Montag, 21.10.2019, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 44 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Sprendlingen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Januar 2016 an eine Abnehmerin 1 Kilogramm Amphetamin zum Preis von insgesamt 5.000 Euro verkauft haben, die diese in Absprache mit dem Angeklagten zum Preis von 10 Euro je Gramm weiterverkaufen habe sollen.
Ferner soll der Angeklagte Mitte Oktober 2016 an dieselbe Abnehmerin 590,26 Gramm Amphetamin verkauft haben. Auch dieses Amphetamin habe die Abnehmerin in Absprache mit dem Angeklagten zum Preis von 10 Euro je Gramm weiterverkaufen sollen. Zu einem solchen Weiterverkauf sei es aber nicht mehr gekommen, da die Polizei wenige Tage später das Amphetamin bei einer Wohnungsdurchsuchung bei der besagten Abnehmerin habe sicherstellen können.
Der Angeklagte hat die Tatbegehung vor dem Amtsgericht bestritten.
Dienstag, 22.10.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 62 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Wahlenau vor, in 9 Fällen sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren vorgenommen zu haben bzw. an sich vornehmen zu lassen, wobei der Angelklagte in einem Fall eine dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlung an sich vornehmen lassen haben soll.
Der Angeklagte soll die besagten sexuellen Handlungen im Zeitraum von 1993 bis 2002 gegenüber zwei Jungen vorgenommen haben bzw. von diesen an sich vornehmen lassen. Bei dem einen Jungen soll es sich um den Sohn einer Bekannten, bei dem anderen Jungen um einen Nachbarsjungen gehandelt haben.
Der Angeklagte hat sich bislang zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 04.11.2019 und 20.11.2019.
Dienstag, 22.10.2019, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 35 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bingen am Rhein wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2017 von einem Freund 4 Kilogramm Amphetamin zum Preis von 2.300 Euro pro Kilogramm erworben haben. Daraufhin soll der Angeklagte das Amphetamin mit Koffein gestreckt und plangemäß Mitte Dezember 2017 eine Menge von 2,06 Kilogramm an einen Abnehmer veräußert haben.
Der Angeklagte hat die Tatbegehung vor dem Amtsgericht bestritten.
Mittwoch, 23.10.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 17.10.2019 begonnene Prozess wegen schweren Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 30.10.2019, 31.10.2019, 12.11.2019 und 22.11.2019.
Donnerstag, 24.10.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 17.10.2019 begonnene Prozess wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte u.a. wird fortgesetzt.
Freitag, 25.10.2019, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer
Das Landgericht Bad Kreuznach hat den 43 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach, die 71 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach sowie die 25 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Barntrup jeweils zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Den 43 Jahre alten Angeklagten hat das Landgericht Bad Kreuznach wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 5 Fällen, wegen Betrugs in 16 Fällen sowie wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem gewerbsmäßigen Bandenbetrug und wegen versuchten Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt.
Die 71 Jahre alte Angeklagte hat das Landgericht Bad Kreuznach wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 2 Fällen sowie wegen Betrugs in 5 Fällen unter Einbeziehung und Auflösung von Strafen aus anderen Urteilen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt und die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat das Landgericht Bad Kreuznach die 71 Jahre alte Angeklagte wegen Beihilfe zum Betrug in 2 Fällen sowie wegen Beihilfe zum versuchten Betrug unter Einbeziehung und Auflösung von Strafen aus anderen Urteilen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die 25 Jahre alte Angeklagte hat das Landgericht Bad Kreuznach wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 3 Fällen, Betrugs in 4 Fällen sowie wegen Beihilfe zum Betrug in 5 Fällen unter Einbeziehung und Auflösung von Strafen aus anderen Urteilen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt und die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat das Landgericht Bad Kreuznach die 25 Jahre alte Angeklagte wegen versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs sowie wegen versuchten Betrugs unter Einbeziehung und Auflösung von Strafen aus anderen Urteilen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Angeklagten sollen im Zeitraum von Dezember 2014 bis September 2016 zahlreiche Betrugstaten begangen haben. So sollen die Angeklagten insbesondere Möbelstücke und Kraftfahrzeuge in der Absicht erworben haben, diese nach der Übergabe nicht zu bezahlen, sich Geld ausgeliehen haben in der Absicht, dieses nicht zurück zu bezahlen, ein Wohnmobil angemietet haben in der Absicht, die Miete nicht zu bezahlen sowie zahlreiche Ferienwohnungen und Hotelzimmer angemietet haben in der Absicht, die Miete nicht zu bezahlen.
Die Angeklagten haben sich vor dem Landgericht teilweise geständig zu den Taten eingelassen.
Auf die Revision des 43 Jahre alten Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach teilweise aufgehoben und insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bad Kreuznach zurückverwiesen.
Freitag, 25.10.2019, 10:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 30.09.2019 begonnene Prozess wegen Betrugs u.a. wird fortgesetzt.
Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 29.10.2019.