Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 42. Kalenderwoche 2022

Mittwoch, 19.10.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1024 Js 1415/21

Der am 13.10.2022 begonnene Prozess wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 20.10.2022, 10:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 822/19

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 45 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Hambuch wegen Unternehmens des Besitzverschaffens kinderpornographischer Schriften in 2 Fällen (Fälle 1 und 2) sowie wegen Besitzes von kinderpornographischen und jugendpornographischen Schriften (Fall 3) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte Dezember 2016 über eine Online-Chat-Plattform ein kinderpornographisches Bild hochgeladen haben. Dadurch soll er mindestens einem unbekannten Chatteilnehmer die Möglichkeit verschafft haben, die Datei herunterzuladen.

Fall 2:

Nur einen Tag später soll der Angeklagte auf der gleichen Online-Chat-Plattform ein weiteres kinderpornographisches Bild hochgeladen haben. Auch hier soll er mindestens einem unbekannten Chatteilnehmer die Möglichkeit verschafft haben, die Datei herunterzuladen.

Fall 3:

Mitte Februar 2019 soll es zu einer polizeilichen Durchsuchung das damaligen Wohnanwesens des Angeklagten in Ohlweiler gekommen sein. Bei jener Durchsuchung sollen sich auf mehreren elektronischen Speichermedien des Angeklagten eine Vielzahl von kinder- und jugendpornographischen Bildern und Videos befunden haben, welche der Angeklagte dort jederzeit zugriffsbereit abgespeichert haben soll.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

 

Freitag, 21.10.2022, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7
Az: 4 KLs 1021 Js 913/21 (2)

Die 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat einen 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Berlin wegen schwerer Bandenhehlerei in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte soll nach den Feststellungen in dem Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach im Zeitraum von Ende Oktober 2020 bis Mitte November 2020 in drei Fällen Gold und Bargeld, welches andere Mitglieder einer aus der Türkei operierenden Bande in Deutschland durch Betrugstaten von drei verschiedenen Privatpersonen aus dem Landkreis Bad Kreuznach erlangt haben sollen, entsprechend der Aufforderung eines unbekannten Bandenmitglieds aus der Türkei jeweils gegen Entlohnung von anderen Bandenmitgliedern übernommen, die Beute sodann jeweils gezählt und in einer Liste aufgelistet sowie schließlich in Deutschland an weitere Bandenmitglieder zur Weiterleitung in die Türkei übergeben haben.

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat der Bundesgerichtshof das Urteil in den Feststellungen teilweise aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.

Fortsetzungstermine sind auf den 07.11.2022, 21.11.2022 und den 05.12.2022 bestimmt worden.

 

Freitag, 21.10.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1043 Js 8416/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende März 2020 auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Bad Kreuznach mehrfach, ohne rechtfertigenden Grund, einen Mann mit einem Fahrradschloss geschlagen haben. Der Mann soll durch die Schläge Prellungen am Kopf, an der Lendenwirbelsäule und an der linken Schulter erlitten haben. Weiterhin soll das linke Schultergelenk des Mannes ausgerenkt worden sein.

Fall 2:

Im Anschluss an diesen Vorfall soll der Mann, der von dem Angeklagten geschlagen worden sei, eine weitere männliche Person angerufen haben, damit diese ihn abholen könne. Jene weitere männliche Person soll wenige Minuten später gemeinsam mit einem männlichen Begleiter unter Nutzung eines Pkw auf dem Parkplatz des Supermarktes in Bad Kreuznach erschienen sein. Der Angeklagte soll zu diesem Zeitpunkt noch vor Ort gewesen sein. Der Angeklagte soll auf das Fahrzeug zugegangen sein und sich auf diesem mit dem Fahrradschloss in der Hand abgestützt haben. Die beiden Fahrzeuginsassen sollen hieraufhin aus dem Fahrzeug ausgestiegen sein. Der Angeklagte soll sodann auf die männliche Person, die zuvor von dem Mann, der von dem Angeklagten geschlagen worden sei, angerufen worden sei, zugegangen sein und diese männliche Person mindestens einmal mit dem Fahrradschloss geschlagen haben. Durch den Schlag soll jene männliche Person eine blutende Wunde unter dem rechten Auge sowie einen blauen Fleck am Oberschenkel erlitten haben.

Fall 3:

Anfang Juni 2020 soll der Angeklagte seinen ehemaligen Arbeitgeber angerufen und von diesem Geld gefordert haben. Hierbei soll er seinem ehemaligen Arbeitgeber gedroht haben, dass er tot sei, wenn er das Geld nicht in 24 Stunden habe. Der Arbeitgeber soll diese Drohung des Angeklagten ernst genommen, gleichwohl aber keine Zahlung an den Angeklagten vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.

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