Montag, 04.11.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 22.10.2019 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 20.11.2019 und 29.11.2019.
Dienstag, 05.11.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 14.08.2019 begonnene Prozess wegen bandenmäßigen Betrugs wird fortgesetzt.
Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 18.11.2019.
Dienstag, 05.11.2019, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Koblenz, dem 30 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Frankfurt am Main sowie dem 42 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kirchberg die gemeinschaftliche Begehung eines erpresserischen Menschenraubes, einer räuberischen Erpressung, eines schweren Raubes sowie einer gefährlichen Körperverletzung vor.
Der 30 Jahre alte Angeklagte aus Koblenz soll Ende April 2019 einen Bekannten, mit dem er bereits in der Vergangenheit mehrfach Drogengeschäfte abgeschlossen habe, unter dem Vorwand des Abschlusses eines weiteren Drogengeschäfts in seine damalige Wohnung in Simmertal bestellt haben. Der 30 Jahre alte Angeklagte aus Koblenz soll in seiner Wohnung zusammen mit dem 30 Jahre alten Angeklagten aus Frankfurt am Main seinen Bekannten unter Anwendung von erheblicher Gewalt überwältigt und gefesselt haben. Hintergrund der Gewaltanwendung und Fesselung sei gewesen, dass der 30 Jahre alte Angeklagte aus Koblenz seinen Bekannten verdächtigt habe, bei einem vorangegangenen Besuch in der Wohnung des 30 Jahre alten Angeklagten aus Koblenz Amphetamin im Wert von 5.000 Euro aus dem Gefrierfach entwendet zu haben, welches er nunmehr von seinem Bekannten zurückfordere.
Nachdem der Bekannte dieser Rückforderung nicht nachgekommen sei, sollen der 30 Jahre alte Angeklagte aus Koblenz sowie der 30 Jahre alte Angeklagte aus Frankfurt am Main auf den gefesselten Bekannten weiter eingeschlagen, diesen gewürgt und ihm Wohnungsschlüssel und Portemonnaie weggenommen haben. Der 30 Jahre alte Angeklagte aus Koblenz soll daraufhin zu der Wohnung des Bekannten gefahren sein und nach Öffnung der Wohnung mit dem Wohnungsschlüssel diese erfolglos nach dem vermeintlich entwendeten Amphetamin durchsucht haben. Der 30 Jahre alte Angeklagte aus Frankfurt am Main soll in der Zwischenzeit auf den Bekannten aufgepasst haben.
Nach Rückkehr des 30 Jahre alten Angeklagten aus Koblenz in seine damalige Wohnung in Simmertal soll dieser seinen noch immer gefesselten Bekannten erneut gewürgt und mit einem Messer bedroht haben.
Im Anschluss daran soll der 42 Jahre alte Angeklagte aus Kirchberg bei der besagten Wohnung in Simmertal mit seinem Fahrzeug vorgefahren sein. Der 30 Jahre alte Angeklagte aus Koblenz und der 30 Jahre alte Angeklagte aus Frankfurt am Main sollen den weiterhin gefesselten Bekannten in den Kofferraum des Fahrzeuges verbracht haben. Die Angeklagten sollen den Bekannten mit dem Fahrzeug zu einem Waldweg in der Nähe von Simmertal gefahren haben, wobei das Fahrzeug von dem 42 Jahre alten Angeklagten aus Kirchberg gesteuert worden sei. Dort sollen die Angeklagten erneut Gewalt gegenüber dem Bekannten angewendet haben, um die vermeintliche Forderung des 30 Jahre alten Angeklagten aus Koblenz auf Rückgabe des entwendeten Amphetamins durchzusetzen. Auch sollen die Angeklagten das Smartphone und Zigaretten des Bekannten entwendet haben.
Nach Aussprache weiterer massiver Drohungen gegenüber dem Bekannten soll dieser schließlich versprochen haben, binnen der nächsten Tage 10.000 Euro zu besorgen. Erst danach sollen die Angeklagten den Bekannten von seinen Fesseln befreit und ihn schließlich auf dem Waldweg zurückgelassen haben.
Der Bekannte soll aus der Tat Fesselspuren in Form von Kratzwunden an den Handgelenken sowie Schmerzen in den Rippen und an der Schulter davongetragen haben.
Die Angeklagten haben die Tatvorwürfe bislang allesamt bestritten.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 26.11.2019, 10.12.2019, 11.12.2019, 13.12.2019 und 19.12.2019.
Mittwoch, 06.11.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Veruntreuens von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.
Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 25.11.2019.