Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 42. Kalenderwoche 2021

Dienstag, 19.10.2021, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 2 Ns 1023 Js 9729/17 (2)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 65 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mainz wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften in 91 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Besitzes von jugendpornographischen Schriften zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Juli 2017 in seinem Schlafzimmer neben dem Bett wissentlich mindestens 89 kinderpornographische Farbausdrucke sowie mindestens einen jugendpornographischen Farbausdruck aufbewahrt haben. Weiterhin soll der Angeklagte Mitte Juli 2017 auf seinem Computer zwei weitere kinderpornographische Dateien gespeichert gehabt haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Idar-Oberstein ist vom Landgericht Bad Kreuznach durch Urteil mit der Maßgabe verworfen worden, dass es den Angeklagten wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften in 89 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Besitzes von jugendpornographischen Schriften zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt hat.

Die Berufung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach gegen das Urteil des Amtsgerichts Idar-Oberstein hat das Landgericht Bad Kreuznach als unbegründet verworfen.

Gegen jenes Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach hat der Angeklagte Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Koblenz hat das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bad Kreuznach zurückverwiesen.

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