Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 43. Kalenderwoche 2017

Montag, 23.10.2017, 14:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 17.10.2017 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 02.11.2017, 23.11.2017

Dienstag, 24.10.2017, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache )

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 29 Jahre alten nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Wegen des Vorwurfs des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat es den Angeklagten freigesprochen.
Der Angeklagte, der ein Unternehmen führe, soll gegenüber der Polizei wahrheitswidrig angegeben haben, dass einer seiner Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug geführt habe, mit dem ein Unfall verursacht worden sei. Tatsächlich habe jedoch ein anderer Mitarbeiter, der ursprüngliche Mitangeklagte das Fahrzeug geführt, wobei dieser nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt habe.
Das Urteil des Amtsgerichts gegen den ursprünglichen Mitangeklagten, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, ist rechtskräftig. Der Angeklagte hat erstinstanzlich keine Angaben zur Sache gemacht.

Dienstag, 24.10.2017, 11:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 29 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Baumholder ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht hat gegen den Angeklagten ferner ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Der Angeklagte soll im April 2017 mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr in Fohren-Linden (Kreis Birkenfeld) gefahren sein. Da das Motorrad aufgrund einer Manipulation eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 60 km/h erreicht habe, sei eine Fahrerlaubnis der Klasse A 1 erforderlich gewesen, die der Angeklagte nicht gehabt habe. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Mittwoch, 25.10.2017, 09.00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft der 51 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach gemeinschaftlichen schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Die Angeklagte soll zusammen mit einem bereits verurteilten Mittäter in Umsetzung eines gemeinsamen Tatplanes im Juni 2014 die Wohnung der Geschädigten aufgesucht haben, wo der Mittäter der Angeklagten die Wohnungstür eingetreten habe. Der Mittäter der Angeklagten soll sodann mehrfach mit der Faust auf die Geschädigte eingeschlagen haben, während die Angeklagte die Wohnung der Geschädigten nach Wertsachen durchsucht habe. Als die Angeklagte die Handtasche der Geschädigten an sich genommen habe, habe ihr Mittäter die mittlerweile am Boden liegende Geschädigte mit festen Sportschuhen getreten. Auch die Angeklagte habe die Geschädigte getreten. Die Geschädigte habe hierdurch Prellungen und Einblutungen sowie starke Schmerzen erlitten. Die Angeklagte und ihr Mittäter hätten sodann mit der Handtasche der Geschädigten den Tatort verlassen. Hintergrund der Tat sei gewesen, dass die Geschädigte aus der Wohnung der Angeklagten einen Laptop entwendet habe.
Der Mittäter der Angeklagten ist im Dezember 2016 wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Das Verfahren gegen die Angeklagte ist gemäß § 153a StPO gegen Zahlung von 500,00 € an eine gemeinnützige Organisation vorläufig eingestellt worden. Nachdem die Angeklagte die Zahlung nicht vollständig geleistet hat, musste das Verfahren fortgesetzt werden.

Mittwoch, 25.10.2017, 09:30 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)

Der am 12.10.2017 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Donnerstag, 26.10.2017, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 52 Jahre alten, - auch einschlägig – vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Diebstahls mit Waffen in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt haben. Der Angeklagte soll zwischen April 2016 und Januar 2017 in eine Shisha-Bar in Wöllstein (Fall 1), in ein Bowling-Center in Hochstetten-Dhaun (Fälle 2, 3 und 7), in einen Imbiss in Bad Sobernheim (Fall 4), eine Gartenlaube in Gensingen (Fall 5) und ein Vereinsheim in Grolsheim (Fall 6) eingebrochen sein, indem er sich jeweils mit einem Brecheisen Zugang zu dem Gebäude verschafft habe. Aus den Gebäuden seien dann jeweils Bargeld, nachdem in den Gebäuden vorhandene Geldautomaten aufgebrochen worden seien, und Elektrogeräte entwendet worden. Die Beute aus den Taten habe insgesamt einen Wert von etwa 8.000,00 € gehabt.
Der Angeklagte hat erstinstanzlich Fall 5 eingeräumt, mit den anderen Einbrüchen habe er nichts zu tun.

Freitag, 27.10.2017, 09:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 16.10.2017 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 13.11.2017, 15.11.2017

Hinweis:

Ab der 39. Kalenderwoche finden auch die Hauptverhandlungen in Strafsachen im Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Str. 17 statt.

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