Mittwoch, den 25.10.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 13434/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 26 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Der Angeklagte sei Mitte Juni 2022 nachts mit einem Pkw im Innenstadtbereich von Bad Kreuznach gefahren, obwohl er nicht im Besitz der für das Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Vor der Fahrt habe er Amphetamin konsumiert gehabt. Als der Angeklagte bemerkt habe, dass ihm die Polizei gefolgt sei und ihn zum Anhalten aufgefordert habe, habe er beschlossen diese um jeden Preis abzuschütteln. Hierzu habe er sein Fahrzeug im Bereich der Planiger Straße/Burgenlandstraße auf über 100 km/h beschleunigt. Im weiteren Straßenverlauf sei er mit dem linken Hinterrad an einen erhöhten Bordstein geraten, wodurch er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren habe und frontal gegen ein Verkehrsschild gefahren sei, welches von dem Fahrzeug umgedrückt worden sei. Gleichwohl habe er seine Fahrt mit hoher Geschwindigkeit bis zu 100 km/h fortgesetzt. In einer langgezogenen Rechtskurve sei er schließlich infolge der zu hohen Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommen und mit der dort befindlichen Leitplanke kollidiert.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf geständig eingelassen.
Freitag, den 27.10.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 11409/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 1.200 Euro verurteilt.
Fall 1:
Der Angeklagte habe Mitte April 2022 am frühen Nachmittag mit seinem Pkw aus Richtung Bad Münster kommend die Salinenstraße in Bad Kreuznach in Richtung Innenstadt befahren. Er sei in einem Bereich, in welchem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gegolten habe, mit einer überhöhten Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h auf einen Zebrastreifen zugefahren. Hinter dem Zebrastreifen habe sich eine Ampel befunden, die auf „rot“ geschaltet gewesen sei. Als der Angeklagte auf den Zebrastreifen zugefahren sei, habe ein Ehepaar den Zebrastreifen überqueren wollen. Die Frau habe ein drei Monate altes Kind in einer Trage am Körper getragen und einen Kinderwagen vor sich hergeschoben. Der Angeklagte habe sich mit seinem Fahrzeug dem Zebrastreifen ungebremst mit überhöhter Geschwindigkeit genähert, obwohl sich das Ehepaar mit dem Kinderwagen bereits auf dem Zebrastreifen befunden habe. Als die Ehefrau bemerkt habe, dass das herannahende Fahrzeug des Angeklagten nicht abbremsen werde, habe sie reflexartig gestoppt und ihren links von ihr befindlichen Ehemann festgehalten. Nur durch diese Reaktion habe eine Kollision zwischen dem Fahrzeug des Angeklagten und dem von dem Ehepaar mitgeführten Kinderwagen verhindert werden können.
Fall 2:
Nachdem der Ehemann wegen des Fahrverhaltens des Angeklagten zu dem Angeklagten „Hey“ gerufen habe, habe der Angeklagte dem Ehemann den ausgestreckten Mittelfinger durch das geöffnete Fenster seines Fahrzeuges gezeigt.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach dahingehend eingelassen, sich an den Vorfall nicht erinnern können. Das Zeigen des ausgestreckten Mittelfingers könne er sich nicht vorstellen, da es seinem Wesen und seiner Erziehung nicht entspreche.