Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 42. Kalenderwoche 2024

Montag, den 14.10.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 6118/23

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 61 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Leitzweiler wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 540 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang März 2023 in einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Birkenfeld aus Verärgerung über eine von der Mitarbeiterin erlassene abfallrechtliche Anordnung dieser gegenüber unter anderem die Äußerung „Jedem, der mir was Böses möchte, spieße ich mit der Mistgabel auf und schneide ihm die Augen raus“ getätigt haben, um ihr in Aussicht zu stellen, sie mindestens an ihrer körperlichen Unversehrtheit zu verletzen.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.

 

Montag, den 14.10.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 9094/22

Der am 21.08.2024 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 30.10.2024, 06.11.2024, 18.11.2024, 03.12.2024, 09.12.2024, 20.12.2024 und den 13.01.2025 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 15.10.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1044 Js 5045/24

Der am 16.09.2024 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

 

Dienstag, den 15.10.2024, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1044 Js 9359/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Nötigung, Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, Körperverletzung in zwei weiteren Fällen, versuchten Diebstahls, Diebstahls in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung unter Einbeziehung eines anderen Urteils des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der beiden Gesamtfreiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll unter anderem Mitte Mai 2023 vor einer Gaststätte in Bad Kreuznach einem Mann gegenüber, mit dem er zuvor bereits Kontakt gehabt habe, ohne ersichtlichen Grund in englischer Sprache die Worte „I will kill you, man“ geäußert haben und diesen sodann am Kragen gepackt und gewürgt haben.

Zudem soll er unter anderem Mitte Oktober 2022 vor einer anderen Gaststätte in Bad Kreuznach einer anderen männlichen Person, mit welcher er zunächst einen verbalen Streit gehabt habe, einen Faustschlag versetzt haben und mit dem Fuß in das Gesäß dieser Person getreten haben. Im Anschluss daran soll ein Begleiter des Angeklagten die männliche Person ebenfalls geschlagen haben sowie ein Messer hervorgezogen haben. Mit dem Messer soll der Begleiter mehrfach in Richtung des Gesichts der männlichen Person gestochen haben und hierbei die männliche Person einmal am Kinn getroffen haben. Währenddessen soll der Angeklagte weiter auf die männliche Person eingeschlagen haben. Die männliche Person habe hierdurch Schmerzen und eine ca. 2 cm lange Schnittwunde am Kinn erlitten, die ambulant habe genäht werden müssen.

Ferner soll der Angeklagte unter anderem Anfang November 2022 seiner damaligen Lebensgefährtin im Rahmen eines Streites in der zum damaligen Zeitpunkt gemeinsam bewohnten Wohnung in Bad Kreuznach einmal mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben und diese kurzzeitig gewürgt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen teilweise geständig eingelassen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 22.10.2024 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 15.10.2024, 14:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 5335/24

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 55 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach einen Mord (Mordmerkmal: sonstige niedrige Beweggründe) vor.

Der Angeklagte soll Mitte April 2024 in der gemeinsamen Wohnung in Bad Kreuznach seine Ehefrau, hinsichtlich derer er den Verdacht gehegt habe, dass diese eine Affäre mit einem anderen Mann habe, im Rahmen eines Streites unter Verwendung von zwei Küchenmessern getötet haben. Er soll seiner Ehefrau insgesamt 59 Schnitt- und Stichverletzungen mit Längen zwischen wenigen Millimetern bis zu 2 cm sowie Tiefen von bis zu 6,5 cm zugefügt haben, hiervon 28 am Hals, sechs an der Brustkorbvorderseite, drei am oberen Rücken, eine im Gesicht, 14 an der rechten Hand und sieben an der linken Hand. Die Ehefrau des Angeklagten sei infolge des Blutverlustes in Kombination mit einer Luftembolie und einem Lungenkollaps verstorben.

Fortsetzungstermine sind auf den 17.10.2024, 18.10.2024, 22.10.2024, 24.10.2024, 31.10.2024, 05.11.2024, 07.11.2024, 13.11.2024 und den 20.11.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 17.10.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 5335/24

Der am 15.10.2024 beginnende Prozess wegen Mordes wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 18.10.2024, 22.10.2024, 24.10.2024, 31.10.2024, 05.11.2024, 07.11.2024, 13.11.2024 und den 20.11.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 17.10.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1021 Js 9250/20

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 59 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll unter anderem Mitte April 2020 per Notruf die Polizei verständigt haben und mitgeteilt haben, dass er zu viel getrunken habe und dass er, wenn ihm niemand helfen würde, entweder die Wohnung anzünden oder sich selbst etwas antun würde. Daraufhin sollen sich zwei Polizeibeamte zur Wohnung des Angeklagten begeben haben. Der Angeklagte soll zunächst kooperativ gewesen sein. Die Stimmung sei allerdings gekippt, als er mitbekommen habe, dass die mittlerweile hinzugerufenen Rettungssanitäter telefonisch Rücksprache gehalten hätten, in welches Krankenhaus er komme. Er sei daraufhin auf die Rettungssanitäter zugerannt. Um einen Angriff zu unterbinden, sei er von den beiden Polizeibeamten festgehalten, zu Boden gebracht und gefesselt worden. Der Angeklagte, der sich hiergegen gewehrt habe, sei sodann in den Krankenwagen verbracht und dort an einem Krankenfahrstuhl fixiert worden. Aus dieser Position heraus habe er einem Polizeibeamten gegen das Schienbein getreten. Dieser habe hierdurch eine blutende Schürfwunde erlitten. Auf der Fahrt ins Klinikum Idar-Oberstein soll er diesen Polizeibeamten als „dummer Bulle“, „Vollidiot“ und „Wichser“ betitelt haben.

Auch soll der Angeklagte unter anderem Mitte April 2022, als er durch Notfallsanitäter mit dem Rettungswagen zu einer Entgiftung ins Klinikum Idar-Oberstein habe verbracht werden sollen, sich während der laufenden Fahrt abgeschnallt haben, ein Teppichmesser aus seiner Hosentasche geholt haben und versucht haben, mit dem Messer in Richtung eines Sanitäters zu stechen. Der Sanitäter habe jedoch nach hinten ausweichen können und laut geschrien, woraufhin die Sanitäterin, die den Rettungswagen gefahren habe, den Rettungswagen abrupt bis zum Stillstand abgebremst habe. Der Angeklagte sei hierdurch rückwärts auf seinen Sitz zurückgefallen. Die Sanitäter hätten diese Gelegenheit genutzt, den Rettungswagen zu verlassen und im weiteren Verlauf die Polizei verständigt.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen überwiegend geständig eingelassen.

 

Freitag, den 18.10.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 5335/24

Der am 15.10.2024 beginnende Prozess wegen Mordes wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 22.10.2024, 24.10.2024, 31.10.2024, 05.11.2024, 07.11.2024, 13.11.2024 und den 20.11.2024 bestimmt worden.

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