Montag, den 16.10.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 14061/22
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Wiesbaden, gegen welchen das Amtsgericht Simmern/Hunsrück einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erlassen hat, gegen welchen der Angeklagte einen auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Einspruch eingelegt hat, zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.600 Euro verurteilt.
Nach dem Inhalt des Strafbefehls des Amtsgerichts Simmern/Hunsrück legte der Angeklagte Mitte Mai 2022 bei der Einreisekontrolle am Flughafen Hahn einen auf seinen Namen ausgestellten gelben Impfausweis vor, in dem zwei tatsächlich nicht erfolgte COVID-19-Schutzimpfungen durch das Impfzentrum Bad Sobernheim bescheinigt wurden. Die Bescheinigungen erfolgten nicht durch eine dazu berechtigte Person des Impfzentrums, sondern durch eine nicht identifizierte andere Person, was der Angeklagte wusste. Er handelte in der Absicht, die Beamten bei der Einreisekontrolle über die angeblich erfolgten COVID-19-Schutzimpfungen zu täuschen.
Mittwoch, den 18.10.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 10102/21
Das am 11.09.2023 begonnene Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 03.11.2023 bestimmt worden.
Mittwoch, den 18.10.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 12884/22
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 32 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Diebstahls und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Ende April 2022 aus den Geschäftsräumen eines Baumarktes in Idar-Oberstein eine Badarmatur sowie ein Smartlight im Gesamtwert von 201 Euro entwendet haben.
Fall 2:
Weiterhin soll der Angeklagte Mitte Juni 2022 mit einem Kleinkraftrad am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen haben. Er sei sich hierbei bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Kleinkraftrades erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.
Freitag, den 20.10.2023, 10:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1023 Js 2717/23
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 35 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Swistal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte Januar 2023 mit einem Pkw auf der B421 im Bereich Hecken am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben. Er sei sich hierbei bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Fahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.