Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 44. Kalenderwoche 2024

Montag, den 28.10.2024, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7
Az: 4 KLs 1022 Js 15942/20 (2)

Die 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat im Jahr 2021 einen nunmehr 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Netphen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in sechs Fällen und Verabredung zu einem Verbrechen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Zudem hat die 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach einen nunmehr 29 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Siegen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in acht Fällen und Verabredung zu einem Verbrechen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges sowie Besitz eines verbotenen Gegenstandes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach sollen sich die Angeklagten im Jahr 2017 gemeinsam mit anderen, gesondert verfolgten Personen zu einer Bande zusammengeschlossen haben. Ziel der Bande soll es gewesen sein, sich in arbeitsteiligem Zusammenwirken durch Vorspiegelung angeblicher Lotteriegewinne mittels Anrufen erhebliche Teile des Vermögens von zumeist älteren, alleinstehenden Menschen zu verschaffen. Die Anrufe sollen regelmäßig von Bandenmitgliedern aus dem Kosovo erfolgt sein. Den Angerufenen sollen hohe Gewinnsummen oder hochpreisige Sachgewinne in Aussicht gestellt worden sein. Bewusst wahrheitswidrig soll diesen suggeriert worden sein, dass es zur Erlangung der Gewinne notwendig sei, z.B. für Transport- oder Versicherungskosten, einen bestimmten Geldbetrag oder sonstige Vermögenswerte zu übermitteln. Dies soll entweder über diverse Finanzdienstleister oder durch direkte Übergabe von unter anderem Schmuck oder Bargeld an die „Abholer“ erfolgt sein. Der nunmehr 29 Jahre alte Angeklagte soll dabei innerhalb der Bande eine zentrale Schlüsselrolle eingenommen haben. Er soll regelmäßig in den Kosovo gereist sein und dort im Callcenter die wesentliche Tatplanung, Logistik und Organisation vorgenommen haben. Zudem soll er für die Verteilung der eingenommenen Vermögenswerte zuständig gewesen sein und als Geldsender und Geldempfänger tätig gewesen sein. Bei einer Tat soll er in einem Kraftfahrzeug einen Schlagring mitgeführt haben. Der nunmehr 27 Jahre alte Angeklagte soll als Geldabholer, Finanzagent und Organisator eine wesentliche Rolle in der Tatplanung und Ausführung in Deutschland eingenommen haben.

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft und auf die Revision des nunmehr 27 Jahre alten Angeklagten das Urteil hinsichtlich des nunmehr 27 Jahre alten Angeklagten in vollem Umfang aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen. Hinsichtlich des nunmehr 29 Jahre alten Angeklagten hat der Bundesgerichtshof auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil teilweise aufgehoben und insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.

Fortsetzungstermine sind auf den 04.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 02.12.2024 und den 09.12.2024 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 29.10.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 4979/24

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 57 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bukarest wegen Diebstahls in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum zwischen Anfang Oktober 2023 bis Mitte März 2024 aus einem Lebensmittelmarkt in Simmern in einem Fall drei Flaschen Remy Martin im Gesamtwert von 143,97 Euro, in drei Fällen jeweils mehrere Flaschen Champagner im Gesamtwert zwischen 351,94 Euro und 353,94 Euro und in einem weiteren Fall mehrere Flaschen Champagner und Remy Martin im Gesamtwert von 309,94 Euro entwendet haben. Der Angeklagte soll hierbei jeweils in der Absicht gehandelt haben, die Flaschen gewinnbringend zu veräußern.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach nicht eingelassen.

 

Mittwoch, den 30.10.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 9094/22

Der am 21.08.2024 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 06.11.2024, 18.11.2024, 03.12.2024, 09.12.2024, 20.12.2024 und den 13.01.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 30.10.2024, 15:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 1989/24

Der am 11.10.2024 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 08.11.2024, 02.12.2024 und den 09.12.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 31.10.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 5335/24

Der am 15.10.2024 begonnene Prozess wegen Mordes wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 05.11.2024, 07.11.2024, 13.11.2024, 20.11.2024, 10.12.2024 und den 13.12.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 31.10.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 17762/23

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen Einspruch eines 53 Jahre alten Angeklagten aus Tirana gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Simmern/Hunsrück verworfen, da der Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung zu dem auf den Einspruch hin bestimmten Hauptverhandlungstermin unentschuldigt nicht erschienen sei.

In dem Strafbefehl wird dem Angeklagten zur Last gelegt, nach erlaubter Einreise nach Deutschland die erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen um weitere 78 Tage überschritten zu haben. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat insofern gegen den Angeklagten eine sechsmonatige Freiheitsstrafe festgesetzt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

 

Donnerstag, den 31.10.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 3539/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 42 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls und geringwertigen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende Januar 2023 in einem Geschäft in Bad Kreuznach vier Flaschen Schnaps, eine Getränkedose, ein Bohrerset und ein Schneideset im Gesamtwert von 92,63 Euro in der vorgefassten Absicht eingesteckt haben, die Waren nicht zu bezahlen.

Fall 2:

Außerdem soll der Angeklagte Ende Februar 2023 in einem Lebensmittelgeschäft in Bad Kreuznach eine Nuss-Schoko-Creme im Wert von 2,19 Euro und Peanutbutter im Wert von 1,99 Euro in seine Jackentasche in der vorgefassten Absicht eingesteckt haben, die Waren nicht zu bezahlen.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

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