Kalenderwoche finden auch die Hauptverhandlungen in Strafsachen im Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Str. 17 statt.

Teilen

Zurück