Montag, den 27.10.2025, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 13961/24
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 33 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach eine versuchte gefährliche Körperverletzung (Fall 1) sowie Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (Fall 2) vor.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2024 in der Kirschsteinanlage in Bad Kreuznach an einen Bekannten einen Joint verkauft haben. Weil sein Bekannter kein Kleingeld dabeigehabt habe, um den Joint zu bezahlen, sei es zu einem Streit zwischen ihm und dem Angeklagten gekommen. Im Verlaufe des Streits habe der Angeklagte einen Schraubenzieher aus seiner Tasche gezogen und mit dem Schraubenzieher wiederholt in Richtung seines Bekannten gestochen, um ihn zu verletzen. Sein Bekannter habe den Stichen ausweichen können und sei nicht verletzt worden. Lediglich die Jacke seines Bekannten sei beschädigt worden.
Fall 2:
Eine Woche später soll es in der Kirschsteinanlage in Bad Kreuznach erneut zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Bekannten gekommen sein. Anlass des Streits sei die Beschädigung der Jacke gewesen. An diesem Streit sei auch ein Freund des vorgenannten Bekannten beteiligt gewesen.
Während des Streits habe der Angeklagte die Kirschsteinanlage kurzzeitig verlassen und sei nach mehreren Minuten mit einem Messer zurückgekehrt. Nach der Rückkehr habe sich der Angeklagte zudem mit einem Holzstock bewaffnet.
Der Bekannte des Angeklagten und dessen Freund hätten sich ebenfalls bewaffnet. Der Bekannte des Angeklagten habe einen Holzstock geholt, den er nach dem Vorfall im Fall 1 in der Kirschsteinanlage für den Fall einer erneuten Auseinandersetzung mit dem Angeklagten in einem Baum versteckt gehabt habe. Der Freund des Bekannten habe eine Flasche auf einem Stein zerschlagen und den abgebrochenen Flaschenhals in der Hand gehalten.
Es sei sodann zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, bei welcher der Angeklagte mit dem Messer auf den Freund des Bekannten eingestochen habe. Der Angeklagte habe diesem unter anderem einen wuchtigen Stich in den Brustkorb unterhalb der rechten Achselhöhe versetzt und hierbei eine tödliche Verletzung zumindest billigend in Kauf genommen. Der Bekannte des Angeklagten habe daraufhin versucht seinem Freund zu helfen, indem er mit seinem Holzstock auf den rechten Unterarm des Angeklagten geschlagen habe. Der Holzstock sei hierbei zerbrochen. Im Anschluss daran habe der Angeklagte auch auf seinen Bekannten eingestochen sowie ihm mit seinem Holzstock einen Schlag gegen die Stirn versetzt. Danach habe der Angeklagte die Flucht ergriffen.
Der Bekannte des Angeklagten, der Hautabschürfungen an der Stirn, eine etwa 1,5 cm lange Hautdurchtrennung am linken Zeigefinger sowie einen etwa 3 cm langen Hautdefekt am rechten Unterarm erlitten habe, habe seinen stark blutenden Freund dann in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Trotz umgehend eingeleiteter Behandlungsmaßnahmen und Reanimationsversuchen sei der Freund dort an den Folgen des Blutverlustes gestorben.
Fortsetzungstermine sind auf den 29.10.2025, 03.11.2025, 05.11.2025, 19.11.2025, 05.12.2025, 10.12.2025, 11.12.2025 und den 17.12.2025 bestimmt worden.
Dienstag, den 28.10.2025, 09:15 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1043 Js 4027/24
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Köln wegen des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges in Tateinheit mit Raub und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Ende März 2024 unter Nutzung des zuvor entwendeten Zweitschlüssels mit dem Dienstwagen seiner Frau ohne deren Einverständnis in Winzenheim am Straßenverkehr teilgenommen haben. Seine Frau habe den Angeklagten daraufhin mit einem anderen Pkw verfolgt. An einem Feldweg seien beide aus den Fahrzeugen ausgestiegen. Seine Frau habe den Angeklagten aufgefordert ihm den Zweitschlüssel zu übergeben. Der Angeklagte sei dann wütend und laut geworden. Aus diesem Grund habe sich seine Frau in ihren Pkw begeben. Der Angeklagte sei ihr gefolgt und habe ihr iPhone, mittels dessen sie die Polizei habe anrufen wollen, an sich genommen. Seine Frau habe sodann nach ihrer Handtasche gegriffen, in welcher sich ein weiteres Handy befunden habe. Um seiner Frau die Handtasche abnehmen zu können, habe er ihr mit den Handflächen mehrfach auf die Hände geschlagen und ihren linken Daumen in Richtung ihres Armes gedrückt, wodurch dieser überdehnt worden sei. Währenddessen habe er ihr die Handtasche aus den Händen gerissen und sei mit ihrem iPhone sowie der Handtasche samt Inhalt in ihrem Dienstwagen davongefahren.
Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegte Tat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach im Wesentlichen bestritten.
Mittwoch, den 29.10.2025, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 13961/24
Der am 27.10.2025 beginnende Prozess wegen Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 03.11.2025, 05.11.2025, 19.11.2025, 05.12.2025, 10.12.2025, 11.12.2025 und den 17.12.2025 bestimmt worden.
Donnerstag, den 30.10.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1024 Js 1566/25
Der am 19.09.2025 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 17.11.2025 bestimmt worden.
Freitag, den 31.10.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1024 Js 1195/25
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 43 Jahre alten, erheblich vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Idar-Oberstein sowie einem 41 Jahre alten, erheblich vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Idar-Oberstein jeweils einen versuchten (besonders) schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahl vor (Fall 1). Zudem wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem 41 Jahre alten Angeklagten eine vorsätzliche Körperverletzung vor (Fall 2).
Fall 1:
Die Angeklagten sollen sich Ende Dezember 2024 gemeinsam zu dem Haus eines Bekannten in Idar-Oberstein begeben haben, um diesen aus nicht geklärten Motiven gemeinsam zu verprügeln und sich gewaltsam in den Besitz von bei ihm vermuteten Betäubungsmitteln zu bringen. Der 43 Jahre alte Angeklagte habe, nach vorherigem erfolglosem Klingeln, die Hauseingangstür durch einen Fußtritt gewaltsam geöffnet. Anschließend seien beide Angeklagte in das erste Obergeschoss gestürmt. Dort sollen sie die Schlafzimmertür eingetreten haben. Im Schlafzimmer habe ihr Bekannter schlafend in seinem Bett gelegen. Sodann seien beide Angeklagte unvermittelt auf ihren Bekannten gesprungen. Sie sollen wiederholt und massiv mit den Fäusten auf dessen Gesicht und Kopf eingeschlagen haben. Außerdem sollen sie diverse, in der Wohnung befindliche Gegenstände auf dem Kopf ihres Bekannten zerschlagen haben, unter anderem eine Lampe und einen 3D-Drucker. Der 43 Jahre alte Angeklagte habe zudem eine Aluminiumleiter genommen und diese mehrfach mit Wucht gegen den Kopf seines Bekannten geschlagen. Die Angeklagten seien dann – vermutlich auf der Suche nach Betäubungsmitteln – durch das Haus gelaufen und hätten dort eine Vielzahl von Einrichtungsgegenständen zerschlagen. Nach etwa vier Stunden sollen sie das Haus wieder verlassen haben. Aus dem Haus sollen sie einen Keramik-Totenkopf, einen Rucksack sowie 50 Euro Bargeld entwendet haben.
Der Bekannte der Angeklagten habe durch die Gewalteinwirkungen einen Nasenbein-, Augenhöhlen- und Oberkieferbruch, multiple Risswunden am Kopf sowie deutliche Hämatome im Bereich des gesamten Oberkörpers erlitten. Er sei mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt worden. Im Krankenhaus sei dann auch festgestellt worden, dass er einen Herzinfarkt erlitten habe.
Fall 2:
Anfang November 2024 soll der 41 Jahre alte Angeklagte in einer Bar in Idar-Oberstein einem Mann mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Der Mann habe hierdurch ein Hämatom auf der rechten Gesichtshälfte und Zahnschmerzen erlitten.
Fortsetzungstermine sind auf den 07.11.2025, 21.11.2025, 08.12.2025, 09.12.2025, 12.12.2025 und den 15.12.2025 bestimmt worden.
Freitag, den 31.10.2025, 12:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 3743/25
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach beschuldigt einen 35 Jahre alten, vorbestraften, derzeit vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Mann aus Idar-Oberstein in zwei Fällen (Fälle 1 und 2) jeweils eine gefährliche Körperverletzung, davon in einem Fall (Fall 2) tateinheitlich mit Sachbeschädigung, Bedrohung und Hausfriedensbruch, sowie in zwei weiteren Fällen (Fälle 3 und 4) jeweils eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Der Beschuldigte, der an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis und Wahnvorstellungen leide, soll bei den in Rede stehenden Taten aufgrund massiver psychotischer Symptome jeweils schuldunfähig gewesen sein. Das Verfahren wird deshalb als Sicherungsverfahren geführt.
Fall 1:
Der Beschuldigte soll Ende Februar 2024 in Idar-Oberstein aus unbekannten Gründen eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Mann gehabt haben. Im Verlaufe der Auseinandersetzung, bei welcher die beiden Kontrahenten aufeinander eingeschlagen haben sollen, sei der Mann zu Boden gegangen. Im Anschluss daran habe der Beschuldigte, der Sneaker getragen habe, mit seinen Füßen zielgerichtet gegen den Kopf des Mannes getreten. Daraufhin seien zwei weitere Personen dazwischengegangen und hätten die beiden Kontrahenten voneinander getrennt. Der zu Boden gegangene Mann habe eine Beule am Hinterkopf sowie eine Verletzung an der Nase erlitten.
Fall 2:
Anfang März 2025 soll der Beschuldigte in einem Mehrfamilienhaus in Idar-Oberstein randaliert haben.
Hierbei habe er unter anderem die Wohnungstür eines zu diesem Zeitpunkt ortsabwesenden Mannes gewaltsam geöffnet, die Wohnung betreten und in der Wohnung eine Schranktür beschädigt.
Des Weiteren soll der Beschuldigte einem anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses Schläge angedroht haben, wenn dieser seine Wohnungstür nicht öffne. Weil der Bewohner seine Wohnungstür nicht geöffnet habe, habe der Beschuldigte diese eingetreten. Sodann sei der Beschuldigte in die Wohnung eingedrungen und habe mit einer Holzlatte, die im vorderen Bereich mit Nägeln versehen gewesen sei, mindestens zweimal auf den Bewohner eingeschlagen. Der Bewohner habe hierdurch Schürfwunden am rechten Unterarm und eine Platzwunde am Kopf erlitten.
Fälle 3 und 4:
Mitte März 2023 soll der Beschuldigte an einem Tag die Glasscheibe der Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses in Idar-Oberstein eingetreten haben.
An einem anderen Tag habe er das hintere Kennzeichenschild eines Streifenwagens abgerissen, wodurch der Kennzeichenhalter beschädigt worden sei.
Fortsetzungstermine sind auf den 07.11.2025, 20.11.2025, 10.12.2025 und den 23.12.2025 bestimmt worden.