Dienstag, den 22.10.2024, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1044 Js 9359/23
Der am 15.10.2024 begonnene Prozess wegen Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Dienstag, den 22.10.2024, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 11268/23
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 30 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte, dem durch Beschluss des Landgerichts Mainz im Rahmen der Führungsaufsicht die Weisungen erteilt worden sind, keinen Alkohol zu konsumieren und sich zur Überprüfung seiner Abstinenz jährlich mindestens vier Alkoholscreenings zu unterziehen, sowie sich einmal monatlich persönlich bei der Bewährungshilfe zu melden, soll im Zeitraum von Mitte Juli 2023 bis Mitte Februar 2024 in vier Fällen unentschuldigt nicht zum Alkoholscreening erschienen sein, in drei Fällen unentschuldigt Gesprächstermine bei der Bewährungshilfe nicht wahrgenommen haben und in einem Fall es versäumt haben, sich persönlich bei der Bewährungshilfe hinsichtlich der Vereinbarung eines Gesprächstermins zu melden.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.
Dienstag, den 22.10.2024, 14:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 5335/24
Der am 15.10.2024 begonnene Prozess wegen Mordes wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 24.10.2024, 31.10.2024, 05.11.2024, 07.11.2024, 13.11.2024 und den 20.11.2024 bestimmt worden.
Donnerstag, den 24.10.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 5335/24
Der am 15.10.2024 begonnene Prozess wegen Mordes wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 31.10.2024, 05.11.2024, 07.11.2024, 13.11.2024 und den 20.11.2024 bestimmt worden.
Donnerstag, den 24.10.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1023 Js 1375/23
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 36 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Winterburg wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Ende Januar 2023 in der gemeinsamen Wohnung in Bad Sobernheim einen Streit mit seiner damaligen Lebensgefährtin gehabt haben. Im Verlauf des Streites soll er seiner damaligen Lebensgefährtin in der Küche mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben. Seine damalige Lebensgefährtin habe den Angeklagten sodann am Hals gepackt, wodurch dieser blutige Kratzer an der rechten Halsseite erlitten habe. Daraufhin habe sich der Streit in den Flur verlagert. Dort soll der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin zu Boden gedrückt haben und ihr mit der flachen Hand mindestens viermal auf die linke Kopfseite geschlagen haben. Seine damalige Lebensgefährtin habe hierdurch mehrere kleine Hämatome am Ohr erlitten. Nachdem seine damalige Lebensgefährtin von selbst wieder aufgestanden sei und um Hilfe geschrien habe, habe der Angeklagte versucht, ihr ein Stück Papier in den Mund zu stopfen, was jedoch misslungen sei, da sie sich gewehrt habe. Im Anschluss daran habe der Angeklagte ihr noch gegen Oberschenkel getreten, sie angespuckt und schließlich die gemeinsame Wohnung verlassen.
Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim weitestgehend bestritten.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 06.11.2024 bestimmt worden.